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Der Chef schreibt "Thoughts on Music" ...

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Florian:
Also, daß kapiere ich auch nicht.
Es gibt ja gar keine europaweite Lizenz für Musikstücke. Vielleicht sollte man die erstmal einführen beziehungsweise gesetzlich vorschreiben, bevor man hier Bußgelder verlangt... das ist ja auch schon länger geplant.
Selbst wenn die Plattenfirmen wollten, haben sie überhaupt das Recht für den europaweiten Vertrieb von den Künstlern erworben? Das ist auch der Unterschied zu den Autos. Der Kommisar meint aber wohl, wenn man laut Musikindustrie Musik klauen kann wie ein Auto, muss man sie auch so kaufen können, oder was weiß ich...
Wird aber eh nicht kommen, diese Bußgeld, da bin ich mir ziemlich sicher das hier schon bald auffallen wird, was wieder für Blödsinn lanciert wurde.

mbs:

--- Zitat ---Ich dachte eigentlich, das Urheberrecht wäre nicht Gemeinschaftsrecht und jeder EU-Staat habe diesbezüglich eigene Regelungen.
--- Ende Zitat ---

Im Prinzip ja. Es gibt allerdings schon die EU-Rahmenrichtlinien 93/98/EEC und 2001/29/EC.


--- Zitat ---Die Abgeltung der Urheberrechte erfolgt doch auch auf nationaler Ebene.
--- Ende Zitat ---

"Abgeltung der Urheberrechte" ist ein weiter Begriff. Ein Urheber entscheidet alleine, welche Rechte zur Nutzung seines Werkes er wem gibt und erteilt dabei Verwertungsrechte an andere. Solche Verwertungsrechte sind z.B. Vervielfältigungsrechte und Aufführungsrechte.


--- Zitat ---Ihr habt in Deutschland z.B. die GEMA
--- Ende Zitat ---

Verwertungsgesellschaften wie die GEMA können sich auf Wunsch des Urhebers um die Verwertungsrechte kümmern und ihn entsprechend vertreten. Dies hat besonders dann Vorteile, wenn es um die öffentliche Verwertung eines Werkes geht, z.B. die Aufführung, das Senden im Rundfunk oder die Bereitstellung in Bibliotheken, also in den Fällen, wo der Urheber normalerweise nicht mehr selbst ermitteln kann, wer der eigentliche Nutzer (hier: Hörer) des Werkes ist. Das wird (in Deutschland) durch das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz geregelt. Die GEMA verwertet die Rechte für deutsche Urheber musikalischer Werke bezüglich der Wiedergabe in der Europäischen Union.

Das ist zunächst mal vom Handel mit Vervielfältigungsstücken und Tonträgern unabhängig. Ein Urheber erhält sowohl von der GEMA Geld für die Verwertung, aber auch "direkte" Einnahmen durch den Verkauf von Vervielfältigungsstücken über seinen Musikverlag.

In dem Kartellverfahren geht es darum, dass europaweit agierende Firmen Maßnahmen getroffen haben, den freien innergemeinschaftlichen Handel zu behindern. Dass es hierbei um den Handel mit Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Werke geht, ist "Zufall". Die Verwertungsgesellschaften haben damit meines Wissens gar nichts zu tun. Und wenn doch, ist das der EU egal, denn sie hat ja (wie von Florian erwähnt) vor 2 Jahren schon die "Europäisierung" der Verwertungsgesellschaften gefordert.


--- Zitat ---Selbst wenn die Plattenfirmen wollten, haben sie überhaupt das Recht für den europaweiten Vertrieb von den Künstlern erworben?
--- Ende Zitat ---

Das ist natürlich vom Vertrag mit dem Urheber abhängig, aber ich gehe davon aus, dass die "großen 4" in der Regel sogar die Rechte für den weltweiten Vertrieb erwerben, wenn sie direkt mit dem Künstler verhandeln. Lässt sich der Urheber durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten, dann ist es wohl so, dass die Plattenfirmen tatsächlich mit den einzelnen nationalen Gesellschaften verhandeln.

EDIT: Differenzierung zwischen öffentlicher und sonstiger Verwertung korrigiert.

warlord:

--- Zitat von: mbs am April 03, 2007, 21:49:01 ---Die Verwertungsgesellschaften haben damit meines Wissens gar nichts zu tun.

--- Ende Zitat ---

Ja, das war mir soweit klar. Ich hab mich da wohl ungeschickt und undeutlich ausgedrückt. Meine Argumentation sollte nicht primär darauf hinaus laufen, dass die Verwertungsgesellschaften direkt etwas damit zu tun hätten. (Obwohl sie dies in der Schweiz tatsächlich hat, wenn es um Downloads geht. Und darum geht es ja, und nicht um Tonträger. Zumindest im Fall von Apple. Wie das bei Euch bei Downloads ausschaut, weiss ich nicht.)

Mir ging es um die Analogie. Die Verwertung der Aufführungen erfolgt, sogar gesetzlich so vorgesehen, ja national. Man will nun also im Prinzip der MI verbieten und sie sogar dafür bestrafen, dass sie bei der "Verwertung" in Form von Tonträgern das selbe tut, wie die staatlich beauftragten Organe bei der Verwertung von Aufführungen. Das finde ich persönlich schon, wenn nicht gar stossend, so doch reichlich skurril.

warlord:
Die provokative Fragerei liesse sich auch noch in eine andere Richtung fortsetzen: Wenn die EU-Kommission also der Ansicht ist, ein Bewohner Deutschlands sollte seine Musik auch z.B. in einem französischen Online-Shop herunterladen können dürfen, wie schaut das dann mit Online-Shops in anderen Ländern aus? Will die EU-Kommission die EU urheberrechtsmässig als eine einzige Nation betrachten und das Urheberrecht "verbinnenmarktisieren"? Müsste es in diesem Fall nicht auch vereinheitlicht werden? (Was eine Aufgabe der Mitgliedstaaten und nicht der MI wäre.)
Oder will die EU-Kommission der MI generell verbieten, ihren Kunden extranationale Downloads zu verbieten? Das hiesse dann auch Downloads aus Nicht-EU Ländern, wenn nicht der Binnenmarkt sondern generell die Extra-Nationalität ins Feld geführt würde. Das hiesse dann auch, um milde anzufangen, Downloads aus Schweizer Shops. Und wir steigern noch etwas, das hiesse dann auch Shops, die nach russischem Recht funktionieren. Sites also, die ich hier in einem deutschen Forum gegenwärtig noch nicht einmal erwähnen darf, wenn ich das Forum nicht in Schwierigkeiten bringen will.
Ich habe da einfach so meine Zweifel, dass die EU-Kommission wirklich weiss, was sie will. Und falls sie weiss, was sie will, ob sie das auch konsequent bis zum Ende durchgedacht hat.

Florian:
Jetzt  gibt es im US-Store schon Alben für 7,99$. Damit ist der Einheitspreis Geschichte und wenn das sich durchsetzen sollte, wären die DRM-freien Alben doch teurer.
An sich ist ja jede Abweichung nach unten schön, aber irgendwann wird's wahrscheinlich auch nach oben gehen, wie die Plattenindustrie sich das immer schon wünscht.

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