Wie dort schon zu lesen war, handelt es sich nicht um einen irreversiblen Eingriff, insofern ist die Unversehrtheit nicht wirklich angetastet.
Ob irreversible oder nicht spielt bei der Frage der Unversehrtheit keine Rolle. Mit dem Argument würdest du auch eine Folter oder Isolationshaft rechtfertigen können.

Aber Deinem Standpunkt nach dürfte keiner, der in eine psychatrische Anstalt zwangseingewiesen wird, mit Psychopharmaka und anderen bewusstseinsverändernen Mitteln behandelt werden, denn a) ist es gegen seinen Willen und b) untergräbt die Behandlung seine Selbstbestimmung.
Es würde uns sehr nach vorne bringen, wenn du dich mit dem Thema soweit auseinander setzen würdest. Dann würdest du wissen, dass Menschen, die in einer derartige psychiatrische Behandlung sind, nicht einfach mit Psychopharmaka ruhig gestellt werden, sondern dass sie solch einer Behandlung einwilligen müssen, und wenn sie nicht mehr dazu fähig sind, aufgrund ihrer Psyche, dann müssen die Angehörigen einwilligen. Die behandelnden Ärzte können sich nicht einfach über den Willen des Patienten oder Angehörigen hinwegsetzen.
Grundsätzlich kann eine solche Behandlung natürlich nur in Begleitung einer ärztlichen Überwachung und psychologischen Unterstützung durchgeführt werden. Ziel soll es ja sein, daß die Maßnahme freiwillig durchgeführt wird und daß der Täter im Rahmen der Behandlung erkennt, daß ihm die "Keule" hilft, seine Triebe zu unterdrücken, sprich, daß er versteht, was für schreckliche Dinge er getan hat.
Nochmal: natürlich kann diese Methode nicht auf jeden Sexualstraftäter angewandt werden, da muß im Vorfeld natürlich eine möglichst exakte medizinische und psychologische Indikation durchgeführt werden.
Wenn er einwilligt, ist es etwas Anderes. Aber nur bei einer Einwilligung.
Wobei immer zu bedenken ist, dass die Triebhaftigkeit fast immer eine untergeordnete Rolle spielt, denn die psychische Krankheit ist ausschlaggebend. Und wenn man "chemisch kastriert", dann bekämpft man auf keinen Fall die Ursache, sondern nur ein Symptom.
Eigentlich wollte ich gestern schon was schreiben...
Jetzt ist hier im Fred noch einiges dazugekommen und ich muss sagen, ich bin entsetzt: mit was denn bitte ist ein Sexualverbrechen an einem Kind vergleichbar? Etwa mit Steuerhinterziehung? Oder Autodiebstahl? In meinen Augen nur mit Mord oder extremer vorsätzlicher Körperverletzung (z.B. Kindesmisshandlung).
Es geht hier um keine Vergleiche, Verbrechen kann man eh nicht qualitativ einordnen, sie sind nur an den Grenzen und Maßstäben des Gesetzes zu bewerten.
Sowohl warlord, als auch ich haben nie behauptet, dass man da einen qualitativen Maßstab setzen kann.
Sich an einem Kind zu vergehen ist in meinen Augen das niederträchtigste und feigste Verbechen (weshalb so ein Straftäter in der Rangordnung unter Knackis auch ganz unten steht. Und wehe dem Kinder-Sexualstraftäter der einsitzt und dessen Knackiekollegen herausfinden, warum. (Was wohl immer der Fall sein dürfte). Trotzdem habe ich mit Kinder-Sexualstraftäter keinerlei Mitleid. Egal was denen passiert.)
Ah, andere Strafgefangene können sich das Recht herausnehmen über andere Strafgefangene moralisch zu richten. Ich habe keine Ahnung, wie man das als Argument anführen kann. <kopfschüttel>
Und eines, das für die weitere Entwicklung des betroffenen Menschen -also des Opfers- die schwersten Konsequenzen. Kinder sind naiv, vertrauensselig, neugierig, unbedarft, unschuldig, (körperlich) schwach etc.. Wird das Vertrauen eines Kindes gebrochen oder macht es anderweitig extreme negative Erfahrungen (Prügel, Zuneigungsentzug etc.) entstehen schwerste psychische/seelische Störungen, die lebenslang Therapiert werden müssen. Wer selber Kinder hat und sich vorstellt, wie irgendein Typ über mehrere Wochen mehrmals täglich sein Kind penetriert, kann verstehen, daß Eltern härteste Strafen fordern.
Ich sage es noch mal. Und es ist keinerlei qualitative Wertung (und ich hoffe du gehst mit dieser Aussage d'accord, warlord), sondern wir unterhalten uns über 0,8% der gesamten Straftaten, die auf Sexualverbrechen fallen. Und davon sind nicht alle Sexualstraftaten an Kindern. Habe leider hierfür keine Statistik zur Hand, aber gehen wir hier einfach von der Hälfte aus, dann sprechen wir über 0,4% an der Gesamtheit der Straftaten.
Und da wird die Sau von den Medien bis zum geistigen Erbrechen durchs Dorf getrieben. Andere schwere Straftaten sind da anscheinend zu vernachlässigen, es findet also massiv eine qualitative Wertung statt.
Das muß man als große Errungenschaft betrachten, auch wenn es im Einzelfall unverständlich ist, daß z.B. wegen Verfahrensfehler eine Verurteilung des Täters nicht erfolgen darf.
Es ist aber nicht so, dass diese Täter dann nie verurteilt werden, sondern es steht auch der Staatsanwaltschaft zu Rechtsmittel einzulegen.
Welche Strafen für welches Verbrechen angemessen sind, ist natürlich schwierig zu entscheiden. Ich meine, jeder hat eine zweite Chance verdient. Deshalb halte ich elektronische Fußfesseln o.ä. nach verbüßter Strafe bei Ersttätern für falsch. (Es sei denn, es liegt ganz "offensichtlich" eine schwere Persönlichkeitsstörung vor). Bei Wiederholungstätern bin ich gnadenlos: Haftstrafe+nachfolgender Bewährung (Fußfessel) bzw. Sicherungsverwahrung. Letzteres ist meines Wissens in Deutschland mittlerweile möglich.
Sicherungsverwahrung ist in meinen Augen ein vernünftiger Schritt in dem Bereich der Gefahrenabwehr, aber problematisch alle mal, man schaue sich die Diskussion zum Feindstrafrecht in diesem Bereich an.
Aber eine Fußfessel, das ist das allerletzte. Diese Menschen dermaßen zu stigmatisieren. Hat sich einer der Befürworter mal überlegt, was das für eine psychische Wirkung auf diese Menschen haben muss? Und eine vorherige psychische Krankheit wird damit bestimmt nicht geheilt, und es halt keinen Straftäter davon ab, ein weiteres Verbrechen zu begehen. Mit dieser Art der Argumentation kann man dann auch für eine Todesstrafe argumentieren. Denn es soll einfach nur abschrecken, es soll präventiv wirken. Was es aber erwiesenermaßen nicht macht.
Es geht nur um die reine Stigmatisierung der Menschen, in meinen Augen eine ganz niederträchtige populistische Maßnahme.