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Apple zockt ab und liefert nicht
Patrick:
--- Zitat von: fränk am November 23, 2005, 06:59:37 ---Genau dieses Problem steht bei mir an.
Ich werde mir im nächsten Jahr ein PB und/oder einen iMac anschaffen.
Meine Vernunft sagt mir, "kauf es im Apple Store", mein Gefühl sagt mir: "tu es nicht, geh' zu einem Händler."
--- Ende Zitat ---
Dann bestell doch bei einem Händler telefonisch, per Fax oder Mail und lass Dir das Gerät schicken. Damit fällt das auch unter das Fernabsatzgesetz mit 14 Tage Rückgaberecht, allerdings natürlich nur bei Endkundengeschäften. Du könntest natürlich nach Prüfung der Ware bitten, daß der Händler doch bitte die Rechnung auf Deine Firma ausstellen soll, somit wäre dieses Problem auch umgangen...
Patrick:
--- Zitat von: Locusta am November 23, 2005, 01:04:51 ---Was die QTPro-Rückgabe angeht: Die Regestrierungs-/Seriennummer sagt ja nichts aus.
--- Ende Zitat ---
Naja, nicht ganz, schliesslich besteht die Seriennummer noch zusätzlich aus dem Namen des Käufers und dessen (wenn angegeben) "Organisation". Somit sind Name und SN miteinander gekoppelt. Nicht, daß das wirklich ein echtes Problem ist, nur dürfte die Rücknahme bei Apple nicht so ohne weiteres möglich sein.
fränk:
--- Zitat von: Patrick am November 23, 2005, 08:27:07 ---
--- Ende Zitat ---
Dann bestell doch bei einem Händler telefonisch, per Fax oder Mail und lass Dir das Gerät schicken. Damit fällt das auch unter das Fernabsatzgesetz mit 14 Tage Rückgaberecht, allerdings natürlich nur bei Endkundengeschäften. Du könntest natürlich nach Prüfung der Ware bitten, daß der Händler doch bitte die Rechnung auf Deine Firma ausstellen soll, somit wäre dieses Problem auch umgangen...
--- Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das ist gut!
Das geht so?
telefonisch Bestellen, Pixelfehler entdecken und zurück das Teil.
Locusta:
--- Zitat von: Patrick am November 23, 2005, 08:30:48 ---Naja, nicht ganz, schliesslich besteht die Seriennummer noch zusätzlich aus dem Namen des Käufers und dessen (wenn angegeben) "Organisation". Somit sind Name und SN miteinander gekoppelt. Nicht, daß das wirklich ein echtes Problem ist, nur dürfte die Rücknahme bei Apple nicht so ohne weiteres möglich sein.
--- Ende Zitat ---
Dann erkläre mir mal bitte, was es für ein Aufwand ist bei einem automatisieren Verfahren, nämlich die Erstellung der Nummer plus der Eintrag vom Kunden in die DB als Nutzer dort einen Vermerk zu setzen, dass der Käufer nicht mehr Lizenzinhaber ist? Die kann sogar noch automatisiert passieren.
Es gibt wenige Dinge, die mit der Rückgabe einer Lizenz vergleichbar sind. Trotzdem versuche ich mal einen halbwegs realistischen Vergleich ranzuziehen. Man geht in einen Laden und kauft dort eine Software ein, sagen wir ein Computerspiel. Dann installiert man es, testet es und man stellt fest, dass die 60 Euro für die Software eine Fehlinvestition waren. Nun möchte man die Lizenz (incl. CD/DVD zurückgeben). Dies funktioniert teilweise, teilweise nicht. Das Argument von Verkäuferseite ist, dass man ja ohne Probleme die CD/DVD hätte kopieren können, ausserdem sei die Software jetzt unverkäuflich, da die CD/DVD ausgepackt ist.
Das Argument vom Käufer ist folgendes: Man erwirbt nur eine Lizenz, also das Recht, die Software unter den Lizenzbedingungen nutzen zu dürfen. Dieses "Recht" kann man ja durchaus zurückgeben. Die DC/DVD ist einfach nur das Medium, über das die Lizenz transportiert wird. Wer die Software einfach schwarz behält, der hätte sich die Software eh irgendwo downgeloadet und das schlechte Gewissen hat die Software gekauft. Ähnlich wie beim Theater. Man kauft dort eine Karte, also das Recht sich irgendein Theaterstück anzusehen. Gibt man nun die Karte zurück, verliert man das Recht sich das Stück anzusehen. Geht man trotzdem hin, ist es genau so nicht erlaubt.
Verwaltungstechnisch stellen die Seriennummern eh kein wirkliches Problem dar. Die sind irgendwo in einer DB auf irgendeinem Namen regestriert. Will diese Person die Lizenz zurückgeben muss entweder der Eintrag aus der DB gelöscht werden (macht aber niemand) oder dort wird einfach das Atribut gesetzt, dass die Lizenz wieder zurückgegeben wurde. Ob der Hersteller dann die Nummer 2 mal benutzt ist seine Sache, immerhin wurde sie ja vom 1. Käufer zurückgegeben.
Es ist das gleiche, wie wenn man sene Lizenz bei eBay varkauft. Man gibt die Nummer weiter und verlert somit das Recht die Software zu nutzen, da man nicht mehr Lizenzinhaber ist. Behält der Verkäufer trotzdem eine Kopie davon, macht er sich genau so strafbar wie wenn er die Nummer von irgendeiner Internetseite hat.
Von daher ist es theoretisch kein Problem eine Seriennummer zurückzugeben. Ich bin mir sicher, dass wenn es dazu noch keine Urteile gab, dass man es so durchsetzen kann.
Mit dem Füherschein ist es ja auch nicht anders, mit dem Unterschied, dass man diese Lizenz nicht einfach weiterverkaufen kann. Dennoch kann man sie zurückgeben wenn man möchte und man bekommt immerhin 25 Euro zurück.
Patrick:
--- Zitat von: fränk am November 23, 2005, 09:01:16 ---Das ist gut!
Das geht so?
--- Ende Zitat ---
Ja, das Fernabsatzgesetz beschränkt sich ja nicht nur auf Online-Händler, sondern bezieht sich auf alles, was "aus der Ferne" abgewickelt wird. Ich glaube sogar, daß Du Dir das Teil nicht mal schicken lassen musst, abholen geht auch.
Wichtig ist halt, daß es sich um ein Privatgeschäft handelt und der Händler daran auch kein Zweifel hat. Viele Händler haben ja gerade wegen dem FAbsGes unterschiedliche AGBs für Privatkunden und gewerbliche Kunden.
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