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DSGVO

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Jochen:
Werden auf Polizei Verwarnungsgeld Mitteilungen die Fotos geschwärzt wegen DSGVO ;D
Habe hier Schreiben mit „Beweisfotos“ auf dem man aber nichts sieht, da alles geschwärzt ist.

Jochen

MacFlieger:
Für Behörden gilt die DSGVO nicht.

Jochen:

--- Zitat von: MacFlieger am September 13, 2018, 12:57:45 ---Für Behörden gilt die DSGVO nicht.

--- Ende Zitat ---

Dachte ich mir schon. ;)
Dann werde ich mal bitten mir ein „Beweisfoto“ zu schicken, auf dem der Fahrer/ die Fahrerin zu sehen ist.
Ich bin nicht gefahren.

Jochen

radneuerfinder:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschutz-grundverordnung-220-000-wiener-mieter-verlieren-klingelschilder-a-1232989.html

MacFlieger:
Nun ja, eine Stilblüte ohne wirkliche Auswirkung.

Was ist denn im Endeffekt dort passiert: Der Vermieter soll nicht mehr gegen den Willen des Mieters dessen Namen öffentlich an die Klingel schreiben dürfen.
Was hat das für Auswirkungen? Der Vermieter hat nun zwei Möglichkeiten:
1. Er fragt jeden Mieter, ob er das will, muss das irgendwo vermerken und ändert der Mieter seine Meinung, muss er das Schild ändern. Das ist Arbeit und daher machen sie das nicht.
2. Er überlässt es jedem Mieter selber, seinen Namen an die Klingel zu schreiben. Problem gelöst und der Vermieter hat sogar noch weniger Arbeit als vorher.

Ich kenne es von den Wohnungen, bei denen ich zur Miete gewohnt habe, auch nur so, dass jeder Mieter selbst das Schild beschriftet hat.

Es geht also eigentlich nur darum, ob der Vermieter den Namen des Mieters gegen dessen Willen anbringen darf. Und der Rechtsberater hat dagegen plädiert. Ob man es wirklich nicht darf, ist sicher nicht unstrittig, aber da lohnt es sich nicht, darüber zu streiten. Es ist doch viel einfacher: Möchte es der Mieter nicht, dann macht es der Vermieter nicht. Kein Streit, kein Problem.

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