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Zusammenfassung

Autor: warlord
Oktober 07, 2010, 14:30:20
Aber was soll's.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass es im Prinzip möglich ist, beim iTunes-Store die korrekten Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. nachzufordern und dass man nicht den Umweg über einen Rückforderungsantrag an die entsprechende Steuerstelle in Luxemburg gehen muss.

Ähm, mir scheint, Du unterliegst da nach wie vor einem Irrtum. Das einzige, was Dir eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt bringen wird ist, dass Du damit die Steuer in Luxemburg zurück verlangen kannst. (Das ist kein Umweg. Es ist der einzige erlaubte Weg.) Wie bereits erwähnt, darfst Du die luxemburgische Steuer in Deutschland nicht als Vorsteuer anrechnen. Egal ob die auf der Rechnung/dem Beleg nun ausgewiesen ist oder nicht. (Und vielleicht ist auch genau das der Grund, weshalb üblicherweise keine Rechnungen ausgestellt werden. Damit die Kunden nicht reihenweise in genau diese Fall tappen und illegalerweise den Vorsteuerabzug geltend machen.)
Autor: fränk
Oktober 07, 2010, 11:36:27
Nur komisch, dass der iTunes Store anhand der angegebenen Informationen (Account-Adresse) nichts Genaueres feststellen kann. Über die Statistik und die Bestellnummern, die dort gespeichert sind, sollte doch alles vorliegen. Kann's kaum glauben, dass der iTunes Store dort selbst keinen Einblick hat. die entsprechende Steuerstelle in Luxemburg gehen muss.

Ich gehe davon aus, hier geht es nur darum, dem Kunden Schwierigkeiten zu machen, für jedes App eine Rechnung mit vernünftig ausgewiesener MWST zu bekommen.

Es soll halt nicht so einfach sein an eine solche Rechnung zu kommen, dass sie womöglich für jeden Einkauf ausgestellt werden muss.
Autor: Giesskanne
Oktober 07, 2010, 11:30:23
Heute kam eine Antwort auf meine Anfragen beim iTunes Store.

Zitat
Sehr geehrter Herr xx,

Mein Name ist xx und im Namen des iTunes Store Support freue ich mich Ihnen als Assistent zur Seite zu stehen.

Entschuldigen Sie bitte für die lange Wartezeit, jedoch haben wir momentan eine sehr hohe Support Anfrage von Kunden.

Wir würden Ihnen bei Ihren Schwierigkeiten gern behilflich sein, leider können wir anhand der von Ihnen angegebenen Informationen jedoch nichts genaueres feststellen. 
Könnten Sie bitte direkt auf diese E-Mail zurück schreiben und uns alle passenden Bestellnummern mitteilen die Sie beim Kauf erhalten haben.

Bestellnummern können Sie auf jeder Email-Rechnung von iTunes finden, oder auch in Ihrer Einkaufsstatistik:

iTunes Store: Anzeigen Ihrer Einkaufsstatistik und Bestellnummern
http://support.apple.com/kb/HT2727?viewlocale=de_DE

Anschliessend werde ich Ihnen für jede App separat eine Rechnung mit MwSt ausstellen.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihre Geduld.

So wie es aussieht, ist es also möglich, im Einzelfall für jede App separat(!) eine Rechnung mit MwSt auszustellen.
Der Aufwand dafür scheint mir höher zu liegen, als wenn die MwSt. von vornherein auf dem Rechnungsbeleg ausgezeichnet wäre. Aber wahrscheinlich nimmt dies wg. den Minibeträgen noch kaum jemand in Anspruch.

Nur komisch, dass der iTunes Store anhand der angegebenen Informationen (Account-Adresse) nichts Genaueres feststellen kann. Über die Statistik und die Bestellnummern, die dort gespeichert sind, sollte doch alles vorliegen. Kann's kaum glauben, dass der iTunes Store dort selbst keinen Einblick hat.

Aber was soll's.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass es im Prinzip möglich ist, beim iTunes-Store die korrekten Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. nachzufordern und dass man nicht den Umweg über einen Rückforderungsantrag an die entsprechende Steuerstelle in Luxemburg gehen muss.
Autor: Florian
Oktober 05, 2010, 17:35:13
Ich bestelle meine Hardware dort. Da gibt's bessere Preise und eine anständige Rechnung.

Aber keine iPad-Apps. :)

Ansonsten pflichte ich Dir bei, außer man will die Sachen möglichst schnell nach Erscheinen. Apple beliefert ja allen Anschein nach zuerst den eigenen Store.
Autor: FOX
Oktober 05, 2010, 17:23:49
Wie machen das dann wohl die großen Versender, wie Cancom oder Cyberport?
Ich bestelle meine Hardware dort. Da gibt's bessere Preise und eine anständige Rechnung.
Autor: Giesskanne
Oktober 05, 2010, 17:05:58
Zitat
Verlierer ist höchstens ein Unternehmer, der sich in der Frage nicht von ökonomischen Argumenten leiten lässt.

Das heißt dann wohl auch, wir hätten unsere Zeit besser in die Schaffung von Mehrwert investiert als über Apples Verzicht auf die Dokumentation der einbehaltenen Mehrwertsteuer zu philosophieren.
Was kümmert mich der Cent, wenn die Geschäfte locken. ;-)

Aber ein bisschen Spaß hat das Lamentieren dann doch auch gemacht.

Herzlichen Dank allen Beitragenden.
Autor: warlord
Oktober 05, 2010, 16:37:30
Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.

Nein, nicht die (Erhebung der) MWSt. Die Rückforderung ausländischer MWSt im Ausland. Es macht für einen Unternehmer ganz einfach keinen (ökonomischen) Sinn, im Ausland MWSt zurück zu fordern, wenn ihn diese Rückforderung mehr kostet, als die zurück erstattete MWSt ausmachen würde.

Zitat
Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.

Es ist ja nicht das Finanzamt, das hier einen Unterschied macht. Es ist der pragmatisch denkende Unternehmer.

Zitat
Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?

Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.
Und wohl letztlich auch der Kunde.

Zitat
3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.
Ich würde sagen, Verlierer ist höchstens ein Unternehmer, der sich in der Frage nicht von ökonomischen Argumenten leiten lässt.



Autor: mbs
Oktober 05, 2010, 16:24:20
Zitat
Auch wenn ich bislang davon ausgegangen bin, dass der App Store ein Teilbereich des Apple Store ist. Aber so wie es aussieht, haben die beiden fast nichts miteinander zu tun.

Ja, so ist es. Es sind zwei ganz unterschiedliche Firmen. Der AppStore ist in Luxemburg, der Apple Store in Irland. Beides sind Tochterfirmen von Apple International, sie greifen also beide auf die an die Apple-ID gebundenen Kundendaten zu.

Zitat
Wenn ich mich recht entsinne, dann kann ich mir als gewerblicher Käufer beim Einkauf von downloadbarer Software via Digital River durch Eingabe der USt.-ID die Umsatzsteuer sparen

Ja, das ist richtig. Das gilt wenn Leistungserbringer und -empfänger sich in einem EU-Land befinden und beides Unternehmen mit UStID (VAT-ID) sind.

Zitat
Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?

Es wird überhaupt keine Rechnung ausgestellt, sondern nur ein Zahlungsbeleg. Der Aufwand für die Rechnungsstellung fällt also komplett weg. Und hierbei können alle EU-Länder gleich behandelt werden. Die Kunden werden nicht mit der Frage "Sind Sie Unternehmer und haben Sie eine UStID?" belästigt.

Zitat
Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?

Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.

Zitat
einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten

Ich höre da ein Missverständnis heraus. Selbstverständlich ist diese Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig und Apple führt die entsprechende Steuer (hoffentlich ...) in Luxemburg ab. Die Mehrwertsteuer wird nicht gestrichen. Es bekommt aber niemand eine Rechnung, auf der man als Endkunde die Steuer sehen könnte.
Autor: Giesskanne
Oktober 05, 2010, 16:12:30
Zitat
Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten.

Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.

Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.


Anders herum gefragt:

1. Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?

2. Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?

3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.
Autor: warlord
Oktober 05, 2010, 15:30:25
Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.

Kann mir durchaus vorstellen, dass wenn eine Firma mal wirklich einen solchen Einkauf im iTunes Store tätigen sollte, sie (zumindest auf Nachfrage) auch einen rückforderungstauglichen Beleg bekommt. Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten. Aber das können wir wohl nur dann wissen, wenn wirklich mal jemand von einer iTunes-Store-Bestellung in einem beträchtlicheren Umfang berichten könnte.
Autor: warlord
Oktober 05, 2010, 15:20:54
Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)

Wenn ja, wer macht das auch so?

Keine Ahnung, ob das andere auch so machen. Um vergleichen zu können, müsste man wohl einen Store finden, dessen Sortiment aus ausschliesslich ähnlich tiefpreisigen Artikel besteht, wie beim iTunes Store. Mit fällt da gerade nichts Vergleichbares ein.
Autor: Florian
Oktober 05, 2010, 15:17:54
Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.
Autor: Giesskanne
Oktober 05, 2010, 15:01:14
Zitat
Interesse an guten Steuerzahlern

Aber doch nicht, indem diese andere über einen fehlenden MwSt.-Nachweis, der eine Rückforderung des MwSt.-Betrags erschwert bzw. unmöglich macht, austricksen.

Apple verkauft bestimmte Produkte nur an Privatleute?
Hm.
Zwar wird das iPad an Gewerbetreibende verkauft – mit Nachweis der MwSt.
Aber die Bestückung, sprich die apps verkauft Apple nur an Privatleute?

Geht das, dass ich – als Gewerbetreibender (so einer ist Apple) – eine Ware nur zum Verkauf an Privatleute deklariere?

Die Dienstleistung eines Handwerkers z.B. ist immer mehrwertsteuerpflichtig und kann nicht als eine reine Dienstleistung für Privatleute ohne ausgewiesene MwSt deklariert werden.

Hm. Irgendwie verstehe ich das immer noch nicht, wie Apple das macht.

Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)

Wenn ja, wer macht das auch so?
Autor: warlord
Oktober 05, 2010, 14:49:52
Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
Dürfte so sein, ja.

Zitat
Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?
Ja, sehe jetzt aber nicht, was Dich daran so erstaunt. Ganz unabhängig von der spezifischen Frage hat sicher jedes Finanzamt (bzw. das Gemeinwesen, für das es tätig ist) ein Interesse an guten Steuerzahlern. Die Attraktivität eines Wirtschaft-Standortes hängt aber sicher nicht nur von einer Frage, sondern von einer Vielzahl von Faktoren ab. (Standort-Marketing ist heute zwar üblich. Aber betrieben wird es wohl nicht vom Finanzamt.  ;))
Autor: Giesskanne
Oktober 05, 2010, 14:32:08
Zitat
Ich meine, welche Firma würde ernsthaft für 2 Euro einen Rückforderungsantrag an Luxemburg ausfüllen wollen? Der Aufwand dafür kostet doch ein Vielfaches von dem, was rückerstattet würde.

Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
Das kann ich kaum glauben.

Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?

Irgendwie hört sich das alles etwas verdreht an.
Je schwieriger das Ding um so drängender die Frage, ob das mit rechten Dingen zugeht.