Autor: Jochen
November 26, 2010, 14:41:42
Nach meiner Erfahrung kennen sich Steuerberater oft erstaunlich schlecht mit Sozialversicherungen aus.
Wer sagt es denn ;-)
Deswegen ist eigene Recherche nicht schädlich ;-)
Jochen
Nach meiner Erfahrung kennen sich Steuerberater oft erstaunlich schlecht mit Sozialversicherungen aus.
Generell, gilt auch für selbstständige Tätigkeit: Sind die Einnahmen dann im laufenden Jahr höher als die Schätzung, darfst Du nachzahlen. Sind sie niedriger, kriegst Du nichts zurück, die Beiträge werden nur für die Zukunft gesenkt.
Aber ja: Das Thema ist doch recht komplex und daher würde ich unbedingt dem Berater diese Fragen stellen und mich nicht auf meine Beiträge hier verlassen.
KK Beiträge zahlt man aber doch an die Krankenkasse und Steuerrückzahlung bekommt man vom Staat, wenn überhaupt.
Aber ja: Das Thema ist doch recht komplex und daher würde ich unbedingt dem Berater diese Fragen stellen und mich nicht auf meine Beiträge hier verlassen. Deshalb werde ich jetzt auch nicht mehr weiter antworten um Dich nicht womöglich auf den Holzweg zu führen.
Wie wird Beitragssatz bestimmt bei dem schwankenden Mieteinnahmen ?
Keine Ahnung. Bei freiwillig versicherten Sebstständigen, bei denen die Einnahmen ja auch ständig schwanken, wird zunächst ein vermutlicher Betrag zur Zahlung herangezogen und dann nachträglich mit dem Steuerbescheid dann korrigiert.
Wie wird Beitragssatz bestimmt bei dem schwankenden Mieteinnahmen ?
Maßgeblich ist der Einkommenssteuerbescheid.
Schwieriger wär's, wenn die mitversicherten Familienmitglieder eigene Einnahmen hätten.
...aber dafür gibts Steuerberater. Und wenns kompliziert wird sollte man davon Gebrauch machen...
Nein, aber dafür gibts Steuerberater. Und wenns kompliziert wird sollte man davon Gebrauch machen, zumal man in fast 100% aller Fälle mindestens das zurückkriegt, was er kostet.