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Sicherheit für die WM
warlord:
Ging es in dem Urteil des BVG denn nicht hauptsächlich um die Frage des Abschusses von gekaperten Passagierflugzeugen, bzw. ist deswegen das Gesetz als verfassungswidrig erklärt worden? Kann man denn wirklich implizieren, dass das BVG jegliche Abschüsse für verfassungswidrig erklärt hat?
Ich glaub das ja eher nicht. Aber sollte dem so sein, könnte ich mir vorstellen, dass damit sogar Völkerrecht verletzt würde. Ich gehe mal davon aus, dass ein Land sein Hoheitsrecht auch im Luftraum zumindest in einem zumutbaren Mindestmass ausüben und einen Luftpolizeidienst aufrecht erhalten muss. Dazu gehört ja dann wohl im Extremfall auch, wie bei jedem Polizeieinsatz, die Anwendung von angemessener Gewalt, ergo im Extremfall ein Abschuss.
MacFlieger:
--- Zitat von: warlord am Februar 20, 2006, 21:07:23 ---Eventuell sind sie ja geeignet, Euch ein bisschen von Eurer Angst zu befreien, bei solchen Einsätzen handle es sich um eine nun frisch von Eurer Regierung erfundene Monstrosität, um Euch zu schikanieren. ;)
--- Ende Zitat ---
Das habe ich nie behauptet und ich dachte, das wäre klar geworden. Zudem wird etwas nicht automatisch richtig, nur weil es auch andere Staaten einsetzen.
Mich stört, daß
a) die BW für Polizeiaufgaben eingesetzt wird. "Das Militär ist mit gutem Grund von der Polizei getrennt. Das Miltär bekämpft die Feinde des Staates. Die Polizei dient dem Volk. Wenn das Miltär Polizei-Aufgaben übernimmt, dann wird der Feind des Staates schnell das Volk."
b) eine zweifelsfreie Erkennung einer echten Bedrohung nur in dem von Dir geschilderten idealistischen Fall (Flugzeug fliegt von weit weg in die äußere Zone, mehrfache Ansprachen, Kontakt vom Jet etc. vor Eintritt in die innere Zone) möglich ist. In vielen Fällen der Vergangenheit (außer 11.9.) und den Gegebenheiten in der BRD kann dieses idealistische Verfahren nicht durchgeführt werden und somit erfolgt keine zweifelsfreie Erkennung und damit ein evtl. Abschuß eines Ungefährlichen mit zusätzlicher Gefährdung Unbeteiligter.
Zum Glück haben wir hier doch noch ein Verfassungsgericht, welches sich nicht von Schäuble und co einschüchtern läßt.
--- Zitat von: warlord am Februar 21, 2006, 08:05:44 ---Ging es in dem Urteil des BVG denn nicht hauptsächlich um die Frage des Abschusses von gekaperten Passagierflugzeugen, bzw. ist deswegen das Gesetz als verfassungswidrig erklärt worden? Kann man denn wirklich implizieren, dass das BVG jegliche Abschüsse für verfassungswidrig erklärt hat?
--- Ende Zitat ---
Nicht ganz. Es gab zwei unterschiedlich wichtige Gründe:
1. Die BW darf nur im Zuge der Amtshilfe oder bei extremen Katastrophenfällen zur Unterstützung der Polizei im Inneren eingesetzt werden. Aber auch dabei dürfen nur Mittel eingesetzt werden, die der Polizei auch zur Verfügung stünden. Somit ist ein Kampfeinsatz eines Flugzeuges mit Luftabwehrraketen aktuell nicht erlaubt. Dieser Grund kann durch die Änderung des Grundgesetzes nichtig werden, d.h. einen Kampfeinsatz gegen eine nicht von Privatpersonen besetzte Cessna erlauben.
2. Es dürfen keine unschuldigen Menschen durch den Staat getötet werden. Dieser grund kann auch durch eine Grundgesetz-Änderung nicht aufgehoben werden.
D.h. nach einer Grundgesetz-Änderung dürfte man ausschließlich von Terroristen besetzte Flugzeuge abschießen.
warlord:
--- Zitat von: MacFlieger am Februar 21, 2006, 08:52:37 ---Mich stört, daß
a) die BW für Polizeiaufgaben eingesetzt wird. "Das Militär ist mit gutem Grund von der Polizei getrennt. Das Miltär bekämpft die Feinde des Staates. Die Polizei dient dem Volk. Wenn das Miltär Polizei-Aufgaben übernimmt, dann wird der Feind des Staates schnell das Volk."
--- Ende Zitat ---
Ja, ich verstehe diese Ängste schon und teile sie weitestgehend auch. Es geht bei den besagten Einsätzen auch nicht darum (und darf es nicht gehen), dass die Armee Polizeiaufgaben übernimmt. Sie unterstützt einzig die Polizei in jenen Bereichen, in welchen diese nicht genügend eigene Mittel hat. (Man beachte auch im WEF Bericht, dass die Einsatzleitung, ausser bei der Wahrung der Lufthohheit, immer bei der Polizei liegt.)
Und gerade der Luftpolizeidienst ist nunmal etwas, das die Polizei in der Regel nicht übernehemn kann und eigentlich in allen Ländern von der Luftwaffe übernommen werden muss, da die Polizei ja nicht mit Kampfflugzeugen ausgerüstet ist.
--- Zitat ---Es dürfen keine unschuldigen Menschen durch den Staat getötet werden. Dieser grund kann auch durch eine Grundgesetz-Änderung nicht aufgehoben werden.
--- Ende Zitat ---
Eben. Das bestätigt ja meine Vermutung. Der Grund der Ablehung war das Töten von unschuldigen Menschen. Ein totales Abschussverbot kann daraus dann eben wohl nicht abgeleitet werden.
MacFlieger:
--- Zitat von: warlord am Februar 21, 2006, 09:08:40 ---Es geht bei den besagten Einsätzen auch nicht darum (und darf es nicht gehen), dass die Armee Polizeiaufgaben übernimmt. Sie unterstützt einzig die Polizei in jenen Bereichen, in welchen diese nicht genügend eigene Mittel hat.
--- Ende Zitat ---
Und genau das ist nach aktuellen Stand des Grundgesetzes nicht erlaubt. Aber änderbar.
Und was ebenfalls bleibt, ist mein zweiter Grund, der mich stört.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Es dürfen keine unschuldigen Menschen durch den Staat getötet werden. Dieser grund kann auch durch eine Grundgesetz-Änderung nicht aufgehoben werden.
--- Ende Zitat ---
Eben. Das bestätigt ja meine Vermutung. Der Grund der Ablehung war das Töten von unschuldigen Menschen.
--- Ende Zitat ---
Nein. Beide Gründe waren entscheidend. Auch jeder dieser beiden Gründe alleine wäre nach aktueller Gesetzeslage schon Grund für eine Ablehnung gewesen. Nur ein Grund läßt sich durch Schäuble und co beseitigen und selbst dann bliebe der schale Beigeschmack, daß eine zweifelsfreie Erkennung, ob keine Unschuldigen betroffen sind (ob direkt im Flugzeug oder durch herabfallende Trümmer), in der Realität der BRD und der vergangenen Fälle (außer 11.9.) außerhalb des idealistischen Ablaufes einer solchen Erkennung bliebe.
Patrick:
--- Zitat von: warlord am Februar 21, 2006, 09:08:40 ---Eben. Das bestätigt ja meine Vermutung. Der Grund der Ablehung war das Töten von unschuldigen Menschen. Ein totales Abschussverbot kann daraus dann eben wohl nicht abgeleitet werden.
--- Ende Zitat ---
Wie will man feststellen, daß an Bord eines zivilen Luftfahrzeugs sich keine Unschuldigen befinden? Die Cessna wird in Tempelhof geklaut und der Besitzer ist nicht auffindbar. Der Flieger steuert auf den Reichstag zu und man hört im Funk islamische Terroristen, die jubelnd in den Tod stürzen. Da man aber vermuten muß, daß sich der unschuldige Pilot womöglich noch lebend an Bord befindet, war's das. Tschüß Reichstag und evtl. hunderte von Menschenleben.
Hier nochmal aus der Urteilsbegründung:
--- Zitat ---Den Verfassungshütern zufolge verstößt der Abschuss eines von Terroristen als Waffe missbrauchten Passagierflugzeugs gegen die Menschenwürdegarantie und das Recht auf Leben der Geiseln. Die unschuldigen Opfer würden dadurch, dass ihre Tötung zur Rettung anderer benutzt wird, „verdinglicht und entrechtlicht“, heißt es im Urteil.
Auch die Einschätzung, dass die Geiseln ohnehin dem Tod geweiht seien, ändere nichts daran. Überdies bringe die Auffassung, die Geiseln seien zum Teil einer Waffe geworden und müssten sich als solche behandeln lassen, „geradezu unverholen zum Ausdruck, dass die Opfer nicht mehr als Menschen wahrgenommen werden“.
--- Ende Zitat ---
Und wie gesagt, die Bw darf eh' nicht im Inneren eingesetzt werden, aber wie will die Polizei so einen Vogel runterholen?
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