Naja, nicht ganz, schliesslich besteht die Seriennummer noch zusätzlich aus dem Namen des Käufers und dessen (wenn angegeben) "Organisation". Somit sind Name und SN miteinander gekoppelt. Nicht, daß das wirklich ein echtes Problem ist, nur dürfte die Rücknahme bei Apple nicht so ohne weiteres möglich sein.
Dann erkläre mir mal bitte, was es für ein Aufwand ist bei einem automatisieren Verfahren, nämlich die Erstellung der Nummer plus der Eintrag vom Kunden in die DB als Nutzer dort einen Vermerk zu setzen, dass der Käufer nicht mehr Lizenzinhaber ist?
Bei Shrink-wrapped-Software, also Produkten, die im Einzelhandel verkauft werden, hast Du Recht. Bei Software, die ausschließlich elektronisch angeboten wird (hierzu gehört QT Pro und fast alle Shareware) nicht, denn hier entsteht tatsächlich ein größerer Schaden beim Hersteller.
Um zu verhindern, dass "freigelassene" Registrierungsnummern missbräuchlich verwendet werden und nicht in einer "Serialz"-Raubkopiererdatenbank landen, sperren die Hersteller üblicherweise diese Nummern durch eine Schwarze Liste, die aus rechtlichen Gründen in die Software eingebaut werden muss.
Hierdurch entstehen zwei Schäden: Zum einen ist der Hersteller gezwungen, die Software anzupassen und bei nächster Gelegenheit ein Update anzubieten. Neben den Anpassungsarbeiten entstehen Kosten durch den erzeugten Internet-Traffic, bzw. CDs, die vernichtet werden müssen, etc. Zum zweiten ist für die Dauer, bis das Update erscheint, eine Registrierungsnummer im Umlauf, die in falsche Hände geraten könnte.
Die Regestrierungs-/Seriennummer sagt ja nichts aus. Das ist einfach nur eine Art "Bescheinigung", dass man die Lizenz zur Softwarenutzung erworben hat.
Bei solcher Software eben leider nicht. Die Nummer ist ein kryptographischer Schlüssel, der als Sonderanfertigung erstellt wurde und die Software auf Deinen Namen freischaltet. Es ist in dem Fall
keine Seriennummer im echten Sinne des Wortes.
Aber ich komme vom Thema ab: Wenn der Hersteller oder Wiederverkäufer bei der Auftragsabwicklung Mist baut, ist das natürlich ausschließlich sein Problem. Wenn die eine Seite gegen den Kaufvertrag verstößt, muss die andere auch nicht zahlen.