Forum

Re:MobileMe = .Mac
Antwort #30: Oktober 05, 2010, 13:57:13
bitte:

Hmm, und diese 9.99 sind der Preis, den auch ein Privater bezahlt hätte, nehme ich an? Sieht die Rechnung an einen privaten Käufer gleich aus oder wird dort MWSt ausgewiesen?
_______
Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #31: Oktober 05, 2010, 14:04:34
Oder hast Du neben diesem Beleg noch zusätzlich eine Rechnung erhalten?

Nein.
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #32: Oktober 05, 2010, 14:06:16
Hmm, und diese 9.99 sind der Preis, den auch ein Privater bezahlt hätte, nehme ich an? Sieht die Rechnung an einen privaten Käufer gleich aus oder wird dort MWSt ausgewiesen?

Du kannst nur als Privater bestellen.

Du kannst zwar an eine Firmenadresse „liefern“ lassen und auch von Firmenkreditkarten bezahlen lassen, die Rechnung der Beleg sieht immer gleich aus.
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #33: Oktober 05, 2010, 14:07:29
Wenn jemand als Dienstleistung Software out of the box über so einen Zwischenstore verkaufen würde, könnte der den Preis damit um den Teil der Mehrwertsteuer für einen privaten Anwender günstiger anbieten als derjenige, der die Box als Produkt verteilt?

Sprich, was ist an dem Handel von Apple mit Apps anders als mit dem Handel von Software/Seriennummern (z.B. für downloadbare Upgrades)? Ist es der virtuelle Ladentisch, bzw. die Tatsache, dass Apple da nicht seine eigenen Produkte verkauft, sondern darüber für andere eine Plattform zum Verkauf anbietet?
Hm. Aber was ist dann mit den eigenen Apps von Apple (Keynote, Pages, Numbers)?

Wenn ich mich recht entsinne, dann kann ich mir als gewerblicher Käufer beim Einkauf von downloadbarer Software via Digital River durch Eingabe der USt.-ID die Umsatzsteuer sparen. Um das fest behaupten zu können, müsste ich das jetzt aber erst mal wieder nachschlagen.
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #34: Oktober 05, 2010, 14:19:19
u kannst nur als Privater bestellen.

Du kannst zwar an eine Firmenadresse „liefern“ lassen und auch von Firmenkreditkarten bezahlen lassen, die Rechnung der Beleg sieht immer gleich aus.

Ach so. Ja gut, irgendwie kann ich das aber auch verstehen. Ich meine, welche Firma würde ernsthaft für 2 Euro einen Rückforderungsantrag an Luxemburg ausfüllen wollen? Der Aufwand dafür kostet doch ein Vielfaches von dem, was rückerstattet würde.

Und ich meine, man kann sich ja auch über Bürokratie nerven und sie dann mit solchen Mäusemelkereien beschäftigen und weiter aufblasen.  ;)
_______
Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #35: Oktober 05, 2010, 14:27:28
Sprich, was ist an dem Handel von Apple mit Apps anders als mit dem Handel von Software/Seriennummern (z.B. für downloadbare Upgrades)?

Nichts. Solange beides ein Bezug sonstiger Leistungen ist, ist beides ein Bezug sonstiger Leistungen.  ;D  Egal ob im App Store oder nicht im App Store. The question is: wer und wo ist der Leistungserbringer und wer und wo ist der Leistungsempfänger.
_______
Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #36: Oktober 05, 2010, 14:32:08
Zitat
Ich meine, welche Firma würde ernsthaft für 2 Euro einen Rückforderungsantrag an Luxemburg ausfüllen wollen? Der Aufwand dafür kostet doch ein Vielfaches von dem, was rückerstattet würde.

Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
Das kann ich kaum glauben.

Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?

Irgendwie hört sich das alles etwas verdreht an.
Je schwieriger das Ding um so drängender die Frage, ob das mit rechten Dingen zugeht.
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #37: Oktober 05, 2010, 14:49:52
Demnach darf sich Luxemburg über die ausbleibenden Rückforderungen freuen?
Dürfte so sein, ja.

Zitat
Das wäre unterm Strich ein Ansporn für jedes Finanzamt, ganz besonders Händler mit billigen Massendienstleistungen (1 € Markt) im Einzugsbereich anzuwerben, die es von sich aus unterlassen, die MwSt. gegenüber Einkäufern aus dem Ausland auszuweisen und damit indirekt das Finanzamt zu bedienen, weil diese keine Möglichkeit und kein Interesse haben, den geringen MwSt.-Anteil zurückzufordern?
Ja, sehe jetzt aber nicht, was Dich daran so erstaunt. Ganz unabhängig von der spezifischen Frage hat sicher jedes Finanzamt (bzw. das Gemeinwesen, für das es tätig ist) ein Interesse an guten Steuerzahlern. Die Attraktivität eines Wirtschaft-Standortes hängt aber sicher nicht nur von einer Frage, sondern von einer Vielzahl von Faktoren ab. (Standort-Marketing ist heute zwar üblich. Aber betrieben wird es wohl nicht vom Finanzamt.  ;))
_______
Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #38: Oktober 05, 2010, 15:01:14
Zitat
Interesse an guten Steuerzahlern

Aber doch nicht, indem diese andere über einen fehlenden MwSt.-Nachweis, der eine Rückforderung des MwSt.-Betrags erschwert bzw. unmöglich macht, austricksen.

Apple verkauft bestimmte Produkte nur an Privatleute?
Hm.
Zwar wird das iPad an Gewerbetreibende verkauft – mit Nachweis der MwSt.
Aber die Bestückung, sprich die apps verkauft Apple nur an Privatleute?

Geht das, dass ich – als Gewerbetreibender (so einer ist Apple) – eine Ware nur zum Verkauf an Privatleute deklariere?

Die Dienstleistung eines Handwerkers z.B. ist immer mehrwertsteuerpflichtig und kann nicht als eine reine Dienstleistung für Privatleute ohne ausgewiesene MwSt deklariert werden.

Hm. Irgendwie verstehe ich das immer noch nicht, wie Apple das macht.

Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)

Wenn ja, wer macht das auch so?
« Letzte Änderung: Oktober 05, 2010, 15:15:34 von Giesskanne »

Florian

  • Verderbliche Ware!
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #39: Oktober 05, 2010, 15:17:54
Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.
_______
Beitrag frei Haus geliefert. Frisch von der Apfelinsel.
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #40: Oktober 05, 2010, 15:20:54
Machen das andere auch so?
(Ich kenne das nur von Apple)

Wenn ja, wer macht das auch so?

Keine Ahnung, ob das andere auch so machen. Um vergleichen zu können, müsste man wohl einen Store finden, dessen Sortiment aus ausschliesslich ähnlich tiefpreisigen Artikel besteht, wie beim iTunes Store. Mit fällt da gerade nichts Vergleichbares ein.
_______
Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #41: Oktober 05, 2010, 15:30:25
Klar, zwei Euro hin oder her… aber zehn Lizenzen TeamViewer Pro HD für je 99,99 Euro?
Nicht das es eine solche Firma gleich in den Abgrund zieht, aber wer lässt schon gerne dreistellige Summen liegen?
Es müsste doch möglich sein den Umsatzsteueranteil zurück zu bekommen. Und wünschenswerterweise möglichst einfach. Man kann sich ja noch ganz andere Summen für „Sonstige Leistungen“ vorstellen.

Kann mir durchaus vorstellen, dass wenn eine Firma mal wirklich einen solchen Einkauf im iTunes Store tätigen sollte, sie (zumindest auf Nachfrage) auch einen rückforderungstauglichen Beleg bekommt. Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten. Aber das können wir wohl nur dann wissen, wenn wirklich mal jemand von einer iTunes-Store-Bestellung in einem beträchtlicheren Umfang berichten könnte.
_______
Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #42: Oktober 05, 2010, 16:12:30
Zitat
Dass Apple nicht ganz gleich handelt, ob jemand für EUR 9.99 oder für 999.90 einen Beleg verlangt, würde mir jedenfalls noch einleuchten.

Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.

Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.


Anders herum gefragt:

1. Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?

2. Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?

3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.

mbs

Re:MobileMe = .Mac
Antwort #43: Oktober 05, 2010, 16:24:20
Zitat
Auch wenn ich bislang davon ausgegangen bin, dass der App Store ein Teilbereich des Apple Store ist. Aber so wie es aussieht, haben die beiden fast nichts miteinander zu tun.

Ja, so ist es. Es sind zwei ganz unterschiedliche Firmen. Der AppStore ist in Luxemburg, der Apple Store in Irland. Beides sind Tochterfirmen von Apple International, sie greifen also beide auf die an die Apple-ID gebundenen Kundendaten zu.

Zitat
Wenn ich mich recht entsinne, dann kann ich mir als gewerblicher Käufer beim Einkauf von downloadbarer Software via Digital River durch Eingabe der USt.-ID die Umsatzsteuer sparen

Ja, das ist richtig. Das gilt wenn Leistungserbringer und -empfänger sich in einem EU-Land befinden und beides Unternehmen mit UStID (VAT-ID) sind.

Zitat
Welchen Vorteil hat Apple, wenn es auf die Ausweisung der MwSt. und auf weitere Verstöße gegen die Anforderungen einer vom Finanzamt akzeptierten Rechnung verzichtet?

Es wird überhaupt keine Rechnung ausgestellt, sondern nur ein Zahlungsbeleg. Der Aufwand für die Rechnungsstellung fällt also komplett weg. Und hierbei können alle EU-Länder gleich behandelt werden. Die Kunden werden nicht mit der Frage "Sind Sie Unternehmer und haben Sie eine UStID?" belästigt.

Zitat
Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?

Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.

Zitat
einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten

Ich höre da ein Missverständnis heraus. Selbstverständlich ist diese Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig und Apple führt die entsprechende Steuer (hoffentlich ...) in Luxemburg ab. Die Mehrwertsteuer wird nicht gestrichen. Es bekommt aber niemand eine Rechnung, auf der man als Endkunde die Steuer sehen könnte.
« Letzte Änderung: Oktober 05, 2010, 16:34:20 von mbs »
Re:MobileMe = .Mac
Antwort #44: Oktober 05, 2010, 16:37:30
Das hieße ja in der Konsequenz, einer Streichung der MwSt. bei niedrigpreisigen Produkten in geringer Zahl das Wort reden. Also die MwSt. an einen bestimmten zu überschreitenden Mindestbetrag zu koppeln.

Nein, nicht die (Erhebung der) MWSt. Die Rückforderung ausländischer MWSt im Ausland. Es macht für einen Unternehmer ganz einfach keinen (ökonomischen) Sinn, im Ausland MWSt zurück zu fordern, wenn ihn diese Rückforderung mehr kostet, als die zurück erstattete MWSt ausmachen würde.

Zitat
Nein, das ist so nicht in Ordnung!
999,90 gehören vor dem Finanzamt genauso behandelt wie 9,90.
Was einem anderen 9,90 bedeuten, bedeutet mir womöglich 999,90.

Es ist ja nicht das Finanzamt, das hier einen Unterschied macht. Es ist der pragmatisch denkende Unternehmer.

Zitat
Wer ist der eigentliche Gewinner dieser Unterlassung?
Das Finanzministerium in Luxemburg?

Ja und durch den Wegfall der Fakturierungskosten auch Apple.
Und wohl letztlich auch der Kunde.

Zitat
3. Der eigentliche Verlierer steht wohl fest: der gewerbliche Käufer, der faktisch mehr oder weniger gezwungen wird, auf seinen rückerstattungsfähigen MwSt.-Anteil am Gesamtbetrag zu verzichten.
Ich würde sagen, Verlierer ist höchstens ein Unternehmer, der sich in der Frage nicht von ökonomischen Argumenten leiten lässt.



_______
Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)