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Zusammenfassung

Autor: Locusta
Februar 09, 2006, 13:40:20
da würde sich unter umständen (wenn man die beste möglichkeit auswählt) bestimmt viel geld sparen.
Wenn die MWSt hier in Ger nicht angehoben wird, dann stellt Ger eigentlich noch immer die günstigste Möglichkeit bzw. die beste dar. Im Endeffekt speert man USA-Ger vllt 5-8%. Die bekommt man auch in einem Apple-Händler, z.B. in Form eines RAM-Upgrades (beim Kauf von 1x 1GB gibts ein GB umsonst).
Autor: FOX
Februar 09, 2006, 10:30:17
eine kleine frage mit großer wirkung  :)

dass das so kompliziert ist, hätte ich nicht gedacht.
da würde sich unter umständen (wenn man die beste möglichkeit auswählt) bestimmt viel geld sparen.
Autor: warlord
Februar 08, 2006, 19:43:30
Ah, das könnte natürlich hier auch gelten. Wahrscheinlich ist das die richtige Erklärung.

Na ja, ich weiss nicht. Für innergemeinschaftliche Lieferungen gibts bei Euch ja keinen Zoll mehr, der die Steuer bei der Wareneinfuhr erheben könnte. So könnte ich mir schon vorstellen, dass es da Regelungen gibt, welche die Verkäufer in die Pflicht nehmen und es eben nicht so freiwillig ist.
Autor: mbs
Februar 08, 2006, 19:19:16
Zitat
Hier ist es allerdings so, dass dies ein freiwilliger Akt ist, um die Sache für den Käufer zu vereinfachen.

Ah, das könnte natürlich hier auch gelten. Wahrscheinlich ist das die richtige Erklärung.

Zitat
Gibt es da irgendein Abkommen zwischen den USA und der EU oder maßt sich hier jemand an, alles über einen Kamm zu scheren?

Soweit ich weiß, muss sich in diesem Fall die US-Firma irgendein europäisches Land aussuchen und dort eine UStId-Nr beantragen. Danach gelten für EU-Käufer dann die Mehrwertsteuersätze dieses einen Landes.

Eine US-Firma sucht sich natürlich in der Regel ein Land aus, in dem man englisch spricht. Großbritannien hat zwar "nur" 17,5% Steuer, aber rechnet in Pfund statt in Euro ab, was für EU-Käufer auch nicht so toll ist. Viele entscheiden sich deshalb für Irland, das dann allerdings 21% Steuer erhebt.
Autor: warlord
Februar 08, 2006, 19:07:48
Der Apple-Online-Store berechnet auch bei Lieferungen in die Schweiz die hiesige Mehrwertsteuer. Hier ist es allerdings so, dass dies ein freiwilliger Akt ist, um die Sache für den Käufer zu vereinfachen. (Er kriegt sonst die MWSt vom Zoll via Transportunternehmen in Rechnung gestellt. Ist für den Laien oft verwirrend und wird für ihn besonders bei Retouren meist zur Qual.) Dazu braucht der ausländische Verkäufer einen Steuervertreter in der Schweiz. Das braucht nicht unbedingt eine Vertretung der eigenen Firma zu sein (im Fall vom Apple-Store ist es zwar so, dass Apple Schweiz der Steuervertreter ist),  sondern kann z.B. auch ein Treuhänder sein.

Ich könnte mir nun vorstellen, dass das innerhalb der EU aber kein freiwilliger Akt, sondern ein Muss ist.

Ohje ja, Reihen- und Dreiecksgeschäfte und Unterscheidung zwischen Lieferung und Dienstleistung...da kanns einen grausen.  ;D
Autor: Florian
Februar 08, 2006, 19:07:38
Ich habe auch schon erlebt, daß bei Download-Einkäufen stand "EU citizens add 20% Sales Tax". "20%?!?" Dachte ich mir und machte das Fenster zu. Waren alles US-Frmen, weiß aber nicht mehr, wer, wann, wo. Passierte aber schon öfters.
Gibt es da irgendein Abkommen zwischen den USA und der EU oder maßt sich hier jemand an, alles über einen Kamm zu scheren?

Oder haben die schon die Pläne der Regierung für die übernächste Erhöhung einsehen dürfen? ;)
Womit wir bei einem Thema wären, daß mich persönlich wesentlich mehr interessiert als Steuern, die US-Amerikaner bezahlen oder nicht bezahlen. ;)
Autor: mbs
Februar 08, 2006, 18:52:14
So hundertprozentig sicher bin ich mir mit den Details der "Präsenz"-Regelung nicht. Es deckt sich aber mit meinen Beobachtungen: So kann der Apple-Online-Store mir zum Beispiel Produkte mit deutscher 16% MwSt. verkaufen, obwohl er ja eigentlich in Irland sitzt. Kaufe ich dagegen bei kleinen Firmen aus dem EU-Ausland als Privatmann ein, wird mir der dort geltende Steuersatz in Rechnung gestellt.

Kagi könnte ein Sonderfall zu sein, da eine Art Dreiecksgeschäft vorliegt...  ::) Kagi sitzt ja in den USA und wickelt in dem Fall eine Transaktion zwischen zwei EU-Staaten ab. Und bei Software kommt es nach deutschem Recht auch noch darauf an, welche Art von Software (Serienprodukt, individuell erstelltes Produkt) es ist, denn maßgeblich ist das Land, in dem die "Leistung" erbracht wird. Bei Individualsoftware ist es nämlich fraglich, ob es um eine gelieferte Ware oder eine Dienstleistung (mit ermäßigtem Steuersatz) oder eine überwiegend im Ausland erbrachte Leistung geht.

Zitat
wir brauchen noch einen Steuerberater hier als User.

Ja, dringend!  ;D   Wo sich doch schon so viele Küchenberater gefunden haben...  ;D ;D
Autor: MacFlieger
Februar 08, 2006, 18:49:05
Zitat
Ausgenommen natürlich Unternehmer mit UStID, aber Unternehmer zahlen ja sowieso keine MWSt bzw. bekommen die zurück.
Öhm, ja also auf dem Eigenkonsum schon.

Ja, klar. Natürlich zahlen die nur keine MWSt für Sachen, die für das Unternehmen gekauft werden. Im Privatleben natürlich schon. Wäre ja sonst noch schöner (ohne Smilie).
Autor: warlord
Februar 08, 2006, 18:45:57
Wenn Du bei kagi 'ne Shareware bestellst, dann wird je nach Deinem Land auch unterschiedlich MWSt kassiert.
Echt? Ist mir noch nie aufgefallen. Aber wohl auch nur, wenn der Hersteller eine Firma ist bzw. halt eine UStID hat.

Zitat
Ausgenommen natürlich Unternehmer mit UStID, aber Unternehmer zahlen ja sowieso keine MWSt bzw. bekommen die zurück.
Öhm, ja also auf dem Eigenkonsum schon. Aber ja, die Steuer auf Produktionsmitteln können sie halt als Vorsteuer wieder anrechnen. Ist ja letztlich eine Verbrauchssteuer.
Autor: MacFlieger
Februar 08, 2006, 18:33:05
Oder schwatzen wir aneinander vorbei?

Ich fürchte nein. Das ist so kompliziert. :(
Wenn Du bei kagi 'ne Shareware bestellst, dann wird je nach Deinem Land auch unterschiedlich MWSt kassiert.
Ausgenommen natürlich Unternehmer mit UStID, aber Unternehmer zahlen ja sowieso keine MWSt bzw. bekommen die zurück.

Ich glaube, ich laß es. wir brauchen noch einen Steuerberater hier als User. :)
Autor: warlord
Februar 08, 2006, 18:27:21
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Amazon in allen europäischen Ländern eine physische Präsenz hat. Ist ja schliesslich ein ausschliesslicher Online-Händler. Die liefern aber anscheinen in kein EU-Land ohne die Verrechnung irgend einer MWSt. Und wie mbs schreibt, hängt von der allfälligen physischen Präsenz ja nur der anzuwendende Steuersatz ab.

Oder schwatzen wir aneinander vorbei?
Autor: MacFlieger
Februar 08, 2006, 18:22:57
Wenn eine physische Präsenz da ist, dann kann die MWSt von Amazon ja auch in D direkt abgeführt werden. Wenn der Händler nur im Ausland sitzt, dann nicht, dann ist man für die Bezahlung der MWSt im eigenen Land selber verantwortlich.
Autor: warlord
Februar 08, 2006, 18:14:21
Man muß aber die 16%MWSt Steuern in Deutschland bezahlen für das, was man in Holland gekauft hat. Nur wissen das nicht viele und machen das nicht.

Muss denn das innerhalb der EU nicht schon der Händler abführen? Jedenfalls hatte ich die Hinweise bezüglich Mehrwertsteuer auf der Site von Amazon.de so verstanden. Dort kann ich doch nur als Schweizer steuerfrei einkaufen. Für Bewohner von EU-Ländern wird die MWSt anscheinend berechnet (keine Ahnung ob Eure 16 % oder der Satz des betreffenden Landes). Jedenfalls habe ich deren Hinweise so verstanden.

Edit: Ach so. Von mbs ja mittlerweile teilweise beantwortet. Kommt also auf eine physische Präsenz im betreffenden Land an.
Autor: mbs
Februar 08, 2006, 18:11:16
Zitat
Man, die sind ja noch komplizierter da als wir hier.
Statt einfach eine durchgehende Sales Tax zu definieren, gibt es Sales Tax und Use Tax.

Naja, so viel anders ist es bei uns auch nicht. Wenn der Käufer in einem anderen EU-Land sitzt, als der Händler und der Käufer ist Unternehmer mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer, dann wird auch hier die Steuer von Händlerseite auf Käuferseite verlagert: Der Händler weist in diesem Fall keine Mehrwertsteuer aus und für den Käufer gilt die Steuergesetzgebung des jeweiligen Landes.

Wenn der Käufer keine UStIdNr hat, dann kommt es glaube ich auch hier auf die phyische Präsenz des Händlers im Empfängerland an. Wenn er dort präsent ist, dann wird die Umsatzsteuer des Empfängerlandes berechnet, wenn nicht, die Umsatzsteuer des Versenderlandes. Glaube ich zumindest...
Autor: Florian
Februar 08, 2006, 17:49:29
Um das noch zu ergänzen:
Eigentlich müsste der Käufer die anfallende Sales Tax dann bei seiner Einkommenserklärung angeben. Nun ist natürlich die Zahlungsmoral ähnlich hoch wie sie bei uns wäre... man schätzt, daß den Bundesstaaten dadurch jedes Jahr 15 Milliarden Dollar durch die Lappen gehen, natürlich mit steigender Tendenz.
Klar das es Bestrebungen gibt, an dieses Geld ranzukommen. Früher oder später werden sicher die Online-Händler genauso wie die Ladengeschäfte das Geld direkt beim Verkauf einsammeln müssen.

Und ja, der Thread wird getrennt. :)