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OEM Software ...
Februar 27, 2007, 11:06:58
Mal nur so als theoretische Fragestellung.

Es gibt ja Seiten auf denen sogenannte OEM Software angeboten wird.

Möchte mich jetzt da nicht ins Kleingedruckte vertiefen.

Ist der Kauf dort LEGAL oder ILLEGAL ?

Wenn LEGAL > Gibt es Fallstricke ?

Falls ILLEGAL > Ich gehe nicht davon aus, dass Ihr dann solche Sofrware verwendet !!!

Jochen
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Wenn Du es eilig hast, gehe langsam.

elafonisi

  • Verbergnix
Re: OEM Software ...
Antwort #1: Februar 27, 2007, 11:16:19
OEM Software darf nur im Bundle mit Hardware verkauft werden.
Also z. B. Brennsoftware mit DVD-Laufwerk.

Habe letztens folgendes bei einem Internethändler gelesen:

Sie bestellen das Programm XY zusammen mit der Grafikkarte X.
Leider ist die Grafikkarte X kaputt. Sie wollen aber keine kaputte Grafikkarte!
Teilen Sie uns das mit dem unter dem Link... liegenden Formular mit.
Wir senden Ihnen mit dem Programm die Rechnung abzüglich des Betrages für die kaputte Grafikkarte. ;D

Florian

  • Zurück in der Zukunft
Re: OEM Software ...
Antwort #2: Februar 27, 2007, 11:36:51
Dazu kommt, daß der Support meistens eingeschränkt oder gar nicht vorhanden ist. Auch der Wiederverkauf ist oft eingeschränkt oder untersagt.
Sehr häufig sind die an Hardware gebundenen Versionen nicht die Vollversion, sondern irgendeine Light-Variante, der Funktionen fehlen und die gekauft nur einen Bruchteil kosten würde.
Es ist also schon höchste Vorsicht geboten.

Ob der Kunde sich ins Illegale begibt, weiß ich nicht. Die Händler aber verkauft in jedem Fall Versionen, die so nicht verkauft werden sollten. Ob man zu solchen Leuten dann Vertrauen haben soll und vielleicht noch Vorkasse leisten will, vielleicht noch extra hoch für das defekte Gerät?
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"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare

elafonisi

  • Verbergnix
Re: OEM Software ...
Antwort #3: Februar 27, 2007, 11:51:56
Dazu kommt, daß der Support meistens eingeschränkt oder gar nicht vorhanden ist.

Versuch doch mal bei HP, Microsoft usw. an Support-Leistungen heranzukommen.
Da spielt es kaum eine Rolle ob Support geboten wird oder nicht. In der Regel bist du ohne ein gutes Forum total aufgeschmissen.

Illegal sind diese OEM Versionen sicherlich nicht, solange sie mit einer Hardware-Komponente verkauft werden und dann auch mit dieser betrieben werden.

Der Weiterverkauf ist, soweit ich weiss, nur dann statthaft, wenn die Hardware mitverkauft wird.

Das mit den light- Versionen ist allerdings in der Regel richtig. Meistens wird dir aber mittels eines Buttons die Möglichkeit gegeben "zum Sonderpreis" auf die Vollversion umzusteigen.
Re: OEM Software ...
Antwort #4: Februar 27, 2007, 12:43:30
Hmmm, jetzt ist schon mehrfach geschrieben worden, daß OEM nur mit Hardware verkauft werden darf, Wiederverkauf nur eingeschränkt/gar nicht/nur mit Hardware und der Betrieb der Software nur mit der Hardware zusammen...

AFAIR trifft nur der erste Punkt zu (vom ursprünglichen Händler OEM nur mit Hardware). Ich finde jetzt gerade nichts genaueres dazu, daher ist das mit Vorsicht zu geniessen und könnte auch falsch sein. :)
Soweit ich weiß, kann man Software (ob OEM oder nicht) jederzeit wieder verkaufen. Von praktischen Problemen (Aktivierung z.B.) mal abgesehen.

Nachtrag aus Wikipedia:
Zitat
Laut einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es Händlern in Deutschland erlaubt, auch OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware zu verkaufen. So können OEM-Versionen auch ohne Hardware erworben werden. Die Firma Microsoft hatte gegen dieses Vorgehen geklagt und verloren. Somit sind OEM-Versionen legal separat erhältlich. Microsoft selbst bzw. die Distributoren verkaufen die "system builder"-Versionen von Windows und Office nur an spezielle Vertragspartner von Microsoft. In entsprechenden Verträgen verpflichtet sich der "system builder", diese Versionen nur auf Neu-PCs zu installieren und auch nicht einzeln zu verkaufen. Über jede einzelne "system builder"-Version muss der Händler Verkaufsnachweise an Microsoft offenlegen. Diese Verträge wurden als Reaktion auf das BGH-Urteil eingeführt, und sie sind auch nicht Bestandteil dieses Urteils, ebenso wenig wie diese speziellen "system builder"-Versionen. Da der Laie diese speziellen "system builder"-Versionen (OSB) von „normalen“ "system builder"-Versionen (Non-OSB) nicht unterscheiden kann, ist der Kauf legal, der Verkauf durch einen Microsoft-Vertragspartner aber nicht.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller
Re: OEM Software ...
Antwort #5: Februar 27, 2007, 13:26:22
Also nochmal zusammenfassend wie ich es sehe:
Der ursprüngliche Händler: Eine OEM-Version kann man bei ihm legal auch ohne Hardware erwerben. Evtl. darf dieser sie aber nicht legal verkaufen. D.h. Kauf ist immer legal, Verkauf evtl. illegal.
Wiederverkauf: Jede Software kann jederzeit weiter verkauft werden, vorausgesetzt sie wird komplett verkauft (Lizenz, Datenträger, evtl. Echtheitszertifikat/-aufkleber).
Soweit die rechtliche Seite.

Einschränkungen gibt es wie die anderen ja auch schon schrieben, evtl. im Funktionsumfang. Bei Nero z.B. funktionieren die OEM-Versionen oft nur mit einer kleinen Auswahl an Brennern, eben denen mit denen sie geliefert wurden. Bei OEM-Versionen von Windows ist das auch manchmal so. Das alles ist dann aber kein rechtliches, sondern ein praktisches Problem.

Noch einen Sonderstatus haben natürlich Raubkopien. Wenn Raubkopien als "OEM" verkauft werden, dann sind die natürlich immer illegal. Laut Presseberichten sind nahezu alle Photoshop-OEM-Versionen, die man bei eBay kaufen kann (grüne CD, oft inkl. Update) keine echten OEM-Versionen sondern sehr gut gemachte Kopien. Man kann die sogar bei Adobe registrieren, weil Adobe deren Seriennummer für die alte Version als gültig an sieht. Nur wenn man dann neuere Versionen registrieren lassen möchte oder Support erwartet, kommt das böse Erwachen.
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Re: OEM Software ...
Antwort #6: Februar 27, 2007, 14:49:14
Wiederverkauf: Jede Software kann jederzeit weiter verkauft werden, vorausgesetzt sie wird komplett verkauft (Lizenz, Datenträger, evtl. Echtheitszertifikat/-aufkleber).
Soweit die rechtliche Seite.

Soweit ich weiss allerdings nur sogenannte "boxed" Software. Jene also, die man bei einem Händler gekauft hat. Und zwar deshalb, weil bei diesem Verkaufsmodell eigentlich gar nie ein Lizenzvertrag zustande kommen kann und gewissermassen ein vertragsloser Zustand herrscht. (Wobei diese Auffassung der deutschen Rechtspraxis IMO allerdings gehörige innere Widersprüche aufweist. Konsequenterweise müsste dann nämlich die Nutzung solcher Software illegal sein, weil eben kein Recht zur Nutzung gewährt worden sein kann, wenn kein Lizenzvertrag zustande gekommen ist.)

Erfolgte der Verkauf der Software mit einem Geschäftsmodell, das auch gemäss den Anforderungen deutscher Gerichte einen gültigen Lizenzvertrag zustande kommen lässt, dann gehe ich schon davon aus, dass dieser Vertrag auch Klauseln enthalten kann, welche einen Weiterverkauf an bestimmte Bedingungen bindet und diese Klausel dann auch vor deutschen Gerichten Gültigkeit hätte.
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re: OEM Software ...
Antwort #7: Februar 27, 2007, 15:05:41
Soweit ich weiss allerdings nur sogenannte "boxed" Software. Jene also, die man bei einem Händler gekauft hat. Und zwar deshalb, weil bei diesem Verkaufsmodell eigentlich gar nie ein Lizenzvertrag zustande kommen kann und gewissermassen ein vertragsloser Zustand herrscht.

Genau, wobei es unerheblich ist, ob es ein Händler oder ein privater Wiederverkäufer ist.
Problematisch ist es wohl bei Software, die per Download angeboten wird, weil man da ja nicht Seriennummer und Datenträger weitergeben kann (siehe Oracle-Urteil des LG München).

Zitat
(Wobei diese Auffassung der deutschen Rechtspraxis IMO allerdings gehörige innere Widersprüche aufweist. Konsequenterweise müsste dann nämlich die Nutzung solcher Software illegal sein, weil eben kein Recht zur Nutzung gewährt worden sein kann, wenn kein Lizenzvertrag zustande gekommen ist.)

Das sieht glaube ich rechtlich anders aus. Mit Inverkehrbringen der Software wird quasi ein bestimmungsgemäßes Nutzungsrecht für den Besitzer des Datenträgers/Seriennumer erteilt. Dieses Nutzungsrecht ist aber nachträglich nicht beliebig beschränkbar, z.B. auf nur den Erstbesitzer oder nur mit bestimmter Hardware. Eine Beschränkung muss schon vor dem Kauf dem Käufer bekannt sein. Diese Aufkleber in der Verpackung und die EULA sind völlig wirkungslos.
D.h. solche Beschränkungen sind gegenüber dem ersten in der Kette (dem Händler) bindend. Wenn der die dann weiterverkauft handelt er illegal (s.o.), der Käufer hat trotzdem einen legalen Kauf getätigt, weil der Käufer keinen direkten Vertrag mit diesen Einschränkungen mit dem Urheber hat und auch diese Einschränkungen nicht erkennen konnte.

Zitat
Erfolgte der Verkauf der Software mit einem Geschäftsmodell, das auch gemäss den Anforderungen deutscher Gerichte einen gültigen Lizenzvertrag zustande kommen lässt, dann gehe ich schon davon aus, dass dieser Vertrag auch Klauseln enthalten kann, welche einen Weiterverkauf an bestimmte Bedingungen bindet und diese Klausel dann auch vor deutschen Gerichten Gültigkeit hätte.

Klar, tut es ja auch, s.o. Der ursprüngliche Händler verstößt evtl. gegen den jeweiligen Vertrag.
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