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DSGVO

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Florian:
Das Grundlegende scheint ja nach etwas Lektüre schon relativ klar, es geht vor allem um die Umsetzung. Quellen findet man zuhauf, aber 1:1 scheint kaum was zu passen. Ist auch die Frage, ob man da noch bessere Infos findet, ohne einen Anwalt zu fragen.


--- Zitat von: MacFlieger am März 09, 2018, 15:51:45 ---Ich denke da eher an kleine Firmen, Sportvereine und Webseiten wie das unsere, welche nur Daten speichern, die notwendig sind.
--- Ende Zitat ---

Das ist die erste Überlegung, auch für uns.
Welche Daten braucht man eigentlich wirklich zum sicheren Betrieb einer Seite?

Desweiteren: Warum genau, wie und wo werden sie wie lange gespeichert, mit welchen Mitteln?


Kann mir nicht recht vorstellen, dass Beiträge betroffen sind. Der User hat auch bisher schon die Möglichkeit, sie zu löschen.
PNs sind was anderes, da ja der Empfänger eine Kopie bekommt. Aber da kann man wirklich nichts machen und das ist ja wohl auch logisch und nachvollziehbar.

Wir sind insofern fein raus, weil wir ja keine fremde Software einbinden. Das spart schon mal viel Zeit und Nerven.


Deine bisherigen Befunde sind AFAIK korrekt.
Zudem muss man dem Benutzer alles transparent machen und auf Nachfrage Protokolle rausrücken. Da tun sich dann auch technische Fragen auf.

warlord:

--- Zitat von: MacFlieger am März 09, 2018, 12:02:49 ---
--- Zitat von: fränk am März 09, 2018, 11:44:34 ---Für mein Unternehmen habe ich wieder etwas Hoffnung, dass der Kelch, wenigstens teilweise, an mir vorbei geht, habe ich doch nur mit juristischen Personen zu tun und verkaufe nix an Laufkundschaft.
--- Ende Zitat ---

Ist das ein großer Unterschied?

--- Ende Zitat ---

Ja, die DSGVO bezweckt den Schutz von Daten natürlicher Personen. Juristische Personen werden durch die DSGVO nicht geschützt.

Florian:
Das stimmt, man muss aber beachten, dass es hier auch Fallstricke gibt, z.B. falls der Name der jur. Person auf die nat. Person rückschließen lassen kann (etwa "Glaserei Albert Meier") und bei persönlichen Daten von Mitarbeitern der jur. Person.
https://www.bevh.org/blog/blog-post/2016/07/07/macht-die-eu-datenschutz-grundverordnung-einen-unterschied-zwischen-b2c-und-b2b/

MacFlieger:

--- Zitat von: Florian am März 09, 2018, 19:27:51 ---Das Grundlegende scheint ja nach etwas Lektüre schon relativ klar, es geht vor allem um die Umsetzung. Quellen findet man zuhauf, aber 1:1 scheint kaum was zu passen. Ist auch die Frage, ob man da noch bessere Infos findet, ohne einen Anwalt zu fragen.
--- Ende Zitat ---

Das ist eben die Frage und darum wollte ich einfach mit euch zusammen einfach mal was zusammentragen. Welche Daten und warum gespeichert werden, ist relativ klar (ich gehe eben für meine Überlegungen vom Fall aus, dass man wirklich nur die notwendigen Daten speichert). Aber was nun daraus resultiert und was man konkret bei ganz typischen Fällen machen muss, das ist mir noch unklar.


--- Zitat ---Kann mir nicht recht vorstellen, dass Beiträge betroffen sind.
--- Ende Zitat ---

Naja, bei allgemeinen Beiträgen würde ich das auch nicht so sehen. Aber es gibt ja auch Beiträge, bei denen jemand etwas über sich selbst preis gibt (politische/religiöse Einstellung etc.). Das könnte schon darunter fallen.
Aber klar, es ist logisch, dass Beiträge gespeichert werden. Die Frage ist ja eben jetzt: Was schreibe ich genau in eine Datenschutzerklärung?

Florian:
Ich wollte auch nicht andeuten, dass dieses Thema nichts einbringt. fränks Frage z.B. konnten wir ja schon halbwegs klären.

Nur zeigt die Erfahrung, dass man am Ende halt irgendwas zusammenschreibt und nie ganz sicher vor Abmahnungen ist, es regiert das Prinzip Hoffnung. Nun kommen noch extreme Strafandrohungen dazu, es nervt.

Beiträge mit persönlichen Daten (auch Name, Telefonnummer oder was weiß ich) können wir, wie alle anderen, ja auf Nachfrage löschen bzw. der User selbst. In der Regel würde ich sogar selbst darauf hinweisen, wenn ein User evtl. zu viel von sich preisgibt. Oft ist das noch nicht passiert, ging meistens um Klarnamen.
Ich denke, da wir ja die Möglichkeit des Löschens haben, sind wir hier auf der sicheren Seite und müssen das „nur“ so auch richtig aufschreiben.

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