Ich bin der Meinung, hier muss nach verschiedenen Kriterien, bzw, zwischen verschiedenen Gründen, wegen denen ich ein Zollamt aufsuche, unterschieden werden.
Einmal komme ich an, dann bin ich ein Einreisender, ich gehe, dann bin ich Ausreisender. In jedem dieser Fälle hat der Zöllner ein anderes Interesse an meiner Person, in beiden Fällen kann ich "zoll- oder steuerpflichtig" sein.
Und dann bin ich jemand, der etwas beim Zollamt abholt, also ein Empfänger mit ggf. weiterführender Zoll- oder Steuerpflicht.
Das Ganze als Kunde und Dienstleistung zu beschreiben, würde in meinen Augen den tatsächlichen Vorgang nur verdecken. Ich empfange dies niemals als Dienstleistung und der Zöllner wird sich niemals als Dienstleister ansehen. Er ist ja kein Angestellter eines Reiseunternehmens, sondern der Repräsentant eines Rechtsstaates. Er hat also a) einen gewissen weisenden Charakter und b) wird sich der Reisende oder Warenempfänger immer ein wenig ausgeliefert fühlen.
Nichts was mir bei einem Dienstleister einfallen würde.