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DSGVO

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radneuerfinder:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Wiener-Klingelschild-Posse-sorgt-in-Deutschland-fuer-Verunsicherung-4195736.html


Update:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/Klingelschilder.html

radneuerfinder:
Tim Cook preist die DSGVO als Vorbild:
https://9to5mac.com/2018/10/24/watch-tim-cooks-speech-about-why-privacy-dignity-and-respect-are-key-tech-issues/

https://m.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-Chef-Tim-Cook-Datensammlung-fuehrt-zu-Ueberwachung-und-Extremisierung-4202018.html
https://m.heise.de/mac-and-i/meldung/Apple-Chef-Datenschutzprobleme-bald-zu-gross-um-sie-zu-beheben-4202736.html

radneuerfinder:
Wie die EU Cookie Regelung, einfach Zustimmung verlangen und weiter machen wie bisher.

"Die einfachste und eleganteste Lösung also um in datenschutzrechtlicher Hinsicht auf der sicheren Seite zu sein, ist die Einholung einer „Einwilligung“ des Arbeitnehmers":
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-muss-ich-nach-dsgvo-vom-angestellten-eine-einwilligung-anfordern_134919.html

MacFlieger:
Ich bezweifle ganz stark, dass das die "einfachste und eleganteste" Lösung ist.
Die hat einige Fallstricke und ist daher gar nicht gut nutzbar:
1. Es geht hierbei sowieso nur um Daten des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber nicht benötigt.
2. Von dieser Einwilligung dürfen keine anderen Verträge oder Ähnliches abhängen (Stichwort Freiwilligkeit und Kopplungsverbot)
3. Die Einwilligung kann jederzeit rückgängig gemacht werden und dann müssen die Daten gelöscht werden.

Die einfachste und eleganteste Lösung ist:
Man speichert nur Daten, die benötigt werden. Dann braucht es keine Einwilligung, das reicht schon als Rechtsgrundlage.

Die Einwilligung ist, gerade auch wegen der Widerrufbarkeit, die in der Praxis schlechteste Möglichkeit von allen.

Und zu den Cookies:
Es gibt IMHO aktuell keine gültige EU Cookie Regelung. Was wir da erleben, ist an vielen Stellen vorauseilender Gehorsam gepaart mit einem Hoax, der sich selber verbreitet.
In Wirklichkeit sind diese Banner Warnungen, dass die jeweilige Seite Schindluder mit den Daten treiben will. Leider schreiben sie es nicht so deutlich. Und korrekt umgesetzt ist das meist auch nicht.

Florian:
Damit musste ich mich auch beruflich beschäftigen und Macflieger liegt, nach allen was ich eruiert habe, 100% richtig.
Wüsste auch nicht, was ein Arbeitgeber ohne Einwilligung vor der DSVGO über die wirklich notwendigen Daten hinaus speichern hätte dürfen. Löschen muss man - falls möglich und verlangt - auch schon immer.

Wirkliche Änderung, falls man sich vorher an die Regeln hielt: Null.

Bei dieser Richtlinie sieht man mal wieder, in welch aufgeregten Zeiten wir heute leben. Davon profitieren nur Geschäftemacher, die einen dann „beraten“. Zugegeben, die DSVGO ist ein schwer zu durchdringender Moloch. Zeit, sie umzusetzen, war aber echt genug. Und Datenschutzverordnungen gab es auch vorher schon, und die waren auch nicht wirklich Laien-freundlich!

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