Antwort #78: November 12, 2018, 16:12:48
Ich bezweifle ganz stark, dass das die "einfachste und eleganteste" Lösung ist.
Die hat einige Fallstricke und ist daher gar nicht gut nutzbar:
1. Es geht hierbei sowieso nur um Daten des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber nicht benötigt.
2. Von dieser Einwilligung dürfen keine anderen Verträge oder Ähnliches abhängen (Stichwort Freiwilligkeit und Kopplungsverbot)
3. Die Einwilligung kann jederzeit rückgängig gemacht werden und dann müssen die Daten gelöscht werden.
Die einfachste und eleganteste Lösung ist:
Man speichert nur Daten, die benötigt werden. Dann braucht es keine Einwilligung, das reicht schon als Rechtsgrundlage.
Die Einwilligung ist, gerade auch wegen der Widerrufbarkeit, die in der Praxis schlechteste Möglichkeit von allen.
Und zu den Cookies:
Es gibt IMHO aktuell keine gültige EU Cookie Regelung. Was wir da erleben, ist an vielen Stellen vorauseilender Gehorsam gepaart mit einem Hoax, der sich selber verbreitet.
In Wirklichkeit sind diese Banner Warnungen, dass die jeweilige Seite Schindluder mit den Daten treiben will. Leider schreiben sie es nicht so deutlich. Und korrekt umgesetzt ist das meist auch nicht.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller