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Urteil Gema vs. YouTube
April 20, 2012, 16:07:57
Heute wurde das lang erwartete Urteil des Hamburger Landgerichts gesprochen.
YouTube wurde darin nicht als Täter verurteilt, sonder als "Störer". YouTube muss in Zukunft aber jedes Video prüfen.

Jetzt könnte es für YouTube teuer werden: Ein Gericht hat entschieden, dass die Plattform bei jedem neuen Upload prüfen muss, ob der Beitrag die Rechte von Gema-Mitgliedern verletzt. Es geht derzeit nur um sieben Werke, doch die umfassende Prüfpflicht könnte leicht auf weitere Stücke ausgeweitet werden.

Spiegel Online

p.s. schön war auch die erste dpa-Nachricht, die YouTube als "Sieger" hervorgehen lies. Die Meldung wurde versehentlich verbreitet. Die dpa hatte zwei Meldungen vorbereitet, je nach dem wie das Urteil gesprochen wird, und zuerst die falsche verbreitet.
« Letzte Änderung: April 20, 2012, 16:52:37 von FOX »
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Florian

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Re: Urteil Gema vs. YouTube
Antwort #1: April 20, 2012, 16:56:52
Ja, so ein Lapsus ist schon bisschen peinlich. :) Es wird oft so gemacht, dass wesentliche Textbestandteile schon vorher geschrieben werden, teilweise eben auch ganze Artikel.

das Urteil (Pressemitteilung der Justiz) ist aber nicht so dramatisch für Youtube/Google. Außerdem ist es erst die erste Instanz.
Konkret wird verlangt, dass YT selber mit dem Programm Content ID nach Tonmustern aussortiert anstatt das die Gema das machen muss. Zusätzlich soll ein Wortfilter installiert werden (den es lustigerweise noch nicht gibt).

Für den Surfer wird sich nicht viel ändern, da ja die Gema auch bisher ganze Arbeit geleistet hat. Ich jedenfalls spare mir mittlerweile oft, überhaupt noch auf YT-Suchtreffer oder auf eingebettete Videos auf US-Seiten zu klicken. Mir ist ein Rätsel, dass die Gema das so forciert. Die Videos sollen doch auch deutsche Musikkäufer erreichen, könnte man meinen. Den Künstlern jedenfalls scheint mir damit nicht geholfen.
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"If music be the food of love, play on!”
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mbs

Re: Urteil Gema vs. YouTube
Antwort #2: April 21, 2012, 10:58:34
Zitat
Für den Surfer wird sich nicht viel ändern, da ja die Gema auch bisher ganze Arbeit geleistet hat. Ich jedenfalls spare mir mittlerweile oft, überhaupt noch auf YT-Suchtreffer oder auf eingebettete Videos auf US-Seiten zu klicken. Mir ist ein Rätsel, dass die Gema das so forciert.

Das ist eine Verkehrung der Tatsachen, da ja YouTube die Videos sperrt. Provokativ gesagt erpresst YouTube alle Künstler, die sich durch die GEMA (oder eine äquivalente ausländische Gesellschaft) vertreten lassen, nach dem Prinzip "wir zeigen eure Videos in Deutschland nicht mehr, wenn ihr nicht die Gebühr dafür senkt".

Zitat
Die Videos sollen doch auch deutsche Musikkäufer erreichen, könnte man meinen. Den Künstlern jedenfalls scheint mir damit nicht geholfen.

Wenn ein Künstler meint, der Werbeeffekt wäre höher, als der Verlust, der dadurch entsteht, dass YouTube nur niedrige Preise fürs Abspielen zahlen will, kann er das sofort ändern: Er muss dazu nur einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag für Internet-Aufführungen abschließen, der ihm das Recht gibt, weiterhin durch die GEMA vertreten zu sein, aber seine Verbreitungsrechte im Internet nun durch Einzelverträge mit den Anbietern selbst auszuhandeln. Er kann dann mit YouTube einen Sondervertrag abschließen, dass er nur noch eine geringere Vergütung bekommt, als die, die er sonst über die GEMA von YouTube erhalten würde.

Danach sperrt YouTube die Videos dieses Künstlers nicht mehr. Das sollen zum Beispiel "Die Ärzte" gemacht haben.
Re: Urteil Gema vs. YouTube
Antwort #3: April 21, 2012, 11:49:53
Zitat
Die Videos sollen doch auch deutsche Musikkäufer erreichen, könnte man meinen. Den Künstlern jedenfalls scheint mir damit nicht geholfen.

Wenn ein Künstler meint, der Werbeeffekt wäre höher, als der Verlust, der dadurch entsteht, dass YouTube nur niedrige Preise fürs Abspielen zahlen will, kann er das sofort ändern: Er muss dazu nur einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag für Internet-Aufführungen abschließen, der ihm das Recht gibt, weiterhin durch die GEMA vertreten zu sein, aber seine Verbreitungsrechte im Internet nun durch Einzelverträge mit den Anbietern selbst auszuhandeln. Er kann dann mit YouTube einen Sondervertrag abschließen, dass er nur noch eine geringere Vergütung bekommt, als die, die er sonst über die GEMA von YouTube erhalten würde.

Danach sperrt YouTube die Videos dieses Künstlers nicht mehr. Das sollen zum Beispiel "Die Ärzte" gemacht haben.

Um sowas werden sich nicht-deutsche Künstler wohl kaum je bemühen.
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Florian

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Re: Urteil Gema vs. YouTube
Antwort #4: April 21, 2012, 14:28:28
Das ist eine Verkehrung der Tatsachen, da ja YouTube die Videos sperrt. Provokativ gesagt erpresst YouTube alle Künstler, die sich durch die GEMA (oder eine äquivalente ausländische Gesellschaft) vertreten lassen, nach dem Prinzip "wir zeigen eure Videos in Deutschland nicht mehr, wenn ihr nicht die Gebühr dafür senkt".

Ich dachte die Gema lässt Content ID laufen und meldet dann (nach meinem Eindruck zunehmend), worauf Youtube sperrt? Und jetzt geht diese Filterung laut Urteil als Pflicht auf Youtube selbst über?
Falsch?

Um sowas werden sich nicht-deutsche Künstler wohl kaum je bemühen.

Zumal sich die meisten gar nicht bewusst sind, was da passiert. Ist zumindest meine Erfahrung, wenn man sie mal anschreibt, verstehen sie nur Bahnhof.
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Florian

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Re: Urteil Gema vs. YouTube
Antwort #5: April 22, 2012, 15:05:30
Was ich auch nicht verstehe:
Dasselbe Video läuft in der Youtube-App, in Mobile-Safari nicht.
Andere gesperrte werden dagegen von der Youtube-App einfach nicht gefunden.

Wenn zentral gesperrt wird für deutsche IPs, müsste das doch überall funktionieren, ohne Ausnahmen.
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