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warlord:

--- Zitat von: Giesskanne am Oktober 05, 2010, 14:07:29 ---Sprich, was ist an dem Handel von Apple mit Apps anders als mit dem Handel von Software/Seriennummern (z.B. für downloadbare Upgrades)?
--- Ende Zitat ---

Nichts. Solange beides ein Bezug sonstiger Leistungen ist, ist beides ein Bezug sonstiger Leistungen.  ;D  Egal ob im App Store oder nicht im App Store. The question is: wer und wo ist der Leistungserbringer und wer und wo ist der Leistungsempfänger.

Giesskanne:

--- Zitat --- Ich meine, welche Firma würde ernsthaft für 2 Euro einen Rückforderungsantrag an Luxemburg ausfüllen wollen? Der Aufwand dafür kostet doch ein Vielfaches von dem, was rückerstattet würde.
--- Ende Zitat ---

Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
Das kann ich kaum glauben.

Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?

Irgendwie hört sich das alles etwas verdreht an.
Je schwieriger das Ding um so drängender die Frage, ob das mit rechten Dingen zugeht.

warlord:

--- Zitat von: Giesskanne am Oktober 05, 2010, 14:32:08 ---Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
--- Ende Zitat ---
Dürfte so sein, ja.


--- Zitat ---Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?

--- Ende Zitat ---
Ja, sehe jetzt aber nicht, was Dich daran so erstaunt. Ganz unabhängig von der spezifischen Frage hat sicher jedes Finanzamt (bzw. das Gemeinwesen, für das es tätig ist) ein Interesse an guten Steuerzahlern. Die Attraktivität eines Wirtschaft-Standortes hängt aber sicher nicht nur von einer Frage, sondern von einer Vielzahl von Faktoren ab. (Standort-Marketing ist heute zwar üblich. Aber betrieben wird es wohl nicht vom Finanzamt.  ;))

Giesskanne:

--- Zitat ---Interesse an guten Steuerzahlern
--- Ende Zitat ---

Aber doch nicht, indem diese andere über einen fehlenden MwSt.-Nachweis, der eine Rückforderung des MwSt.-Betrags erschwert bzw. unmöglich macht, austricksen.

Apple verkauft bestimmte Produkte nur an Privatleute?
Hm.
Zwar wird das iPad an Gewerbetreibende verkauft – mit Nachweis der MwSt.
Aber die Bestückung, sprich die apps verkauft Apple nur an Privatleute?

Geht das, dass ich – als Gewerbetreibender (so einer ist Apple) – eine Ware nur zum Verkauf an Privatleute deklariere?

Die Dienstleistung eines Handwerkers z.B. ist immer mehrwertsteuerpflichtig und kann nicht als eine reine Dienstleistung für Privatleute ohne ausgewiesene MwSt deklariert werden.

Hm. Irgendwie verstehe ich das immer noch nicht, wie Apple das macht.

Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)

Wenn ja, wer macht das auch so?

Florian:
Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.

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