Ich betrachte das bunte Treiben auf dem Gebiet Datenspeicherung ja jetzt eine Weile und meine, daß es Zeit wäre für eine Änderung - eine deutliche. Früher hat man sowas Reform genannt.
Von dem
Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das das Bundesverfassungericht - zu recht - zum Grundrechtskatalog dazuerfunden hat, merke ich wenig. Eine Totalverweigerung von Preisgabe meiner Daten würde ich vielleicht noch hinkriegen, aber dann wäre meine Teilnahme am Leben doch sehr eingeschränkt. Teilnehmen, ergo Autofahren, (Internet)einkauf, etc., und wissen wo meine Daten sind: pustekuchen.
Folgende Idee:
- Jeder Bürger bekommt bei Geburt eine Nummer, die universell einsetzbar ist. Das ist praktisch.
- Es werden zwei Verzeichnisse aufgebaut. Eins für staatliche und andere öffentliche Stellen (Krankenkasse, GEZ), eins für den Rest, vorwiegend also für die Wirtschaft.
- Jeder der in Deutschland Daten erhebt, also auch ausländische Firmen, muß die Daten über diese Verzeichnisse verwalten. Kopien sind evtl. gar nicht erlaubt, aber auf jeden Fall strafbewehrt, falls ein Bürger die Nutzungsrechte an bestimmten Daten einschränkt. (s. u.)
- Jeder Bürger hat ein unveräußerliches Eigentumsrecht an seinen Daten.
- Die Nutzer der Daten (Behörden, Firmen, usw.) haben Nutzungsrechte
- Jeder Bürger hat Zugang zu
allen seinen Daten, z.B. per Internet, z.b. beim Ombudsmann der Gemeinde und kann sich einen Überblick verschaffen. Zugriffschutz z.b. per Perso mit integrierter Signatur & Passwort.
- Der Bürger kann Nutzungsrechte verändern, entziehen, er kann Daten löschen. Bestimmte, wenige Daten sind natürlich nicht löschbar, z.B Geburtsurkunde, etc.
- Die Kosten für das System tragen diejenigen, die Daten erheben.
Technisch unmöglich? Wie aus einem von Thyr
verlinkten ZEITartikel hervorgeht, unterhält immerhin der dänische Staat anscheinend (nur) eine zentrale Datenbank mit allen Bürgerdaten. Allerdings wohl ohne Zugriffsrechte für Bürger.
Edit: typo