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Sicherheit für die WM

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warlord:

--- Zitat von: MacFlieger am Februar 21, 2006, 09:29:33 ---selbst dann bliebe der schale Beigeschmack, daß eine zweifelsfreie Erkennung, ob keine Unschuldigen betroffen sind (ob direkt im Flugzeug oder durch herabfallende Trümmer)
--- Ende Zitat ---

Ja, bei jedem Waffeneinsatz der Polizei lassen sich Kollateralschäden nie zu 100% ausschliessen. Sei dies nun am Boden oder in der Luft. Es gilt immer abzuwägen, was eher in Kauf genommen werden kann, die allfälligen Kollateralschäden oder die Schäden infolge Nichthandelns.

Wie schon gesagt, halte ich einen vorbehaltslosen und absoulten Gewaltsverzicht von Seiten des Staates, wenn nicht gar für völkerrechtswidrig, so doch für in höchstem Masse grobfahrlässig. Es ist in meinen Augen für einen Rechtsstaat nicht zulässig, darauf zu verzichten, das Recht auch durchzusetzen.

MacFlieger:

--- Zitat von: warlord am Februar 21, 2006, 10:32:29 ---Ja, bei jedem Waffeneinsatz der Polizei lassen sich Kollateralschäden nie zu 100% ausschliessen. Sei dies nun am Boden oder in der Luft. Es gilt immer abzuwägen, was eher in Kauf genommen werden kann, die allfälligen Kollateralschäden oder die Schäden infolge Nichthandelns.
--- Ende Zitat ---

Und genau da ist die Gesetzeslage in Deutschland halt anders. Ein Waffeneinsatz der Polizei ist nur dann erlaubt, wenn eine Bedrohung Unbeteiligter durch diesen Waffeneinsatz nicht erkannt werden kann. siehe auch Diskussionen zum finalen Rettungsschuß.
Zudem, ich wiederhole mich, weil Du mir das immer unterschlägst, es ist in der Realität keine Abwägung zwischen zwei verschiedenen Schadensumfängen, sondern zwischen Schaden durch Einsatz gegen evtl.(!) Schaden bei Nichteinsatz, denn eine zweifelsfreie Erkennung, ob eine Bedrohugn wirklich vorliegt, ist in der Realität der BRD und der vergangenen Fälle (außer 11.9.) außerhalb des idealistischen Ablaufes nicht möglich.
Und in allen vergangenen Fällen der Vergangenheit in der BRD wäre eine Entscheidung zum Einsatz schlechter bezüglich der Schadensbilanz gewesen.


--- Zitat ---Wie schon gesagt, halte ich einen vorbehaltslosen und absoulten Gewaltsverzicht von Seiten des Staates, wenn nicht gar für völkerrechtswidrig, so doch für in höchstem Masse grobfahrlässig. Es ist in meinen Augen für einen Rechtsstaat nicht zulässig, darauf zu verzichten, das Recht auch durchzusetzen.
--- Ende Zitat ---

Den absoluten Gewaltverzicht gibt es ja nicht. Du drehst dem Verfassungsgericht das Wort im Munde rum. Nich die staatliche Gewalt ist grundsätzlich verboten, sondern es gibt Grenzen für die staatliche Gewalt, die nicht überschritten werden dürfen.

Bei der Einschätzung, wo diese Grenzen liegen, sind wir unterschiedlicher Meinung und das wird wohl auch so bleiben. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß man hier darüber streiten kann ohne das wir uns beschimpfen. Das ist doch schön und angenehm, oder?

warlord:

--- Zitat von: MacFlieger am Februar 21, 2006, 10:50:52 ---Zudem, ich wiederhole mich, weil Du mir das immer unterschlägst, es ist in der Realität keine Abwägung zwischen zwei verschiedenen Schadensumfängen, sondern zwischen Schaden durch Einsatz gegen evtl.(!) Schaden bei Nichteinsatz,
--- Ende Zitat ---
Es ist korrekt, dass ich auf spezifischere Fragen, wann eine Gewaltanwendung von staatlicher Seite als verhätnismässig betrachtet werden kann, nicht mehr eingegangen bin. Dies geschah mit Absicht. Dass hier unsere Auffassungen nicht deckungsgleich sind, haben wir bereits ausgelotet und weitere Diskussionen darüber dürften sinnlos sein. 



--- Zitat ---Den absoluten Gewaltverzicht gibt es ja nicht. Du drehst dem Verfassungsgericht das Wort im Munde rum.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja genau das , was ich sagte. Dass ich vermute, dass das Gerichtsurteil eben kein absoulter Gewaltsverzicht ist. Ich drehe dem Gericht also überhaupt nichts im Mund um.
Du drehst mir hier einiges im Mund um. Und Du hattest behauptet, dass bei Euch sämtliche Gewaltanwendung in der Luft ausgeschlossen sei. 

MacFlieger:

--- Zitat von: warlord am Februar 21, 2006, 11:07:49 ---
--- Zitat ---Den absoluten Gewaltverzicht gibt es ja nicht. Du drehst dem Verfassungsgericht das Wort im Munde rum.
--- Ende Zitat ---
Das ist ja genau das , was ich sagte.
--- Ende Zitat ---

Und ich ebenfalls. ;)


--- Zitat ---Dass ich vermute, dass das Gerichtsurteil eben kein absoulter Gewaltsverzicht ist. Ich drehe dem Gericht also überhaupt nichts im Mund um.
--- Ende Zitat ---

Ähm, Du meintest also in dem Zusammenhang, wenn das Gerichtsurteil ein absoulter Gewaltsverzicht wäre, dann: "Wie schon gesagt, halte ich einen vorbehaltslosen und absoulten Gewaltsverzicht von Seiten des Staates, wenn nicht gar für völkerrechtswidrig, so doch für in höchstem Masse grobfahrlässig. Es ist in meinen Augen für einen Rechtsstaat nicht zulässig, darauf zu verzichten, das Recht auch durchzusetzen."
Da habe ich Dich dann falsch verstanden, sorry.
Auch hier scheinen wir gleicher Meinung zu sein, wir reden nur aneinander vorbei. ;)


--- Zitat ---Du drehst mir hier einiges im Mund um.
--- Ende Zitat ---

Und da sitzt Du vermutlich dem gleichen Mißverständnis auf, wie ich oben bei Dir, da ich auch viel geschrieben hatte, wenn es so oder so wäre, dann ergäbe sich xy. Nicht, das ich glaube, das sich xy ergibt, sondern um zu zeigen, das die Voraussetzung für mich ncht zutrifft. Wie bei Deiner Aussage oben zu dem Greichtsurteil.

Sieht so aus, als ob wir eigentlich nicht viele Differenzen hätten, außer über die Grenzen dre Gewaltanwendung.


--- Zitat ---Und Du hattest behauptet, dass bei Euch sämtliche Gewaltanwendung in der Luft ausgeschlossen sei. 

--- Ende Zitat ---

Das habe ich nie behauptet. Ich vermute ähnliches Mißverständnis wie oben.
Aktuelle Gesetzeslage:
1. Die BW darf nur der Polizei helfen und dabei nur Mittel einsetzen, die der Polizei auch zur Verfügung ständen. Von absolutem Gewaltverzicht in der Luft keine Rede, sondern nur von einer Grenze.
2. Unbeteiligte dürfen nicht absichtllich getötet werden. Ebenfalls von absolutem Gewaltverzicht in der Luft keine Rede, sondern nur von einer Grenze.


Eigentlich sind wir uns ziemlich einig, wenn man sich das mal in Ruhe anschaut. Nur über die Lage der Grenze herrscht unterschiedliche Meinung, was sinnvoll wäre. Über die Lage der Grenze in der gesetzlichen Realität der BRD gibt es zum Glück aktuell keine Streitmöglichkeit (durch das Urteil) mehr.

warlord:
Scheint so.

Na ja, jedenfalls gab es wegen der Missverständnisse mal wieder eine "handfeste" Diskussion. Wo haben wir die Friedenspfeife nun schon wieder hingeleget?  ;D 

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