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MacFlieger:
--- Zitat von: maya am Februar 12, 2006, 12:58:49 ---Übrigens gab es doch mal eine rechtliche Änderung zugunsten der Verbraucher, daß schriftlich zugesandte Gewinnzusagen auch vom Versprecher derselben eingehalten werden müssen. Seitdem blieb mein Briefkasten von solchen Dingen frei. Sowas müßte für das Web auch gelten, ich meine die Einhaltung einer Zusage auf Gewinn ;)
--- Ende Zitat ---
Gilt das denn nicht fürs Web?
Problem ist doch auch bei den telefonisch und postalisch zugestellen Gewinnzusagen, daß man gar nicht so einfach rauskriegt, wer da wirklich hintersteckt. Fehlende Adressen, Umweg über Mittelsmänner (evtl. im Ausland) führen doch dazu, daß Du zwar Recht hast, Du Dir das aber nicht erklagen kannst.
Weiteres Problem beim Web: Du müßtest die Gewinnzusage beweisen können.
Locusta:
--- Zitat von: MacFlieger am Februar 12, 2006, 15:02:31 ---Weiteres Problem beim Web: Du müßtest die Gewinnzusage beweisen können.
--- Ende Zitat ---
Hat maya nicht einen Screenshot gemacht? Eine passende email noch und dann hat man seine Beweise oder sehe ich das falsch?
radneuerfinder:
Schon mal was von Bildbearbeitungsprogrammen gehört? ;D
MacFlieger:
--- Zitat von: Locusta am Februar 12, 2006, 15:39:12 ---Hat maya nicht einen Screenshot gemacht? Eine passende email noch und dann hat man seine Beweise oder sehe ich das falsch?
--- Ende Zitat ---
Ja.
- Ladungsfähige Adresse fehlt. Das ist immer das Hauptproblem (und Hauptgrund für Web-Impressum). Das wird überhaupt nicht dabei geschrieben oder über etliche Mittelsmänner (evtl. Ausland) verschleiert.
- Deutsches Recht trifft nicht unbedingt zu.
- Das ein Screenshot Beweiskraft vor Gericht hat, bezweifel ich doch stark. Das zerreißt der gegnerische Anwalt, wenn es überhaupt soweit käme, in der Luft.
Locusta:
--- Zitat von: MacFlieger am Februar 12, 2006, 15:42:18 ---- Das ein Screenshot Beweiskraft vor Gericht hat, bezweifel ich doch stark. Das zerreißt der gegnerische Anwalt, wenn es überhaupt soweit käme, in der Luft.
--- Ende Zitat ---
Logs usw. können ja auch vor Gericht verwendet werden und sind ja auch viel manipulierbarer als ein Screenshot, zumidnest genau so manipulierbar. Das gleiche gilt auch für Ausdrücke von allen anderen digitalen Medien (Texte, Bilder...). Davon abgesehen wäre es wohl Urkundenfälschung, wenn ein Beweisstück zugelassen wird, welches verändert worden ist. Jeder kann natürlich irgendwelche Briefe fälschen usw. und trotzdem werden Briefe vor Gericht zugelassen. Das gleiche gilt auch für Ton- und sogar VIdeoaufnahmen.
Was die Adresse angeht: Irgendwer stellt ja die Rechungen und irgendwer ist dort der Ansprechpartner, denn irgendwer soll das Geld ja bekommen. Im schlimmsten Fall schreibt man eben an eine TV-Redaktion, z.B. AKTE und die kümmern sich dann darum, die verantwortlichen zu finden. Denn: Im Netz ist man nicht anonym, sondern durchsichtig wie eine Glasscheibe. Eine andere Möglichkeit wäre, dass man die Person anzeigt, die die Rechnung haben möchte und ich bin mir fast sicher, dass die schon irgendwelche Infos rausgibt, wer deren Auftragsgeber ist, wenn es hart auf hart kommt.
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