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Private Raubkopien erlaubt
März 22, 2006, 17:25:45
heute früh auf n-tv (web) stand noch was ganz anderes. nämlich das private kopien nun nicht mehr erlaubt seien. nun hatte ich tagsüber nicht ganz so viel zeit das zu schreiben und gehe nun nochmals auf n-tv und muss genau das gegenteil lesen  ;D

ach dem am Mittwoch in Berlin vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist eine digitale Kopie von Musik-CDs oder Filmen entgegen jüngsten Berichten für den Privatgebrauch weiterhin erlaubt. Nicht erlaubt ist dagegen, dazu einen Kopierschutz zu umgehen. Rechtswidrig handelt auch, wer in einer Tauschbörse im Internet etwa einen Musiktitel auf seinen Computer lädt, der dort offensichtlich rechtswidrig angeboten wird.

via n-tv
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«Das Internet? Gibt's diesen Blödsinn immer noch?»  (Homer Simpson)
Re: Private Raubkopien erlaubt
Antwort #1: März 22, 2006, 17:36:22
Naja, ist ja eigentlich nix neues.

Witzig ist, daß ich heute mittag auf WDR2 einen Beitrag dazu gehört habe. Mir standen die Haare zu Berge, welche Fehler der "Rechtsexperte" da fabrizierte. Zuerst wollte ich das hier schreiben, dann habe ich es gelassen und wenn es jetzt einen Thread gibt, na gut.

- "Privatkopie ist nur, wenn man für sich selber kopiert". Falsch. Privatkopie auch eine Kopie für das private Umfeld, d.h. nächste Verwandte und Bekannte. Es darf auf keinen Fall Geld fliessen, auch nicht für den Rohling.
- "Privatkopien ohne Umgehung eines Kopierschutzes sind weiterhin für Musik, Software und Filme erlaubt". Falsch. Privatkopien von Software waren noch nie erlaubt.
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Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen´gen nur gewesen." -- Schiller

Florian

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Re: Private Raubkopien erlaubt
Antwort #2: März 22, 2006, 18:33:05
Dann weiß man auch, warum er Experte ist. Weiß nichts, tut es aber gerne kund. ;)

FOX: Der Threadtitel ist falsch. Privatkopien sind eben gerade keine Raubkopien.
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"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare
Re: Private Raubkopien erlaubt
Antwort #3: März 22, 2006, 19:12:47
dann hat n-tv den fehler vor mir begangen:

Mittwoch, 22. März 2006
Gnade vor Gericht
Private Raubkopien erlaubt
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Re: Private Raubkopien erlaubt
Antwort #4: März 22, 2006, 19:18:23
dann hat n-tv den fehler vor mir begangen:

Mittwoch, 22. März 2006
Gnade vor Gericht
Private Raubkopien erlaubt


Das ist ja, was die MI erreichen möchte. Im Kopf jedes Bürgers muß Kopie mit Raubkopie verbunden sein. Auch wenn man dann evtl privat kopieren darf, das ist dann eben eine geduldete Raubkopie.
Nenene, da zeigt die Gehirnwäsche der MI langsam ihre Wirkung.
Das "Raubkopie" erstens ein völlig falscher Begriff ist (hatten wir ja schon mal diskutiert) und zweitens nur in bestimmten Fällen zutrifft, soll man nicht wissen. Besser: Jede Kopie ist zweifelhaft.
Wenn die Menschen schon bei einer völlig legalen Kopie ein schlechtes Gewissen haben, dann ist das Ziel erreicht.
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Re: Private Raubkopien erlaubt
Antwort #5: März 22, 2006, 20:16:54
Tja, die Umsetzung der WIPO-Abkommen ins Urheberrecht ist auch bei uns in der Schweiz am Tun. (Und anscheinend sind wir also noch nicht einmal wesentlich langsamer als Ihr.  ;D )
Zum Glück soll bei uns das in den WIPO-Abkommen vorgeschriebene Umgehungsverbot von Schutzmassnahmen anscheinend die bisherige legale Werknutzung nicht einschränken (können/dürfen). Zitat aus der Botschaft unserer Exekutive ans Parlament, mit der die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen erklärt werden:

Zitat
Neben diesen materiellrechtlichen Änderungen, bei denen es sich zum Teil nur um
Klarstellungen handelt, enthält die Vorlage ein neues eigenständiges Schutzsystem
für technische Massnahmen, mit denen die Rechteinhaberinnen und -inhaber die
Verwendung ihrer Werke und Leistungen im digitalen Umfeld kontrollieren können.
Damit verbunden ist der Schutz von elektronischen Informationen für die Rechte-
wahrnehmung. Der rechtliche Schutz vor der Umgehung technischer Massnahmen
verleiht dem Urheberrecht insofern eine neue Dimension, als er sich nicht auf das
immaterielle Gut an sich, sondern auf technische Kontrollmöglichkeiten wie
Zugangs- oder Kopiersperren bezieht. Bei seiner Umsetzung ins nationale Recht
wird deshalb dafür Sorge getragen, dass gesetzlich erlaubte Werkverwendungen, die
zum Teil mit einer Vergütungspflicht verknüpft sind, durch den Umgehungsschutz
nicht in die Illegalität verdrängt werden. Zudem werden im Zusammenhang mit
seiner Umsetzung auch Vorkehrungen getroffen, um die Nutzer- und Konsumenten-
seite vor einer missbräuchlichen Anwendung der technischen Kontrollmöglichkeiten
zu schützen (siehe Ziff. 2.3, Art. 39b E-URG).
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Re: Private Raubkopien erlaubt
Antwort #6: März 22, 2006, 22:30:25
Mal schaun was das in Frankreich gibt. Mit der Idee, daß irgendwie - z. B. von einer Regulierungsbehörde - Kompatibilität vorgeschrieben wird, sympathisiere ich. Siehe auch diesen Kommentar:
http://www.wired.com/news/columns/1,70461-0.html

Auch sollte es einen intakten Wettbewerb zwischen verschiedenen OnlineMusikSupermärkten geben. Könnte dann z. B. so aussehen:

   
« Letzte Änderung: März 22, 2006, 23:45:38 von radneuerfinder »

Florian

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Re: Private Raubkopien erlaubt
Antwort #7: März 23, 2006, 11:51:34
Geht mir ähnlich. Diese gewollten Inkompatibilitäten dienen nur den Betreibern. Auch Apple.
Es wäre schon angebracht, hier die Konsumentenrechte zu stärken.
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