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Frage zu einer Abo-Kündigung
März 24, 2009, 07:03:08
Ich möchte eine "Slowfood" Zeitschriften-Abo kündigen.

Begonnen habe ich mit einem Versuch per E-Mail.
Wie erwartet kam keine Reaktion.

Dann habe ich die Kündigung in einen Umschlag gepackt und als normalen Brief versendet.
Auch keine Reaktion.

Zuletzt habe ich es per Einschreiben probiert. Diese Art von Einschreiben, bei der das Einschreiben vom Postboten übergeben wird.
Das Ding ist nun zu mir zurück gekommen mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".
Der Postbote hat also versucht das Einschreiben zuzustellen, hat niemanden angetroffen und Slowfood hat den Brief dann später nicht beim Postamt abgeholt.


Was mach ich jetzt?

Es kann doch nicht sein, dass die Pappnasen von Slowfood nicht reagieren und ich mein Abo nicht mehr los werde.
Ich könnte es zwar ebenfalls "aussitzen" und die nächste Abbuchung verhindern/zurück holen, am Ende und im Zweifel habe ich aber nicht gekündigt.
Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #1: März 24, 2009, 07:58:19
Ich würde sagen, Du hast mindestens mit dem Einschreib-Beleg den gerichtsverwertbaren Beweis, dass Du gekündigt hast. Wenn die Pappnasen ihre Einschreiben nicht abholen ist das deren Problem und nicht Deines. Aussitzen und allfällige Belastungen zurück holen. Sollten die dann ans Probleme machen denken, höflich darauf hinweisen, dass Du Dein Abo gekündigt hast und Du selbstverständlich über entsprechende Beweise verfügst.
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #2: März 24, 2009, 08:19:58
Ich würde sagen, Du hast mindestens mit dem Einschreib-Beleg den gerichtsverwertbaren Beweis, dass Du gekündigt hast. Wenn die Pappnasen ihre Einschreiben nicht abholen ist das deren Problem und nicht Deines. Aussitzen und allfällige Belastungen zurück holen. Sollten die dann ans Probleme machen denken, höflich darauf hinweisen, dass Du Dein Abo gekündigt hast und Du selbstverständlich über entsprechende Beweise verfügst.

Ich verfüge aber nur über einen Beweis einer versuchten Zustellung eines Briefes.

Ich will eigentlich gar keinen Ärger mit denen, ich will es beenden.

Ich habe eben bei der Deutschen Post angerufen.
Mein Fehler war es wohl, es besonders gut machen zu wollen. Ich habe eine Einschreibenform gewählt, bei der das Einschreiben ausgehändigt werden muss.
Der Empfänger war halt nicht anwesend, der Postbote hat es zur Abholung im Postamt deponiert und SlowFood hat es nicht abgeholt.

Ich hätte es besser per "Einschreiben Einwurf" gesendet. Dann hätte ich die Bestätigung vom Postboten gehabt (oder einholen können), dass der Brief angekommen ist.

Würde ich zusätzlich noch ein "Rückschein" veranlassen, bin ich wieder darauf angewiesen, dass der Empfänger vom Postboten angetroffen wird oder seine Post beim Postamt abholt.
Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #3: März 24, 2009, 08:40:45
Na gut, ich bin natürlich weder Anwalt noch Deutscher. Aber bei uns in der Schweiz ist das rechtlich so, dass ein Einschreiben, das vom Empfänger nicht abgeholt wird, als am letzten Tag der Abholfrist zugestellt gilt. Und das ist hier auch "gerichtsdicht". Ein Empfänger kann sich (rechtlich gesehen) nicht um den Empfang eines Einschreiben drücken.

Aber ich bin natürlich nicht sicher, dass das in Deutschland auch so ist. Etwas erstaunen würde es mich aber schon, wenn es nicht so wäre.
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Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #4: März 24, 2009, 09:00:29
Ich vermute es verhält sich in Deutschland ähnlich.

Ich will es aber gar nicht auf diese "rechtliche Ebene" befördern.

Ich rufe bei denen später an und frage einfach wie sie es gerne hätten.
Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #5: März 24, 2009, 09:25:34
Ich will es aber gar nicht auf diese "rechtliche Ebene" befördern.

Du musst ja auch nichts aktiv befördern. Es beruhigt einfach beim Zurücklehnen und nichts tun, wenn man weiss, dass man selbst im Recht ist und das auch beweisen kann, wenns denn nötig werden sollte.  8)

Zitat
Ich rufe bei denen später an und frage einfach wie sie es gerne hätten.

Das kannst Du natürlich auch machen. Damit bestätigst Du sie aber irgendwie in ihrem Vorgehen, wenn Du nun selbst noch den Kasper machst, bis sich die Herren endlich bequemen, Deine Kündigung zur Kenntnis zu nehmen.
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Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #6: März 24, 2009, 10:20:27
Ich habe eben telefoniert.

Also, die Kündigung ist bereits vor einiger Zeit bei denen eingegangen und ich bin "in der Datenbank auf 0 gesetzt", was bedeutet mein Abo läuft am 30.04. aus.

Diese Kündigungen bearbeitet ein "externer Dienstleister" (kotz) und bei SlowFood Deutschland ist nicht bekannt, ob der Bestätigungen über die Eingänge dieser Kündigungen versendet (ich hatte bei allen Versuchen ausdrücklich um eine solche Eingangsbestätigung gebeten).

Außerdem ist die Geschäftsstelle von nur zwei Mädels besetzt, die beide erst seit ein paar Wochen dort arbeiten.
Die Mitarbeiterin, mit der ich eben gesprochen habe, kommt zudem aus Winningen und nutzt das als Ausrede, für mögliche Ungereimtheiten im Ablauf. Ich habe dazu geschwiegen.

Jetzt warte ich also bis nach dem 30.04. und hoffe dann weder eine Zeitschrift, noch etwas von denen abgebucht zu bekommen.

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #7: März 24, 2009, 13:36:57
SlowKündigung? ;D

I.d.R. wird so geurteilt, dass nicht abgeholte Briefe nur dann als rechtswirksam gelten, wenn der Empfänger mit einem solchen Eingang zu rechnen hatte.
Ein Einschreiben mit Rückschein ist also keineswegs der Königsweg.
Normalerweise müsste aber folgendes schon ausreichen:
Anrufen mit Zeugen, Telefax, Einschreiben.

Bei berüchtigten Abzockern oder wichtigen Dokumenten empfiehlt sich die Zustellung via Gerichtsvollzieher. Der beglaubigt den Inhalt und bringt es vorbei oder beauftragt die Post. Aber selbst wenn er die Post hinzuzieht, ist die Zustellung rechtswirksam. Er kann es sogar einwerfen und fertig.
http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Zustellung/zustellung.html

Kosten variieren nach Seitenzahl und Wegegeld. Ich habe mal 17 Euro gezahlt, wenn ich mich richtig erinnere. Das war's mir wert.

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"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare
Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #8: März 24, 2009, 14:39:14
I.d.R. wird so geurteilt, dass nicht abgeholte Briefe nur dann als rechtswirksam gelten, wenn der Empfänger mit einem solchen Eingang zu rechnen hatte.

Muss denn eine Firma nicht ständig und grundsätzlich mit dem Eingang von (auch eingeschriebener) Briefpost rechnen?
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Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #9: März 24, 2009, 15:00:27
Muss denn eine Firma nicht ständig und grundsätzlich mit dem Eingang von (auch eingeschriebener) Briefpost rechnen?

Würde ich auch denken.
Ich gehe jedenfalls jeden Morgen zum Briefkasten und schaue ob vielleicht ein Auftrag droht.

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: Frage zu einer Abo-Kündigung
Antwort #10: März 24, 2009, 16:50:08
Muss denn eine Firma nicht ständig und grundsätzlich mit dem Eingang von (auch eingeschriebener) Briefpost rechnen?

Würde ich schon sagen, ich denke auch das man vor Gericht gute Karten hätte. Aber es ist ja sowieso ein Unding, dass die ihre Post nicht abholen… man muss eben mit allem rechnen, und wer will schon den ganzen Ärger?
Aber wie gesagt: Tel., Fax, Einschreiben. 99% der Fälle sind so abgedeckt. Notfalls halt mehrfach nachhaken.

Mietkündigungen o. ä. an den Adressaten, der weit weg ist, würde ich aber schon mit dem Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Bei kürzeren Distanzen: Persönliche Übergabe mit Zeuge.

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