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YouTube - was darf man hochladen?
Florian:
Mit PayTV beschäftigt sich Eurosport ja… Eurosport Player. Vielleicht haben sie Pläne für ein Archiv? Keine Ahnung.
Amazon Prime und die anderen Dienste schmeißen übrigens Serien auch andauernd raus, wenn die Rechte ablaufen. Blöd, wenn man gerade mittendrin ist. Auch beim Sport stellt sich die Frage, was in den damaligen Verträgen mit den Veranstaltern stand. Vielleicht haben die Sender gar keine Rechte an den Bildern mehr.
Wie gesagt, den meisten Leuten ist das alles egal… sonst gäbe es auf Youtube ja nur Schminktips und Koch-Shows, um es mal zu überspitzen. Auf jeden Fall kaum Musik und Fußballschnipsel.
Quaestor:
Ja. Aber ich denke, das geht sogar noch weiter. Auch sämtliche Mitschnitte aus dem TV. Selbst Sportveranstaltungen die man vor Ort mit der eigenen Kamera aufnimmt sind nicht legal.
Also im Endeffekt bleiben doch nur die Videos übrig, die man selbst zu 100% selbst erstellt hat (ohne Musik usw.)
Da bleibt nicht wirklich viel übrig.
Mich juckt es ja schon in den Fingern. Aber ich lasse es lieber bleiben. Ich hab nämlich das Glück, dass es mich dann immer erwischt ;-)
Ich überlege gerade. Angenommen jemand macht eine Doku (also jetzt professionell ARD). Die müssen sich doch dann auch die Rechte holen (von den Gebäuden und oder Menschen die in der Doku auftauchen).
mbs:
--- Zitat von: Quaestor am April 27, 2016, 09:28:35 ---Also im Endeffekt bleiben doch nur die Videos übrig, die man selbst zu 100% selbst erstellt hat (ohne Musik usw.)
Da bleibt nicht wirklich viel übrig.
--- Ende Zitat ---
Also das würde ich nicht sagen. Wenn ich YouTube verwende, dann sehe ich dort eigentlich zu 90% Videos, die die Leute selbst erstellt haben. Und wenn dort Musik vorkommt, dann ist sie gemeinfrei.
Ausnahmen sind offizielle Musikvideos, die inzwischen von den entsprechenden Musikverlagen selbst dort platziert werden, oft über spezielle Subfirmen von YouTube.
--- Zitat ---Angenommen jemand macht eine Doku (also jetzt professionell ARD). Die müssen sich doch dann auch die Rechte holen (von den Gebäuden und oder Menschen die in der Doku auftauchen).
--- Ende Zitat ---
So ist es und das wird auch gemacht. Beim Filmen auf öffentlichen Veranstaltungen oder auf öffentlichen Plätzen, auf denen mehr als 7 Personen zu sehen sind, ist allerdings keine Genehmigung erforderlich. Ebensowenig für Gebäude, die von einem öffentlichen Platz aus zu sehen sind (Panoramafreiheit).
Aber das ist ein ganz anderes Problem. Das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild, das Urheberecht des Architekten für Gebäude, das Aufführungsrecht für Musik und das Urheberecht für den Film sind ja komplett getrennte Dinge.
Florian:
Sicher kann man legale Videos hochladen, man findet viele gemeinfreie Sachen, die man verwenden kann. Und es gibt auch unzählige legale Youtube-Videos.
Wenn es aber Richtung Sport oder zeitgenössische Musik oder Filme geht, schaut es schlecht aus. Und trotzdem findet man unzählige Videos auf Youtube. Neulich entdeckte ich z.B. sämtliche Folgen von „Sledge Hammer!“.
Ich bleibe dabei: Von dem Verein wäre nicht viel übrig, würden sie vorab prüfen (müssen).
Steht in einem Forum etwas ersichtlich illegales, muss schnellstens gehandelt werden. Sonst macht sich der Betreiber mitschuldig. Youtube baute dagegen sein Milliardenimperium darauf auf, erst zu handeln wenn der Rechteinhaber nachweisen kann, dass er Rechteinhaber ist. Und dann büßen nur die User.
So einfach und unfair ist das.
warlord:
Ist bei der heutigen Gesetzes- und Regelungsdichte, besonders in unseren Breitengraden, halt eben schon so, dass gewisse Innovation und gewisser Fortschritt (oder zumindest ein gesellschaftlicher Wandel) fast nur noch möglich ist, indem Gesetze zumindest geritzt, wenn nicht eindeutig verletzt werden (YouTube, Airbnb, Uber etc.). Andernorts, insbesondere in den USA, geht man mit diesen Konflikten halt einfach ein bisschen pragmatischer um, als im obrigkeitshörigeren Europa. Das flexiblere angelsächsische Rechtssystem ist in diesem Punkt dem starr in Buchstaben gegossenen kontinentaleuropäischen System halt wohl schon überlegen.
Jedenfalls ist die Frage wohl schon erlaubt, ob die technologische und gesellschaftliche Entwicklung nicht längst nicht nach einem etwas granularer ausgearbeiteten Urheberrecht verlangen würde. Macht es wirklich Sinn, einem Buch und einer Fernsehtalkshow zu einem aktuellen politischen Thema die selbe Schutzdauer zuzugestehen?
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