Es gab meines Wissens nach bis jetzt um die 40 Grundgestzänderungen.
Und das waren alles Änderungen im Bereich des
Grundrechtskatalogs?
Nur ein Beispiel Art. 10 GG wurde geändert um den großen Lauschangriff zu ermöglichen.
Ach, ich dachte immer, es wurde für den Großen Lauschangriff der Artikel 13 geändert.
<Schulwissen an> Die Pateien haben ein Vorschlagrecht für die Verfassungsrichter, die dann mit 2/3 Mehrheit der Stimmen des Bundestages gewählt werden müssen. <Schulwissen aus>
Kungeleien sind da natürlich völlig ausgeschlossen.
Hm, hier dachte ich, dass die Richter zur Hälfte vom Bundesrat und zur anderen Hälfte von einem Richterwahlausschuss des Bundestages gewählt werden.
Aber interessanter Ansatz, dass du da prinzipiell von einer Kungelei ausgehst. Also du gehst da von dem Prinzip aus "Wenn-du so-entscheidest-wie-unsere-Partei-es-braucht-machen-wir-dich-zum-höchsten-Richter". Mit dieser Einstellung kann ich aber sehr gut nachvollziehen, dass du solche Thematiken wie diese hier im Thread dermaßen negativ siehst.
Um die Verfassung zu ändern hat die große Koalition ja praktischerweise die nötige 2/3 Mehrheit - und schwups schon könnte dies und das verfassungsgemäß werden ...
Und 2/3 des Bundesrates, das wollen wir doch nicht unter den Tisch fallen lassen, oder?
Vom Zugriff des Gesetzgebers ausgenommen sind nur ganz wenige (ca. 20 oder so) - zugegeben zentrale - Paragraphen im Grundgesetz.
Da hatte ich mal gelernt, dass die Artikel 1 und 20 durch den Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes speziell geschützt sind (Ewigkeitsgarantie), und dass Artikel 19 Absatz 2 Grundgesetz ausführt, dass der Wesensgehalt der Grundrechte nicht angetastet werden darf, möglicherweise hat sich das mittlerweile aber auch geändert.
Möglichkeiten hat die Politik also. Und wenn man sich die Entwicklung anschaut werden die auch genutzt, bzw. angedacht. Siehe Gesetzgebung nach 11.9.01, siehe Interview oben mit dem zuständigen Innenminister.
Natürlich gibt es Möglichkeiten, das hat ja auch mehr als seinen Sinn. Würde es nur ein starres Korsett geben, wie könnte der Staat auf dynamische Entwicklungen reagieren? Ein Staat und ein Volk entwickeln sich doch immer weiter.
Aber, es gibt für eine Verfassungsänderungen recht kräftige Schranken, da ist nichts mit "Wir-ändern-mal-eben-die-Verfassung". Und spätestens, und das schrieb ich ja schon, wenn eine Veränderung verabschiedet würde und diese gegen die geltenden Ideen/Vorgaben verstoßen würde, spätestens dann gibt es genügend Kläger, die eine Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen würden.
Wenn man natürlich annimmt (wie ich hier teilweise die Meinungen verstehe), dass eh alles nur gemauschelt wird, dann kann das natürlich alles nicht seine Wirkung entfalten. Nur ist es dann auch müßig darüber zu diskutieren, denn der Staat mit seinen Organen ist ja aus solch einer Sicht von Grund auf negativ.