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Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner

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daveinitiv:

--- Zitat von: elafonisi am März 08, 2007, 10:00:32 ---Fest steht doch:
Es sind heute Dinge möglich, die das Grundgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen hatte.  Ich denke da in erster Line an die Bundeswehreinsätze im Ausland, welche vor 20 Jahren schlichtweg undenkbar gewesen sind. Es wird halt an der Verfassung rumgeschraubt, bis der momentan gewünschte Zustand erreicht ist.

--- Ende Zitat ---

Gut, dann nenn' mir bitte konkrete Beispiele für das Raumschrauben an der Verfassung.


--- Zitat von: elafonisi am März 08, 2007, 10:00:32 ---Nun bleibt es dir natürlich unbenommen, jeden der anders denkt als du, als geistigen Stammtischtiefflieger anzusehen.
--- Ende Zitat ---

Ich würde es sehr begrüßen, wenn du die Dinge nicht so hinstellen würdest, wie sie nicht sind oder es wenigstens so aussehen zu lassen. Wenn man meinen Post genau liest, sieht man, dass ich die Meinungsmache in den Medien und in der Öffentlichkeit kritisiere.


--- Zitat von: elafonisi am März 08, 2007, 10:00:32 ---Ich erkenne dankend an, dass es in Deutschland eine Instanz gibt, die der Politik gelegentlich auch mal auf die Finger klopft. Man sollte aber auch nicht verkennen, aus welchen Quellen die Richter am  BVG kommen.

--- Ende Zitat ---

Aus welchen Quellen kommen sie denn?

elafonisi:
Es gab meines Wissens nach bis jetzt um die 40 Grundgestzänderungen. Nur ein Beispiel Art. 10 GG wurde geändert um den großen Lauschangriff zu ermöglichen.

<Schulwissen an> Die Pateien haben ein Vorschlagrecht für die Verfassungsrichter, die dann mit 2/3 Mehrheit der Stimmen des Bundestages gewählt werden müssen. <Schulwissen aus>
Kungeleien sind da natürlich völlig ausgeschlossen. ;D

 

radneuerfinder:
Um die Verfassung zu ändern hat die große Koalition ja praktischerweise die nötige 2/3 Mehrheit - und schwups schon könnte dies und das verfassungsgemäß werden ...

Vom Zugriff des Gesetzgebers ausgenommen sind nur ganz wenige (ca. 20 oder so) - zugegeben zentrale - Paragraphen im Grundgesetz.


Möglichkeiten hat die Politik also. Und wenn man sich die Entwicklung anschaut werden die auch genutzt, bzw. angedacht. Siehe Gesetzgebung nach 11.9.01, siehe Interview oben mit dem zuständigen Innenminister.

daveinitiv:

--- Zitat von: elafonisi am März 08, 2007, 20:41:44 ---Es gab meines Wissens nach bis jetzt um die 40 Grundgestzänderungen.

--- Ende Zitat ---

Und das waren alles Änderungen im Bereich des Grundrechtskatalogs?


--- Zitat von: elafonisi am März 08, 2007, 20:41:44 ---Nur ein Beispiel Art. 10 GG wurde geändert um den großen Lauschangriff zu ermöglichen.

--- Ende Zitat ---

Ach, ich dachte immer, es wurde für den Großen Lauschangriff der Artikel 13 geändert.


--- Zitat von: elafonisi am März 08, 2007, 20:41:44 ---<Schulwissen an> Die Pateien haben ein Vorschlagrecht für die Verfassungsrichter, die dann mit 2/3 Mehrheit der Stimmen des Bundestages gewählt werden müssen. <Schulwissen aus>
Kungeleien sind da natürlich völlig ausgeschlossen.

--- Ende Zitat ---

Hm, hier dachte ich, dass die Richter zur Hälfte vom Bundesrat und zur anderen Hälfte von einem Richterwahlausschuss des Bundestages gewählt werden.
Aber interessanter Ansatz, dass du da prinzipiell von einer Kungelei ausgehst. Also du gehst da von dem Prinzip aus "Wenn-du so-entscheidest-wie-unsere-Partei-es-braucht-machen-wir-dich-zum-höchsten-Richter". Mit dieser Einstellung kann ich aber sehr gut nachvollziehen, dass du solche Thematiken wie diese hier im Thread dermaßen negativ siehst.


--- Zitat von: radneuerfinder am März 08, 2007, 21:11:58 ---Um die Verfassung zu ändern hat die große Koalition ja praktischerweise die nötige 2/3 Mehrheit - und schwups schon könnte dies und das verfassungsgemäß werden ...
--- Ende Zitat ---

Und 2/3 des Bundesrates, das wollen wir doch nicht unter den Tisch fallen lassen, oder?


--- Zitat von: radneuerfinder am März 08, 2007, 21:11:58 ---Vom Zugriff des Gesetzgebers ausgenommen sind nur ganz wenige (ca. 20 oder so) - zugegeben zentrale - Paragraphen im Grundgesetz.
--- Ende Zitat ---

Da hatte ich mal gelernt, dass die Artikel 1 und 20 durch den Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes speziell geschützt sind (Ewigkeitsgarantie), und dass Artikel 19 Absatz 2 Grundgesetz ausführt, dass der Wesensgehalt der Grundrechte nicht angetastet werden darf, möglicherweise hat sich das mittlerweile aber auch geändert.


--- Zitat von: radneuerfinder am März 08, 2007, 21:11:58 ---Möglichkeiten hat die Politik also. Und wenn man sich die Entwicklung anschaut werden die auch genutzt, bzw. angedacht. Siehe Gesetzgebung nach 11.9.01, siehe Interview oben mit dem zuständigen Innenminister.
--- Ende Zitat ---

Natürlich gibt es Möglichkeiten, das hat ja auch mehr als seinen Sinn. Würde es nur ein starres Korsett geben, wie könnte der Staat auf dynamische Entwicklungen reagieren? Ein Staat und ein Volk entwickeln sich doch immer weiter.
Aber, es gibt für eine Verfassungsänderungen recht kräftige Schranken, da ist nichts mit "Wir-ändern-mal-eben-die-Verfassung". Und spätestens, und das schrieb ich ja schon, wenn eine Veränderung verabschiedet würde und diese gegen die geltenden Ideen/Vorgaben verstoßen würde, spätestens dann gibt es genügend Kläger, die eine Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstoßen würden.
Wenn man natürlich annimmt (wie ich hier teilweise die Meinungen verstehe), dass eh alles nur gemauschelt wird, dann kann das natürlich alles nicht seine Wirkung entfalten. Nur ist es dann auch müßig darüber zu diskutieren, denn der Staat mit seinen Organen ist ja aus solch einer Sicht von Grund auf negativ.

Florian:
Das Buhei um Zypries' Absage erinnerte mich, daß ich ja noch eine Antwort schreiben wollte. :)


Ich habe persönlich zwar ein gewisses Grundvertrauen ins BVG, aber ich finde schon, daß es hierzulande mit der Glorifizierung etwas übertrieben wird.

Natürlich werden die höchsten Richterstellen zwischen den Parteien ausgekungelt, oder sagen wir mal wertneutraler: verhandelt.
 Nur weil das einem alteingebürgerten Prozedere folgt und es meistens nicht die großen Wellen schlägt, heißt das noch lange nicht, daß hier nicht ganz genau kalkuliert und abgewägt wird, welche politische Grundströmung (nicht die Parteilinie) sich wie verankern lässt. Das gilt natürlich nicht nur fürs BVG, aber bleiben wir mal dabei.

Nun sind solche Verhandelungen und Abwägungen ja nicht per se schlecht. Existieren tun sie aber durchaus.

Auch haben sich die meisten Richter dann schon von irgendwelchen Verdächtigungen freigeschwommen. Tatsache ist aber schon auch, daß Insider offensichtlich wissen, welche Entscheidungen von welchem Senat im Einzelfall wahrscheinlicher sind, ein Konservativer wird eben nur selten ein echter Liberaler und umgekehrt.

Die oft behauptete totale Unabhängigkeit ist auch hinterfragenswert. Schließlich werden die BVG-Richter nicht auf Lebenszeit gewählt, sondern auf 12 Jahre. Sind sie noch relativ jung, wird sich der Wunsch nach einer anschließenden Tätigkeit einstellen. Ob nun Bundespräsident, Lotterie-Aufseher oder Universitätsdirektorin - ohne politische Freunde wird man das alles nicht. Einige "überraschende" Voten könnten also durchaus noch einmal eine negative Rolle spielen.
Nicht das ich irgendeinem/r (ehe.) Richter/in solche Gedanken vorwerfen wollte. Nur prinzipiell ausschließen kann man sie eben auch nicht.



Zur Ewigkeitsgarantie stellt sich mir halt die Frage, inwiefern man davon noch sprechen kann, wenn man Gesetze erlassen kann, die Ausnahmen von den angeblich so geschützen Paragraphen formulieren, eben wie es dem Artikel 10 und 13 widerfuhr.
Das will ich hier gar nicht mal so kritisieren, vor allem verwirrt es mich. "Ein bißchen tabu" gibt es in meinem Verständnis nicht. 

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