Zu der Thematik wird und gibt es natürlich auch wieder unterschiedliche Sichtweisen. Meine ist, dass bei dem Kauf, also wenn auch ein Vertragsschluss stattfindet, der Konsument drauf hingewiesen werden muss, und das ausdrücklich, dass die DVD möglicherweise aus den oben genannten Gründen nicht funktionieren wird.
AFAIK ist das nicht nur Deine Meinung, sondern allgemeine. Der Käufer muss vor(!) Kauf deutlich(!) darauf hingewiesen werden.
Der Käufer hat allerdings noch bessere Karten, wenn auf der DVD irgendwo das DVD-Video-Logo prangt. In dem Fall ist die Konformität des Mediums mit den Vorgaben einer DVD-Video verpflichtend und, da dieses Medium mit Absicht vom Standard abweicht, ein Mangel, der zur Rückgabe berechtigt (Stichwort "Mängelrüge").
Bei UnCDs war es anfangs auch so, dass die auf der Verpackung oder den Inlays das Audio-CD-Logo hatten (gedruckt oder eingeprägt). In dem Fall konnte man die problemlos (rechtlich gesehen) zurückgeben.
Man sollte am besten bei der Rückgabe nicht von Umtausch reden, der ja freiwillig ist, sondern direkt von einem "Mangel", "Mängelrüge" bzw. "Rückabwicklung des Kaufvertrages". Auch wenn der normale Verkäufer das oft nicht kapiert (ich hatte erst letztens wieder jemanden, der den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht kannte), auf keine Diskussion einlassen und den Vorgesetzten kommen lassen.
@fränk: Ne, man muss nur die Ruhe bewahren und sich nicht beirren lassen. Ich habe das schon erfolgreich mit UnCDs und MediaMarkt durchgezogen.