Den absoluten Gewaltverzicht gibt es ja nicht. Du drehst dem Verfassungsgericht das Wort im Munde rum.
Das ist ja genau das , was ich sagte.
Und ich ebenfalls.

Dass ich vermute, dass das Gerichtsurteil eben kein absoulter Gewaltsverzicht ist. Ich drehe dem Gericht also überhaupt nichts im Mund um.
Ähm, Du meintest also in dem Zusammenhang, wenn das Gerichtsurteil ein absoulter Gewaltsverzicht wäre, dann: "Wie schon gesagt, halte ich einen vorbehaltslosen und absoulten Gewaltsverzicht von Seiten des Staates, wenn nicht gar für völkerrechtswidrig, so doch für in höchstem Masse grobfahrlässig. Es ist in meinen Augen für einen Rechtsstaat nicht zulässig, darauf zu verzichten, das Recht auch durchzusetzen."
Da habe ich Dich dann falsch verstanden, sorry.
Auch hier scheinen wir gleicher Meinung zu sein, wir reden nur aneinander vorbei.

Du drehst mir hier einiges im Mund um.
Und da sitzt Du vermutlich dem gleichen Mißverständnis auf, wie ich oben bei Dir, da ich auch viel geschrieben hatte, wenn es so oder so wäre, dann ergäbe sich xy. Nicht, das ich glaube, das sich xy ergibt, sondern um zu zeigen, das die Voraussetzung für mich ncht zutrifft. Wie bei Deiner Aussage oben zu dem Greichtsurteil.
Sieht so aus, als ob wir eigentlich nicht viele Differenzen hätten, außer über die Grenzen dre Gewaltanwendung.
Und Du hattest behauptet, dass bei Euch sämtliche Gewaltanwendung in der Luft ausgeschlossen sei.
Das habe ich nie behauptet. Ich vermute ähnliches Mißverständnis wie oben.
Aktuelle Gesetzeslage:
1. Die BW darf nur der Polizei helfen und dabei nur Mittel einsetzen, die der Polizei auch zur Verfügung ständen. Von absolutem Gewaltverzicht in der Luft keine Rede, sondern nur von einer Grenze.
2. Unbeteiligte dürfen nicht absichtllich getötet werden. Ebenfalls von absolutem Gewaltverzicht in der Luft keine Rede, sondern nur von einer Grenze.
Eigentlich sind wir uns ziemlich einig, wenn man sich das mal in Ruhe anschaut. Nur über die Lage der Grenze herrscht unterschiedliche Meinung, was sinnvoll wäre. Über die Lage der Grenze in der gesetzlichen Realität der BRD gibt es zum Glück aktuell keine Streitmöglichkeit (durch das Urteil) mehr.