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Zusammenfassung

Autor: maya
November 28, 2005, 16:05:16
Genau jene Lieferung erfolgte nicht.

Wie auch immer, nach zwölf Tagen habe ich meinen Groll und das Herz zusammengefaßt, dort angerufen um mir eine Retournummer geben zu lassen und das Ende vom Lied war, daß die nette Dame mir postwendend eine Serien- oder Lizenznummer zusandte und den halben Betrag gutschreiben möchte. Wann das geschieht steht in den Sternen und ich mache das, was ich bei Apple gelernt habe - warten.

Danke nochmal an alle für Anteilnahme und Hinweise!

m.
Autor: Patrick
November 24, 2005, 07:42:01
Geliefert wurde nichts.
In der Regel erhälst Du doch vom Store eine Bestätigung mit einem Link, wo man die Lizenzen abrufen kann. Das verstehe ich in diesem Fall unter "Lieferung".

Zitat
Mal sehen, wie ich das morgen mit Cork mache. Es kostet einfach Zeit und ist lästig solch einen Mist auch noch am Hals zu haben.
Vor allem dann, wenn man eigentlich nix falsch gemacht hat. Und einen "kleinen Dienstweg" kann man sich als Enduser wohl abschminken...
Autor: maya
November 23, 2005, 23:03:22
Geliefert wurde nichts.

Mal sehen, wie ich das morgen mit Cork mache. Es kostet einfach Zeit und ist lästig solch einen Mist auch noch am Hals zu haben.

m.
Autor: Patrick
November 23, 2005, 15:21:28
Patrick, ich empfinde den Titel alles andere als reißerisch, denn sich mit deren Bestelldienst auseinanderzusetzen zeigte mir in der Vergangenheit, daß dort wahre Betonköpfe am Schreibtisch sitzen und es reicht nicht aus, auf höflichem Level die Auseinandersetzung zu suchen, denn die wird dererseits nicht geboten.
Naja, geliefert haben die ja wohl, wenn auch zuviel, zumindest gibt es für das zuviel abgebuchte Geld ja auch eine Gegenleistung, auch wenn Du die nicht haben willst. "Abzocke" ist wohl leicht übertrieben, eher Dummheit mit System...
Zitat
Eine Stornierung wäre wahrscheinlich das beste gewesen, aber wie an Apple herankommen? Meine vorletzte Sendung ging einfach wieder retour und gut war's, doch nun sind die Karten anders gemischt, wie Ihr beschrieben habt. Kaufdatum war der 12.11., Reklamation bei der Bank zwei Tage später. Reaktion von Apple bisher: 0 (i.W.: null).
Wie Locusta schon geschrieben hat: Einschreiben mit Rückschein, wobei ich nicht glaube, daß das in Irland geht, aber auf jeden Fall schriftlich an AppleStore Europe, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Ireland.
Autor: maya
November 23, 2005, 15:08:44
Patrick, ich empfinde den Titel alles andere als reißerisch, denn sich mit deren Bestelldienst auseinanderzusetzen zeigte mir in der Vergangenheit, daß dort wahre Betonköpfe am Schreibtisch sitzen und es reicht nicht aus, auf höflichem Level die Auseinandersetzung zu suchen, denn die wird dererseits nicht geboten.

Falls mir in irgendeiner deren eMails ein Zugang zur Ansicht der Serien- oder Lizenznummern geboten wurde, dann habe ich jene weder eingesehen noch heruntergeladen. Je nach dem, wie der Vorgang normalerweise ist.

Bei der Kreditkartengesellschaft habe ich eine Reklamation ausgesprochen und die wenden sich jetzt an Apple's Hausbank um einerseits den doppelten Betrag zu monieren und die Hälfte des Betrages zu stornieren.

Dann habe ich aber immer noch nicht auch nur eine einzige Serien- oder Lizenznummer.

Apple reagierte bisher auf keines meiner Schreiben.

Anrufen ist zwecklos, da Zusagen nicht eingehalten werden und ich stark deren kognitive Fähigkeiten bezweifle etwas kompliziertere Sachzusammenhänge wenigstens im Ansatz zu verstehen.

Eine Stornierung wäre wahrscheinlich das beste gewesen, aber wie an Apple herankommen? Meine vorletzte Sendung ging einfach wieder retour und gut war's, doch nun sind die Karten anders gemischt, wie Ihr beschrieben habt. Kaufdatum war der 12.11., Reklamation bei der Bank zwei Tage später. Reaktion von Apple bisher: 0 (i.W.: null).

m.
Autor: mbs
November 23, 2005, 14:37:49
Zitat
Zitat
Naja, nicht ganz, schliesslich besteht die Seriennummer noch zusätzlich aus dem Namen des Käufers und dessen (wenn angegeben) "Organisation". Somit sind Name und SN miteinander gekoppelt. Nicht, daß das wirklich ein echtes Problem ist, nur dürfte die Rücknahme bei Apple nicht so ohne weiteres möglich sein.
Dann erkläre mir mal bitte, was es für ein Aufwand ist bei einem automatisieren Verfahren, nämlich die Erstellung der Nummer plus der Eintrag vom Kunden in die DB als Nutzer dort einen Vermerk zu setzen, dass der Käufer nicht mehr Lizenzinhaber ist?

Bei Shrink-wrapped-Software, also Produkten, die im Einzelhandel verkauft werden, hast Du Recht. Bei Software, die ausschließlich elektronisch angeboten wird (hierzu gehört QT Pro und fast alle Shareware) nicht, denn hier entsteht tatsächlich ein größerer Schaden beim Hersteller.

Um zu verhindern, dass "freigelassene" Registrierungsnummern missbräuchlich verwendet werden und nicht in einer "Serialz"-Raubkopiererdatenbank landen, sperren die Hersteller üblicherweise diese Nummern durch eine Schwarze Liste, die aus rechtlichen Gründen in die Software eingebaut werden muss.

Hierdurch entstehen zwei Schäden: Zum einen ist der Hersteller gezwungen, die Software anzupassen und bei nächster Gelegenheit ein Update anzubieten. Neben den Anpassungsarbeiten entstehen Kosten durch den erzeugten Internet-Traffic, bzw. CDs, die vernichtet werden müssen, etc. Zum zweiten ist für die Dauer, bis das Update erscheint, eine Registrierungsnummer im Umlauf, die in falsche Hände geraten könnte.

Zitat
Die Regestrierungs-/Seriennummer sagt ja nichts aus. Das ist einfach nur eine Art "Bescheinigung", dass man die Lizenz zur Softwarenutzung erworben hat.

Bei solcher Software eben leider nicht. Die Nummer ist ein kryptographischer Schlüssel, der als Sonderanfertigung erstellt wurde und die Software auf Deinen Namen freischaltet. Es ist in dem Fall
keine Seriennummer im echten Sinne des Wortes.

Aber ich komme vom Thema ab: Wenn der Hersteller oder Wiederverkäufer bei der Auftragsabwicklung Mist baut, ist das natürlich ausschließlich sein Problem. Wenn die eine Seite gegen den Kaufvertrag verstößt, muss die andere auch nicht zahlen.
Autor: Locusta
November 23, 2005, 14:33:44
Tja, genau das sagte ich doch die ganze Zeit :). Die Frage ist nur, ob der Poststempel oder Eingang mit den 14 Tagen gemeint ist... Auf jeden Fall würde ich sowas als Einschreiben mit Rückschein verschicken.
Autor: Patrick
November 23, 2005, 11:24:52
Nochmal zurück zum Thema: aus den Geschäftsbedingungen des Apple Store:

Zitat
8.3 Sie haben auch die Möglichkeit, Software, die zu diesem Zweck auf der Apple Store Web Site angeboten wird, entgeltlich herunterzuladen. Die einzig zulässige Zahlungsart für dieses Verfahren ist die Zahlung durch Kreditkarte. Sobald wir die Zahlungsfreigabe von Ihrem Kreditkartenunternehmen erhalten haben, erhalten Sie von uns Instruktionen im Hinblick auf das Herunterladen der bestellten Software. Soweit während des Herunterladens die Übertragung unterbrochen wird, sollten Sie erneut mit dem Herunterladen beginnen. Sofern es Ihnen nicht gelingt, das Herunterladen erfolgreich abzuschließen, können Sie innerhalb von 14 Kalendertage (gerechnet ab dem Erhalt der Instruktionen für das Herunterladen der Software) schriftlich eine Rückvergütung des gezahlten Kaufpreises verlangen. Das Verlangen ist schriftlich per Post an die in Ziffer 12 genannte Kontaktadresse zu senden. Außer der Rückvergütungspflicht wird eine weitergehende Haftung oder Gewährleistung beim Scheitern des Herunterladens von Software nicht übernommen.

Ob es sich bei der Doppellieferung um einen Fehler des Stores oder von Dir handelt, dürfte in diesem Fall (zumindest für Apple) irrelevant sein, schliesslich hat Apple immer Recht, nie der Kunde. Ich vermute aber, daß die 14 Tage mittlerweile rum sind, oder?
Autor: Locusta
November 23, 2005, 09:38:38
Außerdem ist Grundlage jeder Lizenz die entsprechende EULA (oder wie die in diesem Fall auch immer genannt wird). Wenn darin steht, daß eine Übertragung nicht möglich ist, kann ich die Lizenz auch nicht verkaufen. Gleiches gilt für die Rückgabe.
Die Frage ist aber, ob so eine Klausel überhaupt zulässig ist. Ich möchte nur an den Absatz in den AGBs erinnern: "Wird ein Teil der AGB ungültig, so behält der Rest seine Gültigkeit.". Gleiches gilt auch für die Lizenzen. Ist irgendwas nicht zulässig, dann gilt es nicht mehr, egal ob der User zugestimmt hat oder nicht.
Autor: Patrick
November 23, 2005, 09:20:57
Von daher ist es theoretisch kein Problem eine Seriennummer zurückzugeben. Ich bin mir sicher, dass wenn es dazu noch keine Urteile gab, dass man es so durchsetzen kann.
Mir geht es auch nicht darum, daß es nicht möglich ist, sondern einfach darum, daß Apple einen ziemlichen Aufstand machen wird und alles unnötig verkompliziert. Außerdem ist Grundlage jeder Lizenz die entsprechende EULA (oder wie die in diesem Fall auch immer genannt wird). Wenn darin steht, daß eine Übertragung nicht möglich ist, kann ich die Lizenz auch nicht verkaufen. Gleiches gilt für die Rückgabe. Nein, ich hab' jetzt noch nicht reingeschaut und hab's auch nicht vor, da wir hier eh' viel zu weit vom eigentliche Thema weg sind.
Autor: Patrick
November 23, 2005, 09:16:30
Das ist gut!
Das geht so?
Ja, das Fernabsatzgesetz beschränkt sich ja nicht nur auf Online-Händler, sondern bezieht sich auf alles, was "aus der Ferne" abgewickelt wird. Ich glaube sogar, daß Du Dir das Teil nicht mal schicken lassen musst, abholen geht auch.

Wichtig ist halt, daß es sich um ein Privatgeschäft handelt und der Händler daran auch kein Zweifel hat. Viele Händler haben ja gerade wegen dem FAbsGes unterschiedliche AGBs für Privatkunden und gewerbliche Kunden.
Autor: Locusta
November 23, 2005, 09:13:10
Naja, nicht ganz, schliesslich besteht die Seriennummer noch zusätzlich aus dem Namen des Käufers und dessen (wenn angegeben) "Organisation". Somit sind Name und SN miteinander gekoppelt. Nicht, daß das wirklich ein echtes Problem ist, nur dürfte die Rücknahme bei Apple nicht so ohne weiteres möglich sein.
Dann erkläre mir mal bitte, was es für ein Aufwand ist bei einem automatisieren Verfahren, nämlich die Erstellung der Nummer plus der Eintrag vom Kunden in die DB als Nutzer dort einen Vermerk zu setzen, dass der Käufer nicht mehr Lizenzinhaber ist? Die kann sogar noch automatisiert passieren.
Es gibt wenige Dinge, die mit der Rückgabe einer Lizenz vergleichbar sind. Trotzdem versuche ich mal einen halbwegs realistischen Vergleich ranzuziehen. Man geht in einen Laden und kauft dort eine Software ein, sagen wir ein Computerspiel. Dann installiert man es, testet es und man stellt fest, dass die 60 Euro für die Software eine Fehlinvestition waren. Nun möchte man die Lizenz (incl. CD/DVD zurückgeben). Dies funktioniert teilweise, teilweise nicht. Das Argument von Verkäuferseite ist, dass man ja ohne Probleme die CD/DVD hätte kopieren können, ausserdem sei die Software jetzt unverkäuflich, da die CD/DVD ausgepackt ist.
Das Argument vom Käufer ist folgendes: Man erwirbt nur eine Lizenz, also das Recht, die Software unter den Lizenzbedingungen nutzen zu dürfen. Dieses "Recht" kann man ja durchaus zurückgeben. Die DC/DVD ist einfach nur das Medium, über das die Lizenz transportiert wird. Wer die Software einfach schwarz behält, der hätte sich die Software eh irgendwo downgeloadet und das schlechte Gewissen hat die Software gekauft. Ähnlich wie beim Theater. Man kauft dort eine Karte, also das Recht sich irgendein Theaterstück anzusehen. Gibt man nun die Karte zurück, verliert man das Recht sich das Stück anzusehen. Geht man trotzdem hin, ist es genau so nicht erlaubt.

Verwaltungstechnisch stellen die Seriennummern eh kein wirkliches Problem dar. Die sind irgendwo in einer DB auf irgendeinem Namen regestriert. Will diese Person die Lizenz zurückgeben muss entweder der Eintrag aus der DB gelöscht werden (macht aber niemand) oder dort wird einfach das Atribut gesetzt, dass die Lizenz wieder zurückgegeben wurde. Ob der Hersteller dann die Nummer 2 mal benutzt ist seine Sache, immerhin wurde sie ja vom 1. Käufer zurückgegeben.

Es ist das gleiche, wie wenn man sene Lizenz bei eBay varkauft. Man gibt die Nummer weiter und verlert somit das Recht die Software zu nutzen, da man nicht mehr Lizenzinhaber ist. Behält der Verkäufer trotzdem eine Kopie davon, macht er sich genau so strafbar wie wenn er die Nummer von irgendeiner Internetseite hat.

Von daher ist es theoretisch kein Problem eine Seriennummer zurückzugeben. Ich bin mir sicher, dass wenn es dazu noch keine Urteile gab, dass man es so durchsetzen kann.


Mit dem Füherschein ist es ja auch nicht anders, mit dem Unterschied, dass man diese Lizenz nicht einfach weiterverkaufen kann. Dennoch kann man sie zurückgeben wenn man möchte und man bekommt immerhin 25 Euro zurück.
Autor: fränk
November 23, 2005, 09:01:16
Dann bestell doch bei einem Händler telefonisch, per Fax oder Mail und lass Dir das Gerät schicken. Damit fällt das auch unter das Fernabsatzgesetz mit 14 Tage Rückgaberecht, allerdings natürlich nur bei Endkundengeschäften. Du könntest natürlich nach Prüfung der Ware bitten, daß der Händler doch bitte die Rechnung auf Deine Firma ausstellen soll, somit wäre dieses Problem auch umgangen...
Zitat

Das ist gut!
Das geht so?

telefonisch Bestellen, Pixelfehler entdecken und zurück das Teil.
Autor: Patrick
November 23, 2005, 08:30:48
Was die QTPro-Rückgabe angeht: Die Regestrierungs-/Seriennummer sagt ja nichts aus.
Naja, nicht ganz, schliesslich besteht die Seriennummer noch zusätzlich aus dem Namen des Käufers und dessen (wenn angegeben) "Organisation". Somit sind Name und SN miteinander gekoppelt. Nicht, daß das wirklich ein echtes Problem ist, nur dürfte die Rücknahme bei Apple nicht so ohne weiteres möglich sein.
Autor: Patrick
November 23, 2005, 08:27:07
Genau dieses Problem steht bei mir an.
Ich werde mir im nächsten Jahr ein PB und/oder einen iMac anschaffen.
Meine Vernunft sagt mir, "kauf es im Apple Store", mein Gefühl sagt mir: "tu es nicht, geh' zu einem Händler."
Dann bestell doch bei einem Händler telefonisch, per Fax oder Mail und lass Dir das Gerät schicken. Damit fällt das auch unter das Fernabsatzgesetz mit 14 Tage Rückgaberecht, allerdings natürlich nur bei Endkundengeschäften. Du könntest natürlich nach Prüfung der Ware bitten, daß der Händler doch bitte die Rechnung auf Deine Firma ausstellen soll, somit wäre dieses Problem auch umgangen...