Hier geht einiges durcheinander: Die Funktion "Einschränkung von Benutzern", die in Tiger inzwischen "Kindersicherung" heißt, hat
nichts mit Rechten zu tun. Die Funktion ist nur ein Präferenzwert, mit dem die graphische Oberfläche angewiesen wird, bestimmte Programme bitte nicht zu starten. Das hat aber nichts mit echten Berechtigungen zu tun, deshalb lässt sich diese Funktion mit etwas Systemkenntnis austricksen.
Das ist doch irgendwie ein Widerspruch, da doch SEINE Programme in SEINEM Benutzerordner liegen.
Ich kann mich nur wiederholen (siehe anderer Thread): Durch Verschieben von Programmen in einen Benutzerordner wird
anderen Benutzern das Recht entzogen, diese Programme sehen zu dürfen. Mit anderen Worten: Benutzer, die nicht alex sind, haben keine Berechtigung mehr, die Icons der Programme zu sehen oder diese zu starten.
Das hat aber nichts mit der Kindersicherung zu tun. Wenn Programm X in der Kindersicherung gesperrt ist, dann soll es natürlich völlig egal sein, wo das Programm liegt. Sooo einfach soll man das ja auch nicht umgehen können...