So, jetzt habe ich mich durch den Thread geackert und auf die Dinge, auf die ich antworten wollte auch meine Antwort geschrieben.
Vorweg möchte ich schicken, dass diese Sexualstraftaten auch immer publikumswirksam von den Medien "gepusht" und ausgeschlachtet werden. Weil der böse unmenschliche, dem Tier gleiche, Täter doch so ein gut zu treffendes Hassziel darstellt.
Obwohl der Anteil der Sexualdelinquenz an der Gesamtdelinquenz nach der Strafverfolgungsstatistik von 1997 nur etwa 0,8 % (bezogen auf die alten Bundesländer; nach Beier et al., 2001) beträgt und auch im Gegensatz zur Gesamtdelinquenz in den letzten 50 Jahren nicht nennenswert zugenommen hat, erfährt diese Richtung allein wegen der teilweise erheblichen Konsequenzen für die Opfer und nicht zu letzt wegen der beträchtlichen öffentlichen Aufmerksamkeit zusätzliche Bedeutung, da alles von den Medien bis zum Erbrechen ausgeschlachtet wird.
Wir unterhalten uns hier über 0,8%, immer noch 0,8% zu viel, aber es gibt Bereiche im Strafrecht, denen nur geringe Beachtung geschenkt wird, obwohl sie von den Taten absolut präsent sind.
Ich denke weiterhin, dass das wirklich schlimme für die Opfer Sexualstraftaten, neben den Taten selbst natürlich, das Ausschlachten in der Öffentlichkeit ist. Denn die Scham und die Verletzung wird dann noch mal an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt und von allen Seiten beleuchtet. Muss das sein?
Und zu den forensischen Gutachten sei gesagt, dass diese immer nur in 2-Jahresabständen gestellt werden können, dass es immer zwei Gutachten, respektive Gutachter, sein müssen, und dass solche Menschen, die in Sicherungsverwahrung sind, nur sehr selten entlassen werden. Die Gutachter tun sich sehr schwer damit ein positives Gutachten zu erstellen, und es ist eher so, dass man eine Entlassung negiert, als sie zu bejahen.
Aber wie in jedem System kann es nun mal Fehlentscheidungen geben, aber die sind so verschwindend gering (was nie und niemals den Einzelfall entschuldigen oder rechtfertigen kann und soll), dass man auch immer dagegen halten sollte, dass man denen, die sich wirklich gebessert haben, die wirklich geheilt sind eine Chance geben sollte.
im prinzip müsste man dann einen strafenkatalog erstellen. jedes vergehen wird nach diversen härtegraden eingestuft und danach bestraft. ich denke, das wird sehr schwierig.
Soweit ich das verstehe, sieht das deutsche Recht vor, dass Vergehen/Tatbeständer unterschiedlicher Härte auch unterschiedlich behandelt und bestraft werden.
In einem Zeitungskommentar habe ich gelesen, dass die Prozessunfähigkeit notwendig ist, um der Verteidigung keinen Vorwand zu liefern den Prozeß neu aufzurollen ( Verfahrensfehler). Und genau das meine ich. Hier wird doch das Recht für den Täter maßlos überzogen. Das fordert doch gerade dazu heraus mit den Gerichten den Mollie zu machen.
Und du kannst das beurteilen, ob der Angeklagte prozessfähig ist oder nicht? Aus der Entfernung? Bist du ein Gutachter?
Natürlich denke ich mir bei dem Dach-Typen auch kurz: Lasst ihn doch springen! Aber wäre das am Ende wirklich befriedigender als ein sauber zu Ende geführter Prozess mit angemessener Strafe? Ich glaube nicht.
Ich wollte mich ja eigentlich raushalten, aber bei dem Dachtypen kann ich es doch nicht.
Ob der schuldig ist oder nicht, ob er evtl nur falsch geparkt hat oder was auch immer, ist mir in dem Zusammenhang egal. Er ist freiwillig(!) von alleine auf das Dach gegangen. Als ich hörte, daß der unbewaffnet auf einem Flachdach steht, fragte ich mich wirklich, warum die den nicht einfach festnehmen. Ein paar Polizisten auf das Dach, Handschellen, fertig. Das ganze Zinnober ist doch nur was für die Presse und kostet jede Menge Geld. Er wird doch in keinem Recht beschnitten, wenn man ihn dort oben festnimmt und wieder zur Verhandlung führt. Und wenn er dann vom Dach springt, na und? Das ist doch sein eigener(!) freiwilliger Entschluß. Das meine ich jetzt nicht, weil es speziell um Vergewaltigung geht und er scheinbar gestanden hat, das würde ich bei einem Falschparker genauso sehen. Oder auch bei einem evtl. Unschuldigen.
Wenn er gesprungen wäre und nun tot wäre? So wie Fall Natascha, bei dem sich der Täter vor den Zug geschmissen hat. Ob das für das Opfer eine Genugtuung ist, ob das das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt? Also ich denke, ein fairer (für alle Seiten) Prozess ist wohl die beste Lösung, oder?
Das dem Täter, wenn der Anwalt nicht ganz auf den Kopf gefallen ist viel mehr Möglichkeiten offenstehen als dem Opfer.
Das ist nun mal das deutsche Rechtssystem. Jedem Angeklagten steht die bestmögliche Verteidigung zu. Dieses System zielt einfach darauf ab, dass das Strafsystem resozialisieren soll, und dass vermieden werden soll, dass der Angeklagte/Verurteilte eine zu hohe, eine unangemessene Strafe bekommt.
Um das nochmal klarzustellen: Ich bin nicht der Typ für das schwarz- weiss denken!!!
Ich sehe im Deutschen Recht sehrwohl positive Dinge. Aber es gibt aus negative. Diese auszublenden, würde bedeuten nicht über den Tellerand zu schauen.
Der Tellerrand, dass Menschen verurteilt werden, weil sie angeblich verfassungsfeindliche Symbole (durchgestrichene Hakenkreuze usw.) tragen, obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt:
4.7.1
Ablehnung der NS-Idiologie
Die Verwendung von unter §§ 86 und 86a StGB fallenden Kennzeichen ist dann nicht strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der Darstellung eine Ablehnung der NS-Idiologie erkennen kann.Oder dass ein Hans Söllner angeklagt wird, dass seine Geschäftsräume durchsucht werden und T-Shirts beschlagnahmt werden, ohne eine wirklich rechtliche Grundlage.
Da ist unser Rechtssystem weich?
Allerdings sieht es in vielen anderen Fällen ganz anders aus. Ich habe im Bekanntenkreis selbst erlebt, dass vor Gericht Opfer zu Tätern gemacht wurden. Das ist natürlich eine ganz andere Situation und eine andere Baustelle - gehört nicht hier hin.
Ohne zu wissen, auf was du da genau anspielst, ist es doch wohl klar, dass es eine Unterscheidung zwischen dem Rechtssystem als Abstraktum und dem Rechtssystem in der Praxis gibt. Und wenn es Richter gibt, die sich fehlerhaft verhalten, oder auch fehlerhaft urteilen, kann man doch nicht sagen, dass Rechtssystem ist zu weich.
Aus meiner Erfahrung in solchen Fällen, die du hier ansprichst, kann ich nur sagen, dass die Leute, die vor Gericht vom angeblichen Opfer zum Täter wurde, es auch verdient hatten, denn sie waren mitnichten Opfer, sondern die Täter. Sie haben versucht über die Opferschiene rauszukommen, aber die Juristen haben es trotzdem gemerkt.
Aber das ist nur meine persönliche Erfahrung und Wahrnehmung.
OK, dann ändere das in "Ich als Alleinverdiener bin auf ein Auto angewiesen. Ich habe schon x Punkte in Flensburg. Jetzt will die Polizei bei einem erneuten Vergehen den Führerschein abnehmen.". Da bin ich auch in einer ziemlich schwierigen persönlichen Situation.
Ein Vergleich, der aber mal überhaupt nicht passt. Auch du bist für deine Punkte verantwortlich. Aber da jetzt mit einer persönlich schwierigen Situation zu kommen, ich finde es schon anmaßend, jemand, wie der Sexualstraftäter ist psychisch gestört, oder willst du mir jetzt sagen, dass du auch psychisch gestört bist, weil du Punkte in Flensburg sammelst?
Wenn man ihn festgenommen hätte (egal ob er dann gesprungen wäre oder nicht), wären die Ausgaben erheblich geringer gewesen. Und jede unnötige Ausgabe ist schädlich. Klar hätte kein Hartz-IV-Empfänger etwas davon, wenn er nicht gesprungen wäre und festgenommen wäre. War nur ein Vergleich, wieviel Geld für jemanden, der unsere Polizei foppen will, ausgegeben wird.
Menschenleben werden jetzt in Geldbeträgen gemessen? Und das Leben eines Straftäters ist weniger wert? Ach?
Für das Geld, mit dem jeder einzelne Landwirt pro Jahr subventioniert wird, kann man zwei Landwirte ein Jahr lang inhaftieren. Auch eine Möglichkeit.
Was mir immer noch niemand beantworten konnte: was macht das zwölfjährige Mädchen so speziell? Grundsätzlich hat jeder Mensch einen Anspruch darauf, nicht Opfer eines Verbrechens zu werden. […]
Ich denke, wir sehen es ähnlich. Natürlich sind Kinder speziell schützenswürdig, da sie noch in ihrer Entwicklung sind, aber eine Straftat ist und bleibt eine Straftat.
Und da sage ich einfach, dass ein GSP-Sender einen Straftäter nicht abhalten wird, entweder er wird rückfällig oder nicht, GSP spielt da so eine untergeordnete Rolle. Einem mehrfachen Straftäter (der psychisch krank ist) wird es nicht einleuchten, warum er sich schädigend verhalten sollte, es gibt nun mal Menschen, so traurig es auch ist, deren Moral- und Ethikverständnis ist dermaßen abnorm, dass sie dort keine Schranken für ihr Handeln haben, sie wissen nur, dass bestimmte Dinge bestraft werden, aber es ist ein "abstraktes Wissen", es ist für sie nicht nachvollziehbar, warum es eigentlich falsch ist. Und genau das ist die Problematik, die mit der Erkenntnis gekommen ist.
Eine (rechstphilosophische) Frage, die sich stellt: Darf ein ein nachweislich stark psychisch Kranker überhaupt für seine Tat bestraft werden?
Bestraft werden? Dass er in eine sichere Behandlung gehört, bei der er Andere nicht mehr schädigen kann, ist unbestritten.