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warlord:

--- Zitat von: Giesskanne am Oktober 05, 2010, 15:01:14 ---Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)

Wenn ja, wer macht das auch so?

--- Ende Zitat ---

Keine Ahnung, ob das andere auch so machen. Um vergleichen zu können, müsste man wohl einen Store finden, dessen Sortiment aus ausschliesslich ähnlich tiefpreisigen Artikel besteht, wie beim iTunes Store. Mit fällt da gerade nichts Vergleichbares ein.

warlord:

--- Zitat von: Florian am Oktober 05, 2010, 15:17:54 ---Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.

--- Ende Zitat ---

Kann mir durchaus vorstellen, dass wenn eine Firma mal wirklich einen solchen Einkauf im iTunes Store tätigen sollte, sie (zumindest auf Nachfrage) auch einen rückforderungstauglichen Beleg bekommt. Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten. Aber das können wir wohl nur dann wissen, wenn wirklich mal jemand von einer iTunes-Store-Bestellung in einem beträchtlicheren Umfang berichten könnte.

Giesskanne:

--- Zitat ---Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten.
--- Ende Zitat ---

Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.

Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.


Anders herum gefragt:

1. Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?

2. Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?

3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.

mbs:

--- Zitat ---Auch wenn ich bislang davon ausgegangen bin, dass der App Store ein Teilbereich des Apple Store ist. Aber so wie es aussieht, haben die beiden fast nichts miteinander zu tun.
--- Ende Zitat ---

Ja, so ist es. Es sind zwei ganz unterschiedliche Firmen. Der AppStore ist in Luxemburg, der Apple Store in Irland. Beides sind Tochterfirmen von Apple International, sie greifen also beide auf die an die Apple-ID gebundenen Kundendaten zu.


--- Zitat ---Wenn ich mich recht entsinne, dann kann ich mir als gewerblicher Käufer beim Einkauf von downloadbarer Software via Digital River durch Eingabe der USt.-ID die Umsatzsteuer sparen
--- Ende Zitat ---

Ja, das ist richtig. Das gilt wenn Leistungserbringer und -empfänger sich in einem EU-Land befinden und beides Unternehmen mit UStID (VAT-ID) sind.


--- Zitat ---Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?
--- Ende Zitat ---

Es wird überhaupt keine Rechnung ausgestellt, sondern nur ein Zahlungsbeleg. Der Aufwand für die Rechnungsstellung fällt also komplett weg. Und hierbei können alle EU-Länder gleich behandelt werden. Die Kunden werden nicht mit der Frage "Sind Sie Unternehmer und haben Sie eine UStID?" belästigt.


--- Zitat ---Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?
--- Ende Zitat ---

Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.


--- Zitat ---einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten
--- Ende Zitat ---

Ich höre da ein Missverständnis heraus. Selbstverständlich ist diese Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig und Apple führt die entsprechende Steuer (hoffentlich ...) in Luxemburg ab. Die Mehrwertsteuer wird nicht gestrichen. Es bekommt aber niemand eine Rechnung, auf der man als Endkunde die Steuer sehen könnte.

warlord:

--- Zitat von: Giesskanne am Oktober 05, 2010, 16:12:30 ---Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.
--- Ende Zitat ---

Nein, nicht die (Erhebung der) MWSt. Die Rückforderung ausländischer MWSt im Ausland. Es macht für einen Unternehmer ganz einfach keinen (ökonomischen) Sinn, im Ausland MWSt zurück zu fordern, wenn ihn diese Rückforderung mehr kostet, als die zurück erstattete MWSt ausmachen würde.


--- Zitat ---Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.
--- Ende Zitat ---

Es ist ja nicht das Finanzamt, das hier einen Unterschied macht. Es ist der pragmatisch denkende Unternehmer.


--- Zitat von: mbs am Oktober 05, 2010, 16:24:20 ---
--- Zitat ---Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?
--- Ende Zitat ---

Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.

--- Ende Zitat ---
Und wohl letztlich auch der Kunde.


--- Zitat ---3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.
--- Ende Zitat ---
Ich würde sagen, Verlierer ist höchstens ein Unternehmer, der sich in der Frage nicht von ökonomischen Argumenten leiten lässt.



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