elafonisi meint das "Abhörrecht", nicht die Vorratsdatenspeicherung. Und das stimmt so, wie er es geschrieben hat:
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, Paragraph 2, Absatz 1, Satz 3: "Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen."
Die berechtigten Stellen sind "die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages, und der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach § 1 Abs.2 des BND-Gesetzes"
Das ist so Gesetz seit 26.06.2001.