Um das noch klarer zu kriegen, ist es nicht so?:
- die 0,5/2 Jahre gesetzliche Geährleistung bleiben erhalten wenn der Einbau "fachgerecht" durchgeführt wurde.
Bin ich mir nicht sicher. Bei normalen Desktops ist das so, ja, weil die vom Prinzip her zum Auf-/Umrüsten konstruiert. Da gab es auch AFAIR ein Gerichtsurteil zu. Bei Notebooks ist es aber meist so, dass die geschlossen konstruiert sind und ein Umtausch doch mit Risiken verbunden ist. Mal abgesehen von Notebooks, die extra zum einfachen Tausch der Laufwerke konstruiert sind, gibt es ja auch. Aber solange der Hersteller das nicht klar als benutzertauschbares Teil deklariert hat, müsste man dann darauf vertrauen, dass ein Richter das in dem Fall auch einfacher als normalerweise bei Notebooks hält.
Aber: IANAL.
Aber der Garantieverfall müßte doch dann auch für das Nachrüsten von RAM gelten, da - beim MacBook - ähnlich schwierig wie ein Festplatteneinbau.
Nein. Es kommt wohl in erster Linie darauf an, was der Hersteller als vom Benutzer zu wechselndes Teil deklariert. RAM darf der Benutzer austauschen, Festplatten bei den iBooks z.B. nicht, bei bestimmten PowerBooks aber schon. Ob etwas ähnlich schwierig ist, ist weniger von Belang oder man müsste den Richter überzeugen.
Es kann ja mal einer der MacBook-Besitzer hier in der Bedienungsanleitung schauen, ob dort steht, wie man die Festplatte tauscht. Wenn das da steht, dann darf man die auch tauschen. Die Beschreibung sieht ja wirklich simpel aus. Das ist ja gar keine Herausforderung mit mehr als 20 Schrauben mehr...