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Zusammenfassung

Autor: Florian
Oktober 16, 2008, 12:12:21
Wenn die mit ihren Forderungen durchkämen, würde alles deutlich teurer. Aber das ist sehr unwahrscheinlich. Ein paar Euro werden aber alle Diskussionen überleben, daß ist ja wohl der Sinn dieser absurd hohen Forderung. Zahlen tut es so oder so der Kunde.
Autor: FOX
Oktober 16, 2008, 12:08:07
Das bedeutet dann, dass alles weiterläuft wie gewohnt. Oder ändert sich trotzdem etwas?
Autor: mbs
Oktober 15, 2008, 17:38:53
Presseberichten zufolge hat sich Apple soeben mit den deutschen Großhändlern geeinigt:

Ab morgen (16.10.2008) wird Apple - wie alle anderen Hersteller auch - das Risiko für die rückwirkend berechneten Urheberrechtsabgaben in der Preisgestaltung übernehmen. (Unbestätigten Gerüchten zufolge waren die Apple-Verkäufe bei den Hauptdistributoren Ingram Micro und TechData in den letzten beiden Wochen stark eingebrochen. Die Händler hatten so gut wie keine Apple-Hardware mehr bestellt.)

via IT-Business: Apple übernimmt nun doch das Risiko für Urheberrechtsabgaben
Autor: daveinitiv
Oktober 09, 2008, 16:56:09
Kannst ja ein Geschäft draus machen, die Meldebögen schon vorausgefüllt verkaufen, man muss nur noch die persönlichen Daten einsetzen, das boomt bestimmt.  8)
Autor: warlord
Oktober 09, 2008, 14:02:15
Und die Antwort auf die Anfrage:
Zitat
Sehr geehrter Herr x

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Apple bezahlt der SUISA die entsprechenden Vergütungen für Produkte welche auf www.apple.ch direkt an Konsumenten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein verkauft werden.

Effektiv gilt als Importeur, wer entsprechende Produkte aus dem Ausland in die Schweiz oder ins Fürstentum Liechtenstein importiert, unabhängig davon, ob er sie selber verwendet, dem Handel oder direkt den Konsumenten anbietet.

Diesbezüglich ist die Ziffer 2.2 unglücklich formuliert. Eine Anpassung erfolgt spätestens beim Nachfolgetarif, welcher im Juli 2009 in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüssen

SUISA

xy


Und heute kam noch ne Antwort vom selben Herrn. Doppelt genäht hält besser.  :)
Zitat
Sehr geehrter Herr x

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für die Produkte, welche auf www.apple.ch verkauft werden, erhalten wir die entsprechenden Vergütungen.

Die Formulierung in der Ziffer 2.2 ist unglücklich und wird bei der nächsten Revision angepasst. Effektiv gilt als Importeur, wer entsprechende Produkte aus dem Ausland in die Schweiz oder ins Fürstentum Liechtenstein importiert, unabhängig davon, ob er sie selbst verwendet, dem Handel oder direkt den Konsumenten anbietet.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

SUISA

xy

Da wird man sich dann anscheinend melden müssen, wenn man einen iPod aus den Ferien mitbringt. Wird sicher einen Run geben auf diese Meldeformulare.  8)
Autor: mbs
Oktober 03, 2008, 12:08:13
Yup, vor dem besagten Problem mit Apples Verhalten gegenüber dem deutschen Großhandel lag die Marge beim iPod 8GB bei etwa 8,- EUR. Das wären 12,52 CHF.

Wenn der Händler also mit etwa 2,50 CHF Gewinn kalkuliert (ca. 1 Prozent, was bei Apple-Produkten nicht ungewöhnlich ist), dann könnte das hinkommen.

Wohlgemerkt: Das gilt für kleine Händler. Falls der Händler einer großen Kette angeschlossen ist, oder über Einkaufsverbände organisiert ist, kann die Kalkulation wieder ganz anders aussehen.
Autor: warlord
Oktober 03, 2008, 10:16:11
Beispiel: iPod Nano 8 GByte
Offizieller Endkundenverkaufspreis von Apple: 125,21 EUR
Derzeitiger Händler-Einkaufspreis im Großhandel: 131,47 EUR
Verlust bei jedem Verkauf: 1,05 EUR (zuzüglich 0,20 EUR Umsatzsteuer, zuzüglich Kosten für Versand, Geldverkehr und Gewährleistungsrückstellungen)

Echt? Ist schon krass.

Muss hier in der Schweiz wohl irgendwie anders sein. Apple bietet hier den besagten Nano für CHF 229.--, mein Händler für CHF 219.--. Das könnte er wohl kaum, wenn das hier auch so krass wäre.
Autor: mbs
Oktober 03, 2008, 09:15:01
Zitat
Aber ziemlich sicher trotzdem tun wird.

Stimmt, Du hast Recht. Die Urheberrechtsabgabe ist sogar getrennt im AppleStore aufgeführt. (z.B. 7,37 EUR für einen Mac Pro).

Das Problem für die Händler ist, dass die Großhandelsmarge von Apple immer schon unverschämt viel niedriger war, als bei den Herstellern anderer Produkte. Mit den möglicherweise erhöhten Vergütungen, für die die Großhändler Rückstellungen bilden müssen und die sie den Händlern in Rechnung stellen, wird die Marge komplett aufgefressen, so dass beim Verkauf Verlust gemacht wird.

Beispiel: iPod Nano 8 GByte
Offizieller Endkundenverkaufspreis von Apple: 125,21 EUR
Derzeitiger Händler-Einkaufspreis im Großhandel: 131,47 EUR
Verlust bei jedem Verkauf: 1,05 EUR (zuzüglich 0,20 EUR Umsatzsteuer, zuzüglich Kosten für Versand, Geldverkehr und Gewährleistungsrückstellungen)

Die meisten Einzelhändler werden die Produkte deshalb aus dem Sortiment nehmen. Größere Einzelhändler, die es sich leisten können, die Geräte ohne Gewinn, aber wenigstens zum Anlocken von Kunden in den Laden in der Hoffnung auf Zusatzgeschäfte mit Nicht-Apple-Produkten verkaufen zu können, werden die Geräte beim AppleStore für Unternehmenskunden beziehen.
Autor: warlord
Oktober 02, 2008, 23:50:41
Kauft ein Apple-Händler jedoch seine Ware ein, muss er die gesamte Abwicklung selbst übernehmen und den Betrag aus eigener Tasche zahlen, etwas, was der aus dem Ausland operierende AppleStore nicht tun muss.

Aber ziemlich sicher trotzdem tun wird. Wenn ers in der Schweiz macht, wird er sich bei Intra-EU Lieferungen auch eher nicht auf die dünnen Äste rauslasen, schätze ich.
Autor: mbs
Oktober 02, 2008, 16:43:51
Zitat
Es wäre mal interessant sich anzuschauen, auf welcher Gesetzesgrundlage das ganze geschehen soll, hat da jemand mal einen passenden Link?

In Deutschland:
Zur grundsätzlichen Vergütungspflicht: Urherberrechtsgesetz § 54
Über die Höhe der Vergütung: Urherberrechtsgesetz § 54a
Zum Aushandeln der Höhe der Vergütung: Urherberrechtswahrnehmungsgesetz §13a
Zur Definition eines Gerätes-Importeurs: Urherberrechtsgesetz § 54b

Zitat
Und betroffen ist ja nicht nur Apple auch wenn in den Meldungen immer nur Apple auftaucht und dass die sich weigern, den Betrag vom bisherigen Preis zu zahlen. Betroffen sind alle Hersteller und ich glaube nicht, dass die das anders sehen.

Das sind ja zwei verschiedene Probleme: Zum einen geht es um die Höhe der geforderten Vergütungen, die im Moment in der Tat etwas utopisch erscheinen. Davon unabhängig ist aber die Frage, wer die Vergütungen beim Verkauf eines Produktes in Deutschland zahlen muss. Außer Apple werden alle anderen Hersteller die Vergütung in ihre Großhandelspreise "einbauen". Kauft ein Apple-Händler jedoch seine Ware ein, muss er die gesamte Abwicklung selbst übernehmen und den Betrag aus eigener Tasche zahlen, etwas, was der aus dem Ausland operierende AppleStore nicht tun muss.

Der AppleStore kann so den deutschen Apple-Handel zugrunderichten, ohne selbst etwas dafür tun zu müssen ...  :P
Autor: daveinitiv
Oktober 02, 2008, 16:22:25
D.h. die wollen für alle bereits dieses Jahr verkauften iPod classics ca. 50% der Einnahmen (nicht Gewinn!) haben. Dass Apple dafür nicht gerade stehen will, halte ich für selbstverständlich. Und für zukünftige Verkäufe müsste man das auf den Preis draufschlagen, d.h. ein Preis von 150%.

Es wäre mal interessant sich anzuschauen, auf welcher Gesetzesgrundlage das ganze geschehen soll, hat da jemand mal einen passenden Link?
Autor: warlord
Oktober 02, 2008, 11:03:44
Und die Antwort auf die Anfrage:
Zitat
Sehr geehrter Herr x

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Apple bezahlt der SUISA die entsprechenden Vergütungen für Produkte welche auf www.apple.ch direkt an Konsumenten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein verkauft werden.

Effektiv gilt als Importeur, wer entsprechende Produkte aus dem Ausland in die Schweiz oder ins Fürstentum Liechtenstein importiert, unabhängig davon, ob er sie selber verwendet, dem Handel oder direkt den Konsumenten anbietet.

Diesbezüglich ist die Ziffer 2.2 unglücklich formuliert. Eine Anpassung erfolgt spätestens beim Nachfolgetarif, welcher im Juli 2009 in Kraft tritt.

Mit freundlichen Grüssen

SUISA

xy
Autor: warlord
Oktober 01, 2008, 13:27:29
D.h. die wollen für alle bereits dieses Jahr verkauften iPod classics ca. 50% der Einnahmen (nicht Gewinn!) haben. Dass Apple dafür nicht gerade stehen will, halte ich für selbstverständlich. Und für zukünftige Verkäufe müsste man das auf den Preis draufschlagen, d.h. ein Preis von 150%.

Hmm, das ist massiv, ja. Und rückwirkend ist natürlich erst recht frech. (Hier sinds für einen Classic derzeit anscheinend etwa 35 Euro.)
Autor: MacFlieger
Oktober 01, 2008, 13:12:40
Bei uns gibt es so eine Abgabe leider schon. Allerdings nur auf Musik-Abspielgeräten...

Das gibt es ja bei uns auch schon seit längerem. Bei einem iPod classic sind das bisher 2,41 € gewesen. Ein Betrag, bei dem man ohne Probleme verlangen kann, dass der Hersteller das trägt (wobei realistischerweise, der das auch auf seine Kalkulation drauf schlägt).
Jetzt muss aber ein neuer "Tarif" ausgehandelt werden (zwischen ZPÜ und Bitkom z.B.). Und der soll dann rückwirkend(!) zum 1.1.2008 gelten. D.h. die wollen für alle bereits dieses Jahr verkauften iPod classics ca. 50% der Einnahmen (nicht Gewinn!) haben. Dass Apple dafür nicht gerade stehen will, halte ich für selbstverständlich. Und für zukünftige Verkäufe müsste man das auf den Preis draufschlagen, d.h. ein Preis von 150%.
Autor: warlord
Oktober 01, 2008, 12:33:56
Ja, wobei ich mir bei dem Punkt, wer die Gebühr nun bezahlen soll, nicht sicher bin.

Interessante Frage, die ich mir hier für die Schweiz auch gerade gestellt habe. Bei uns gibt es so eine Abgabe leider schon. Allerdings nur auf Musik-Abspielgeräten (also streng genommen auf den darin enthaltenen Datenträgern - Geräteabgaben wären nämlich eigentlich gesetzlich explizit verboten - aber eben, mit der richtigen juristischen Begründung lässt sich fast alles umgehen) und somit nicht auf allen Festplatten. Ob Apple die Abgabe für Verkäufe via Online-Store bezahlen muss, war für mich jetzt aber aufgrund der Doku auch nicht klar. Habe denen die Frage jetzt einfach mal gestellt:
Zitat
Guten Tag SUISA

Anlässlich einer Diskussion in einem Internet-Forum ist eine Frage aufgetaucht auf aufgrund Ihrer Doku auf Ihrer Web Site leider ungeklärt geblieben. Ich erlaube mir daher, die Frage einfach mal Ihnen zu stellen:
Es geht um die Abgabe auf iPods, also den GT4d. Ihm unterliegen bekanntlich inländische Hersteller sowie Importeure. Als solcher gilt gemäss Ziffer 2.2 des Tarifs, wer die Geräte dem Handel in der Schweiz anbietet. Das hiesse bei wortwörtlicher Auslegung also, dass die Firma Apple auf iPods, welche sie ohne Zwischenhandel an die Endempfänger verkauft, keine Abgabe abzuführen hätte, da sie die Geräte nicht dem Handel, sondern dem Endempfänger anbietet. Diese Benachteiligung des Schweizer Handels kann ja wohl nicht so gewollt sein. Oder doch? Konkret: beinhaltet ein iPod, den ich in Apples Online-Store bestelle die Abgabe oder nicht?