Kannst Du mir das alles auch noch erläutern?
Bedeutet es nun, daß mich generell keine mehr mit dem Mist belästigen darf oder muss ich jedem Anrufer nachweisen das er hätte wissen können, daß ich kein Interesse an dem Anruf hatte?
Puh, ich kann es versuchen, aber alles, was ich schreibe, ist auch nur meine Sicht der Dinge, gell.

Also in der Sache, die ich verlinkt habe, ist es so (ich versuche es einfach zu machen). Geklagt hat gegen diese Art der Telefonwerbung/-vermittlung ein Wettbewerbsverband. In erster Instanz (Landgericht) wurde die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht hat in zweiter Instanz genau anders entschieden. Dann ist dieser Fall beim BGH, im entsprechenden Senat, gelandet. Der hat hat die Klage wieder an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da ihm die Bestimmtheit des Klageantrags zu dürftig war (ohne Kenntnis der Materie und aus meiner Laiensicht, dem BGH war wohl die Klageformulierung zu wenig konkret), in der Sache aber dem Urteil des Berufungsgerichts Recht gegeben hat. Somit ist die Richtung vorgegeben. In der Sache geht es darum, dass die anrufende Firma in erster Linie ihr eigenes Produkt (der Vertrag und die Provision zwischen ihr und dem Handwerker) verkaufen will, als die Herstellung des Kundenkontakts Bauherr/Architekt -- Handwerker.
Das in Kürze zu dem Fall.
Das Problem, den Angriffspunkt, den ich hier sehe, ist der, dass das Gericht sagt, diese Art der Telefonakquise ist unzulässig, weil der Vertragsschluss (Provision etc.) unter den möglichen Vorraussetzungen (Betonung auf möglichen) erfolgt. Der Handwerker wird also in ein Vertragsverhältnis gebunden, dessen wirkliche Auswirkung und Eintreten (Auftrag und in welcher Form vom Bauherrn/Architekt) nicht konkretisierbar ist.
Generell bedeutet das für dich, dass es natürlich eine mögliche Rolle für eine bestimmte Art der Anrufe, die du bekommst, spielen kann.
Prinzipiell würde ich aber so vorgehen, dass ich mir bei einem solchen Anruf den Namen des Anrufenden geben lassen würde, die Firma, für die er arbeitet, die Firma in dessen Auftrag der Anruf erfolgt (natürlich auch Zeit und Datum), mir das notieren würde und ihn dann darauf hinweisen würde, dass du keinerlei Anrufe mehr bekommen willst, da du an dem Produkt/dem Angebot nicht interessiert bist. Dann noch den Hinweis, dass du die Daten notiert hast und du bei folgenden Anrufen dagegen rechtliche Schritte einleiten wirst.
Im geschäftlichen Umfeld ist es nun mal schwierig zwischen "berechtigten" und nicht zulässigem Werbeanruf zu trennen. Denn grundsätzlich unterstellt man dem Gewerbetreibendem ja, dass er ein Interesse an guten Angeboten oder Produkten hat. Und da dir Grenzlinie zu ziehen ist Einzelfall abhängig. Denn "erlaubte" Anrufe müssten sich mit der Sparte decken, oder ein für Produkte/Dienstleistungen stehen, die einen Vorteil für den Gewerbetreibenden bringen könnten (Telekommunikationssektor u.a.). Also alles sehr diffizil.
Alles nur, wie ich es sehe.
