Im Prinzip ist sind die beiden genannten Kriterien (nicht einfach zerlegbar, Akku verklebt) für die Bewertung auch ziemlich irrelevant. In beiden Fällen geht es darum, dass ein Gerät vor dem Recycling in seine Bestandteile zerlegt werden soll/kann. Das ist aber beim MBPTNG gegeben und es nicht wie bei den Geräten, auf das diese Vorschrift damals abzielte.
1. nicht einfach zerlegbar
Man benötigt nur einen bestimmten Schraubendreher dafür, dann ist es sehr einfach zerlegbar wie iFixit auch gezeigt hat. Immer daran denke, dass es bei der Zerlegung um die Trennung der Komponenten geht, die danach nicht mehr funktionstüchtig sein müssen. Wenn man will, kann man es auch einfacher ohne diesen Schraubendreher zerlegen. Es muss ja nicht heil bleiben.
2. verklebter Akku
Wenn die Bodenschale und der Akku nichtheil bleiben müssen, dann kann man den recht einfach auseinandernehmen. Und vermutlich auch schneller, als wenn der verschraubt wäre. Und abgesehen davon sind und waren Akkus in Notebooks verklebt. Bei anderen Geräten sind die in einem eigenen Gehäuse verklebt, was dann in das Notebook-Gehäuse eingesetzt wird. D.h. effektiv war der Akku früher in einem kleinen Gehäuse verklebt und beim MBPTNG ist er an einer großen Platte verklebt. Nicht so der große Unterschied.
Zudem geht es gerade bei der Demontage darum, giftige und ungiftige Komponenten zu trennen, um sie einzeln shreddern zu können. Im Gegensatz zu den meisten anderen Firmen setzt Apple keine giftigen Komponenten mehr ein. Aber das ist für diese Zertifizierung egal.
Wie auch immer, Für das Recycling kann man das MBPTNG problemlos zerlegen und alles trennen. Damit es entspricht es zwar nicht den Buchstaben der Zertifizierung, aber deren Sinn.