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YouTube - was darf man hochladen?

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MacFlieger:

--- Zitat von: warlord am April 28, 2016, 18:45:47 ---Ich denke, die Amis sind eben mehr von der Frage getrieben, schadet dieser Upload jemandem (riskiere ich eine Klage von diesem jemandem) oder nicht? Und bei dieser Fragestellung kommt man halt mitunter zu etwas anderen Resultaten, als bei der europäischen Fragerei: verletzt dieser Upload das Urheberrecht streng nach Buchstaben?
--- Ende Zitat ---

Ja, deshalb habe ich auch geschrieben, dass er selber abwägen muss, wie hoch das Risiko ist und ob man bereit ist das einzugehen.
Bei einem Mitschnitt eines alten Fernsehbeitrages ist das Risiko sicher gering. Nicht legal ist es, keine Frage, aber wahrscheinlich nur wenig gefährlich, weil man damit keinem schadet und daher das Risiko einer Abmahnung oder Klage gering ist. Man muss dann selber abwägen.
Ich wollte nur nicht schreiben: "Ja, kein Problem, mach es." und dann nachher Schuld sein, wenn doch ausnahmsweise mal was passiert.

Ich finde nicht nur in diesem Bereich, dass es gut ist, wenn man weiß, wo die rechtlichen Grenzen liegen, und man dann selber entscheidet, ob man eine Übertretung bereit ist zu riskieren. Z.B. Parken im Parkverbot. Auch wenn es verboten ist, könnte ich mich dazu hinreissen lassen, dass zu machen, wenn ich gute Gründe dafür habe und keine Gefährdung darstelle. Wenn ich dann erwischt werde, war es eben mein Risiko, das ich kannte.


--- Zitat ---Ein Upload von etwas, das ohnehin schon jeder kostenlos sehen durfte, so dass es jedermann nochmals kostenlos sehen kann, schadet in der Regel niemandem. Und da sagen sich die Amis halt: wozu soll ich etwas verhindern, das niemandem schadet?
--- Ende Zitat ---

Ja, sehe ich auch so. Man muss sich dann eben mit dem (wahrscheinlich sehr geringem) Restrisiko abfinden.

Florian:
@warlord:

Vielleicht liegt hier ein Missverständnis vor. Ich meine das rechtlich eng umrissene Fair Use nach dem Copyright Act 1976, welches keine Welten von z.B. deutschen Ausnahmen von - oder ganz korrekt „Schrankenbestimmungen“ des - Urheberrechts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use

Das andere ist eine gewisse Rechtstradition, die Du m.W. korrekt wiedergibst. Aber! Wer verfolgt den mit großem Verve ausländische Copyright-Verletzer von Pirate Bay bis Megaupload oder jetzt aktuell AnyDVD? Das sind v.a. die US-amerikanischen Content-Giganten mit den/über die US-Behörden.

Von einer gewissen Laissez-faire-Praktik kann man also nicht ausgehen. Vielmehr, m.E. greift eben der erwähnte Unterschied. In Deutschland muss man wegen jedem Fliegenschiss mit einer Abmahnung rechnen, dass sind dann 800 € oder mehr. Ohne das die irgendetwas beweisen müssen. Vor Gericht hat man selbst mit für den Laien ersichtlicher Unschuld kaum Chancen. IP zugeordnet? Fertig. (Das ist übrigens vor US-Gerichten meistens auch nicht anders.)
Dann haben wir hier auch vgl. starke Verwertungsgesellschaften.

In den Staaten muss der Rechteinhaber erstmal selber handeln, dass wird dann schnell viel Arbeit und teuer. Darum einigen sich manche lieber ohne Brimborium. Daneben gibt es aber sehr wohl auch abstrus hohe Schadenersatzforderungen für illegale Verbreitung z.B. von ein paar Liedern.

 

Quaestor:
Also :-)
mbs, du hast Recht. Ich denke, die Wahrheit liegt in der Mitte :-)

Und ... ich hab schon eine Antwort erhalten :-)
Solang keine kommerzielle Nutzung vorliegt, haben sie damit kein Problem. Das finde ich doch mal sehr positiv.

Florian:

--- Zitat von: Quaestor am Mai 03, 2016, 16:18:45 ---Und ... ich hab schon eine Antwort erhalten :-)
Solang keine kommerzielle Nutzung vorliegt, haben sie damit kein Problem. Das finde ich doch mal sehr positiv.

--- Ende Zitat ---

Stark.
Aber natürlich liegt das Risiko damit weiterhin bei Dir.

Quaestor:
Wieso? Ich hab's doch schriftlich. Mir hat eine Person geantwortet, mehrere waren im cc und habe angeboten, dass falls nötig auch schriftlich zu versichern. Darauf kam die Antwort, dass dies nicht nötig sei. Bezieht sich natürlich alles nur auf einen Sender und sei nicht allgemeingültig.

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