Man gibt halt den Bescheid vom Vorjahr an, wie bei Zinseinkünften etc., anders geht es ja nicht. Bei neuen Entwicklungen freut sich die KK natürlich auch über eine Kopie des Mietvertrags oder der Kontoauszüge… ob man das will ist hier die Frage.
Generell, gilt auch für selbstständige Tätigkeit: Sind die Einnahmen dann im laufenden Jahr höher als die Schätzung, darfst Du nachzahlen. Sind sie niedriger, kriegst Du nichts zurück, die Beiträge werden nur für die Zukunft gesenkt.
Aber ja: Das Thema ist doch recht komplex und daher würde ich unbedingt dem Berater diese Fragen stellen und mich nicht auf meine Beiträge hier verlassen. Deshalb werde ich jetzt auch nicht mehr weiter antworten um Dich nicht womöglich auf den Holzweg zu führen.