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MobileMe = .Mac

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MacFlieger:
Ah, ok, wir haben aneinander vorbei geredet.

Dir geht es um Einkäufe im iTunes-Store und ich schrieb von Einkäufen im Apple-Store (z.B. Hardware).
Bei letzterem muss man bei jedem Einkauf die Zahlungsmethode neu auswählen und hat dann die Möglichkeit die UStID einzugeben, was aber ja überhaupt nix bringt. :(


--- Zitat ---Ist dies steuerrechtlich denn überhaupt möglich?
Bei einem Store in dieser Größenordnung?
--- Ende Zitat ---

Anscheinend ist das so. Meiner Meinung nach hat man das Recht auf eine ordentliche Rechnung, die auch vorsteuerabzugsfähig ist. Ist ja auch nichts schwieriges, was man nicht verlangen könnte.
Das läuft aber schon seit Jahren so und erst seit kurzem ist es überhaupt so, dass man lesbare PDF-Rechnungen bekommt. Vorher waren das nur sehr merkwürdig gesetzte Text-Rechnungen per Mail, die man nur sehr schwer entziffern konnte.
Verstehen kann ich das auch nicht.

Soweit zum Apple-Store.

Zum iTunes-Store:
Dort kann man keine UStID angeben und ich hatte mal aus genau dem gleichen Grund bei denen nachgefragt. Ich bekam folgende Antwort:
"Es ist nicht möglich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auszustellen.
Der iTunes Store ist ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und der UStID xxxx.
Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."

Ich habe dann aufgegeben, weil es sich nicht lohnte für den geringen Betrag da weiter zu forschen oder evtl. in Luxemburg Geld zurück zu fordern. Anscheinend ist das gewollt. :(

fränk:
Ich bekam von Apple auch schon die Antwort, verschiedene Einkäufe sind nur für Privatleute gedacht und daher wäre Apple auch nicht verpflichtet die Rechnungen „vernünftig“ zu gestalten.

Dazu gehört zum Beispiel „MobileMe“.

Auf alten iPods stand auch hinten drauf „For Office“ oder so.
Das sollte wohl darauf hinweisen, dass die Dinger geschäftlich abzusetzen sein, weil auf die Festplatte auch Firmendaten kopiert werden konnten.


Ich glaube Apple verfolgt zu diesem Thema keine Strategie, es ist ausschließlich arrogantes und kundenfeindliches Benehmen.

Giesskanne:

--- Zitat von: MacFlieger am Oktober 05, 2010, 10:05:05 ---Der Verkauf findet von Luxemburg statt und somit fallen alle Verkäufe unter das luxemburgische Steuerrecht."

--- Ende Zitat ---

Hm.
Luxemburg ist doch nicht aus der Welt, sondern wie Deutschland in der EU.
Meine USt.-ID gilt EU-weit.
Kenne mich steuerrechtlich nicht so gut aus, aber innerhalb der EU sollte es dann doch möglich sein, Rechnungen mit bereits 'abgezogener' Mehrwertsteuer auszustellen – dazu dient nach meinem Verständnis die EU-weite USt.-ID.

Also bei Privatkäufen: der im iTunes-Store angegebene Preis inkl. der Luxemburgerischen Mehrwertsteuer
Und bei gewerblichen Einkäufen: der im iTunes-Store angegebene Preis abzüglich der Luxemburgerischen Mehrwertsteuer

MacFlieger:

--- Zitat von: Giesskanne am Oktober 05, 2010, 10:24:33 ---Kenne mich steuerrechtlich nicht so gut aus, aber innerhalb der EU sollte es dann doch möglich sein, Rechnungen mit bereits 'abgezogener' Mehrwertsteuer auszustellen – dazu dient nach meinem Verständnis die EU-weite USt.-ID.
--- Ende Zitat ---

Natürlich ist das problemlos möglich. Nur Apple macht es einfach nicht. Das ist ja das Problem.
Genauso einfach wäre es, wenn sie nicht die USt. selber direkt abziehen wollen, eine einfache Papierrechnung oder eine signierte PDF zu liefern.

mbs:

--- Zitat ---Ah, ok, wir haben aneinander vorbei geredet.
Dir geht es um Einkäufe im iTunes-Store und ich schrieb von Einkäufen im Apple-Store (z.B. Hardware).
--- Ende Zitat ---

Ja, aber ich vermute, so ist es von Apple auch gemeint. Ich verstehe den Text so, dass man zunächst im "Apple Store für Unternehmen" etwas gekauft haben muss, und danach wird die UStID für diese Apple-ID auch im iTunes Store berücksichtigt.

Auf den üblichen Account-Masken finde ich das Feld auch nicht. Ich weiß aber, dass ich meine UStID mal eingetragen habe. Das Feld wird glaube ich erst dann angezeigt, wenn man kurz vor der Zahlung steht und die Zahlungsart auswählen muss.

Aber wie schon gesagt: Es bringt einem überhaupt nichts, da Apple weder rechtsgültige Rechnungen ausstellen kann, noch die Steuerbefreiung für eine EU-Binnenlieferung an Unternehmer berücksichtigt. Das kann sich natürlich täglich ändern. Bei Apple weiß man nie ...

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