Der Zusammenhang Deiner Frage mit dem Thread ist mir allerdings noch nicht ganz klar.
Kein relevanter Zusammenhang. Es fiel mir halt der Satz auf und da fragte ich mich, ob die Reglung in der Schweiz anders ist. Das ist alles.
Hier liegt der Hund begraben. Außerhalb der Wissenschaft wird es heikel. Ich denke mehr als kurze Textzitate sind nicht mehr abgedeckt. So habe ich das zumindest mal gelernt.
Nun ja, ich denke, solange wirklich ein Link auf die Quelle gesetzt ist und man es klar als Nicht-Eigenleistung deklariert, dürfte es keine Probleme geben.
Beispielkonstrukt: warlord hätte den Artikel zitiert und die Quelle + Link dazu gegeben. Zusätzlich auch noch ein paar Sätze dazu geschrieben (seine Sichtweise/Meinung), weil er auf den Artikel aufbauend etwas mitteilen wollte. Da wäre ja wenig hilfreich, wenn er vorher den Artikel in seinen eigenen Worten wiedergeben müsste, schon allein, weil das immer ein bisschen verfälscht.
Hochflexible Gesetzgebung alias Gummiparagraph?
Extrem auslegungsbedürftig, sag' ich jetzt mal so.
