OK, habe es nach einigen Stunden Recherche und rauchendem Kopf (habe ich erwähnt, das ich Juristensprache für grauenhaft halte) habe ich rausgekriegt, wie es ist. Es ist, wie immer, nicht einfach.
Die Situation bezgl. eines PHP-Projektes ist eindeutig:
Wenn man die kostenlose MySQL-Version mit GPL einsetzen möchte, dann wirkt sich die GPL evtl. auch auf die Programme, die dann mit MySQL zusammenarbeiten sollen, aus. Da PHP seit Version 4 aber nicht mehr auf der strengen GPL sondern einer Apache-ähnlichen Lizenz (PHP Lizenz Version 3) beruht, passen die eigentlich nicht mehr zusammen. Zeitweise (oder immer noch) ist der MySQL-Support in PHP standardmäßig abgeschaltet. Um diese attraktive Verbindung (PHP<->MySQL) nicht zu gefährden hat MySQL einige Lizenzen benannt, die ausnahmsweise mit der GPL von MySQL kombiniert werden dürfen, u.a. auch die PHP Lizenz Version 3. D.h. im Klartext: Die kostenlose Version von MySQL (GPL) darf mit PHP zusammen kombiniert werden. Wenn man nun ein PHP-Projekt erstellt und dieses verkaufen möchte, ist das kein Problem, denn PHP (der Parser) darf ja mit der GPL-Version von MySQL zusammenarbeiten und die PHP-Skripte sind keine eigenständigen Programme, die mit MySQL zusammenarbeiten und evtl. durch die GPL infiziert würden, sondern nur Skripte, die durch den PHP-Parser abgearbeitet werden. Puh.
Fazit: MySQL (GPL) und PHP können kombiniert werden, PHP-Skripte können unter beliebiger Lizenz vertrieben werden.
Die Situation bezgl. anderer Sprachen ist nicht eindeutig:
Wenn man ein Programm in einer anderen Sprache schreibt, für dessen Lizenz es keine Ausnahme bei der Infektion durch die GPL gibt, ist es nicht so eindeutig.
Klar ist es, wenn das Programm direkt auf die MySQL-Datenstrukturen zugreift. Dann ist es ein abgeleitetes Werk und muß selber unter die GPL fallen oder man muß die kommerzielle MySQL-Lizenz erwerben.
Wenn das Programm aber nur über die Standard-Schnittstellen zugreift, gehen die Meinungen auseinander. Diejenigen, die die GPL auslegen, schreiben, daß eine Kommunikation nur über die Standardschnittstellen kein abgeleitetes Werk bedeuten und somit derartige Programme nicht der GPL unterliegen müssen. MySQL selber schreibt aber, daß selbst bei einer Kommunikation übers Netzwerk ein solches Programm durch die GPL infiziert wird. Tja, hier gehen die Meinungen deutlich auseinander. Es betrifft mich zwar jetzt nicht, aber ich finde das schon sehr verunsichernd.
Ist dieses ganze Lizenzgeraffel kompliziert, oder was?