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Welche WLan Card?
Patrick:
Mal ein Auszug aus den Garantiebestimmungen von Maxtor:
--- Zitat ---Die Standard-Garantiedauer beziehungsweise die Garantiedauer für überholte Produkte (zusammengefasst in der Bezeichnung „Garantiedauer“) beginnt mit dem dokumentierten Erwerb Ihres Produkts von Maxtor oder einem autorisierten Maxtor-Vertragshändler. Sollte das Kaufdatum nicht belegt werden können, tritt die Garantiedauer ab dem Tag in Kraft, an dem Maxtor das Produkt vom Ort seiner ursprünglichen Produktion beziehungsweise Überholung an den Maxtor-Kunden ausgeliefert hat.
--- Ende Zitat ---
Da denkt man zuerst: wunderbar, keinerlei Einschränkungen... weit gefehlt: "von Maxtor oder einem autorisierten Maxtor-Vertragshändler". Mactor kann jeder Händler bei den Distris beziehen. Ob der aber deswegen gleich "authorisierte Maxtor-Vertragshändler" ist? Wohl kaum. Somit heisst das, daß bei Maxtor die Garantie ab Produktionsdatum rechnet, da die Geräte nie auf Halde liegen, sondern gleich verteilt werden.
MacFlieger:
Aha, sehr interessant.
Und wie ist es bei Apple?
Florian:
Quelle: http://promo.euro.apple.com/promo/help/de/consumer/postpurchase.html
--- Zitat ---Einjährige Garantie
Alle neuen Apple Hardwareprodukte sind ab Kaufdatum (Datum Ihrer Rechnung) durch eine Garantie gegen Material- und Herstellungsfehler abgesichert.
Beim Auftreten solcher Fehler übernehmen wir Wartungs- und Reparaturmaßnahmen inklusive aller Ersatzteile und Arbeiten, die erforderlich sind, um die Betriebsbereitschaft fehlerhafter Hardware wiederherzustellen.
--- Ende Zitat ---
Patrick:
--- Zitat von: Florian am November 04, 2005, 13:37:40 ---
--- Zitat ---Einjährige Garantie
Alle neuen Apple Hardwareprodukte
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Das ist der Kasus knacktus: was ist neu? Originalverpackt? Auch wenn's schon 3 Jahre im Regal gammelt und technisch völlig überholt ist? Sind Rechner, die just von einem Nachfolgemodell abgelöst worden sind, noch neu? Wenn ja, wie lange? Bis zur 2. oder 3. Revision?
Du siehst, dieser Begriff ist sehr dehnbar und damit ist auch hier der Zeitpunkt des Ablaufs der Garantie nur theoretisch über das Kaufdatum festzulegen.
Im Grundsatz hatte ich bei Serviceabwicklungen mit Apple bei solchen Geräten noch nie Probleme gehabt. Es gab dann zwar schon Nachfragen aus Holland, aber mit einem Garantienachweis war das in der Regel erledigt.
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