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Locusta

  • Denken macht frei
Steuerfreie Computerimporte für Studenten?
November 24, 2005, 23:31:48
Soweit ich weiß gbt es die Möglichkeit als Schüler/Student ein Gerät einzuführen und - wenn es für schulische Zwecke genutzt wird - auch Umsatz- und Einfuhrsteuerfrei ist. Zollkosten fallen auch nicht an. Es gibt dazu 3 Paragraphen in 3 Gesetzen, die das zusammen erlauben. Welche das sind, ist mir momentan entfallen.

Wenn man in den USA ein Grät kauft bieten einige Läden noch zusätzliche, kostenfreie Garantieleistungen an. Teilweise gelten die sogar international. Man sollte sich also vor einem Kauf darum kümmern ob der Händler so etwas anbietet.

Vielleicht sollte man diese Hinweise noch mit aufnehmen.

PS: Bitte den Post löschen, wenn unangebracht oder er mit aufgenommen wurde.
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Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Patrick

  • 4 - 8 - 15 - 16 - 23 - 42
Re: [Vorschlag] Apple-Preisvergleich Europa-USA
Antwort #1: November 25, 2005, 08:25:36
Soweit ich weiß gbt es die Möglichkeit als Schüler/Student ein Gerät einzuführen und - wenn es für schulische Zwecke genutzt wird - auch Umsatz- und Einfuhrsteuerfrei ist. Zollkosten fallen auch nicht an. Es gibt dazu 3 Paragraphen in 3 Gesetzen, die das zusammen erlauben. Welche das sind, ist mir momentan entfallen.
/quote]
Halte ich persönlich für sehr unwahrschenlich. Ohne weitere Belege würde ich das unter "Gerüchte" einordnen.
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Dr. Jones: Well I can assure you, Detective Britten, that this is not a dream. What?
Michael: That's exactly what the other shrink said. (Awake 1x01)

Locusta

  • Denken macht frei
Re: [Vorschlag] Apple-Preisvergleich Europa-USA
Antwort #2: November 26, 2005, 01:20:18
Halte ich persönlich für sehr unwahrschenlich. Ohne weitere Belege würde ich das unter "Gerüchte" einordnen.
Halte ich nicht für sehr unwarscheinlich. Im MG-Forum gibt es dazu einen Thread, in dem das an den entsprechenden Paragraphen belegt wird. Wenn ich Lust verspüren sollte mich mit der besch...eidenen MG-Suchfunktion auseinander zu setzen, werde ich den Link posten.

[edit]
Ich sagte doch, dass man die MG-Suchfunktion in der Pfeife rauchen kann... Ich habe einen Thread gefunden, bei dem auf den Thread verwiesen wird, leider ohne Link. Dort wird gesagt, dass es 4 Paragraphen sind...
« Letzte Änderung: November 26, 2005, 01:34:15 von Locusta »
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Re: [Vorschlag] Apple-Preisvergleich Europa-USA
Antwort #3: November 26, 2005, 09:28:42
Da mir als (nicht Deutscher) Zöllner dieses immer mal wieder auftauchende Gerücht auch reichlich unwahrscheinlich scheint, habe ich mich mal in Eure Gesetzestexte vertieft.

Zuerst vorneweg, es trifft zu, dass die Einfuhr von Computer Hardware (sofern sie zolltechnisch als solche gilt) in die EG ganz allgemein (also auch für Nicht-Studenten und -Schüler) zollfrei ist. Diese Zollfreiheit gründet in Abmachungen im Rahmen der WTO. (Sie besteht also in allen WTO Mitgliedsstaaten.)

Nun aber zu eigentlichen Behauptung, wonach Schüler und Studenten Waren steuerfrei nach Deutschland einführen können sollten. Entsprechende rechtliche Grundlagen müssten dann wohl in der  Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) 1993 zu finden sein. Da bestimmt Paragraph 1, dass eine Reihe von Gegenständen, welche gemäss Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen zollfrei in die EG eingeführt werden können, auch steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden können.
In dieser EG-Verordnung behandelt der Titel XII (Artikel 50-59) die in Rede stehenden Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters und wissenschaftlichen Instrumente und Geräte.
Zurück zu Paragraph 1 der EUStBV. Der letzte Halbsatz von Absatz 1 lautet: [von der Steuerbefreiung] ausgenommen sind die Artikel 20 bis 24, 29 bis 31, 45 bis 49, 52 bis 59b, 63a und 63b der Verordnung. Bleiben also noch die Artikel 50 und 51 der EG-Verordnung. Auf eben diese verweist denn auch Paragraph 4 der EUStBV und bestimmt explizit, dass Gegenstände gemäss diesen beiden Artikeln der EG-Verordnung steuerfrei eingeführt werden können. Kucken wir uns die Artikel also an.
Zitat
ARTIKEL 50
DIE IN ANHANG I AUFGEFÜHRTEN GEGENSTÄNDE ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS KÖNNEN OHNE RÜCKSICHT AUF IHREN EMPFÄNGER UND IHREN VERWENDUNGSZWECK UNTER BEFREIUNG VON EINGANGSABGABEN EINGEFÜHRT WERDEN .

Zitat
ANHANG I
A . BÜCHER , VERÖFFENTLICHUNGEN UND DOKUMENTE
NUMMER DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS * WARENBEZEICHNUNG
37.05 * PHOTOGRAPHISCHE PLATTEN , FILME , AUCH GELOCHT , NICHT ZU KINEMATOGRAPHISCHEN ZWECKEN ; ALLE DIESE BELICHTET UND ENTWICKELT ( NEGATIVE UND POSITIVE ) :
* EX A . MIKROFILME VON BÜCHERN , BILDERALBEN , BILDERBÜCHERN , ZEICHEN - ODER MALBÜCHERN FÜR KINDER , ÜBUNGSHEFTEN , KREUZWORTRÄTSELHEFTEN , ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN UND DOKUMENTEN ODER BERICHTEN NICHTKOMMERZIELLEN CHARAKTERS UND VON EINZELNEN ILLUSTRATIONEN , DRUCKSEITEN UND ABDRUCKEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON BÜCHERN
* EX B . REPRODUKTIONSFILME FÜR DIE HERSTELLUNG VON BÜCHERN
49.03 * BILDERALBEN , BILDERBÜCHER UND ZEICHEN - ODER MALBÜCHER , BROSCHIERT , KARTONIERT ODER GEBUNDEN , FÜR KINDER
49.11 * BILDER , BILDDRUCKE , PHOTOGRAPHIEN UND ANDERE DRUCKE , IN BELIEBIGEN VERFAHREN HERGESTELLT :
* EX B . ANDERE :
* - EINZELNE ILLUSTRATIONEN , DRUCKSEITEN UND DRUCKVORLAGEN FÜR DIE HERSTELLUNG VON BÜCHERN , EINSCHLIESSLICH IHRER MIKROWIEDERGABEN ( 17 )
* - MIKROWIEDERGABEN VON BÜCHERN , BILDERALBEN , BILDERBÜCHERN , ZEICHEN - ODER MALBÜCHERN FÜR KINDER , ÜBUNGSHEFTEN , KREUZWORTRÄTSELHEFTEN , ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN UND VON DOKUMENTEN ODER BERICHTEN NICHTKOMMERZIELLEN CHARAKTERS ( 17 )
* - KATALOGE VON BÜCHERN UND VERÖFFENTLICHUNGEN , DIE VON EINEM AUSSERHALB DES GEBIETES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN NIEDERGELASSENEN VERLAG ODER BUCHHÄNDLER VERKAUFT WERDEN
* - KATALOGE VON FILMEN , TONAUFNAHMEN ODER JEGLICHEM SONSTIGEN BILD - UND TONMATERIAL ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS
* - KARTEN FÜR WISSENSCHAFTLICHE BEREICHE WIE GEOLOGIE , ZOOLOGIE , BOTANIK , MINERALOGIE , PALÄONTOLOGIE , ARCHÄOLOGIE , ETHNOLOGIE , METEOROLOGIE , KLIMATOLOGIE UND GEOPHYSIK SOWIE METEOROLOGISCHE UND GEOPHYSISCHE DIAGRAMME
* - PLAKATE UND VERÖFFENTLICHUNGEN ZUR FÖRDERUNG DES FREMDENVERKEHRS , DIE DIE ÖFFENTLICHKEIT ZU REISEN AUSSERHALB DES GEBIETS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN ANREGEN SOLLEN ; BROSCHÜREN , FÜHRER , FAHRPLÄNE , PROSPEKTE UND ÄHNLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN , MIT ODER OHNE ILLUSTRATIONEN , EINSCHLIESSLICH DER VON PRIVATEN UNTERNEHMEN HERAUSGEGEBENEN , AUCH MIKROWIEDERGABEN ( 17 )
* - VERÖFFENTLICHUNGEN , DIE FÜR EIN STUDIUM AUSSERHALB DES GEBIETS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WERBEN , EINSCHLIESSLICH MIKROWIEDERGABEN ( 17 )
* - BAUZEICHNUNGEN ODER -PLÄNE INDUSTRIELLEN ODER TECHNISCHEN CHARAKTERS , AUCH WIEDERGABEN
* - UNENTGELTLICHE BÜCHER - UND LITERATURVERZEICHNISSE ZU WERBEZWECKEN ( 17 )
EX 90.21 * INSTRUMENTE , MASCHINEN , APPARATE , GERÄTE UND MODELLE , ZU VORFÜHRZWECKEN ( ZUM BEISPIEL BEIM UNTERRICHT , IN AUSSTELLUNGEN ) , NICHT ZU ANDERER VERWENDUNG GEEIGNET :
* - RELIEFKARTEN FÜR WISSENSCHAFTLICHE BEREICHE , WIE GEOLOGIE , ZOOLOGIE , BOTANIK , MINERALOGIE , PALÄONTOLOGIE , ARCHÄOLOGIE , ETHNOLOGIE , METEOROLOGIE , KLIMATOLOGIE UND GEOPHYSIK , SOWIE METEOROLOGISCHE UND GEOPHYSISCHE DIAGRAMME
B . BILD - UND TONMATERIAL ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS
IN ANHANG II UNTER BUCHSTABE A GENANNTE VON DER ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN ODER EINER IHRER SONDERORGANISATIONEN HERGESTELLTE GEGENSTÄNDE .

Da fallen Computer also nicht darunter. Artikel 50 können wir somit ebenfalls abhaken.

Zitat
ARTIKEL 51
DIE IN ANHANG II AUFGEFÜHRTEN GEGENSTÄNDE ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS KÖNNEN UNTER BEFREIUNG VON EINGANGSABGABEN EINGEFÜHRT WERDEN , SOFERN SIE BESTIMMT SIND ZUR VERWENDUNG
- DURCH ÖFFENTLICHE ODER GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN UND ANSTALTEN ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS ODER
- DURCH EINRICHTUNGEN ODER ANSTALTEN , DIE ZU DEM KREIS DER IN SPALTE 3 DES GENANNTEN ANHANGS IN BEZUG AUF DEN JEWEILIGEN GEGENSTAND BEZEICHNETEN BEGÜNSTIGTEN EINRICHTUNGEN UND ANSTALTEN ZÄHLEN , SOFERN SIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ABGABENFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND .

Zitat
ANHANG II
A . BILD - UND TONMATERIAL ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS
NUMMER DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS * WARENBEZEICHNUNG * BEGÜNSTIGTE ANSTALT ODER EINRICHTUNG
37.04 * LICHTEMPFINDLICHE PHOTOGRAPHISCHE PLATTEN UND FILME , BELICHTET , NICHT ENTWICKELT ( NEGATIVE UND POSITIVE ) :
* A . KINEMATOGRAPHISCHE FILME :
* EX II . ANDERE POSITIVE ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS * ALLE ORGANISATIONEN ( EINSCHLIESSLICH RUNDFUNK - UND FERNSEHANSTALTEN ) , EINRICHTUNGEN ODER VERBÄNDE , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND
EX 37.05 * PHOTOGRAPHISCHE PLATTEN ; FILME , AUCH GELOCHT , NICHT ZU KINEMATOGRAPHISCHEN ZWECKEN ; ALLE DIESE BELICHTET UND ENTWICKELT ( NEGATIVE ODER POSITIVE ) , MIT ERZIEHERISCHEM , WISSENSCHAFTLICHEM ODER KULTURELLEM CHARAKTER * ALLE ORGANISATIONEN ( EINSCHLIESSLICH RUNDFUNK - UND FERNSEHANSTALTEN ) , EINRICHTUNGEN ODER VERBÄNDE , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND
37.07 * KINEMATOGRAPHISCHE FILME ; BELICHTET UND ENTWICKELT , AUCH MIT TONAUFZEICHNUNG ODER NUR MIT TONAUFZEICHNUNG ( NEGATIVE ODER POSITIVE ) :
* B . II . ANDERE POSITIVE :
* EX A ) FILME ( MIT ODER OHNE TON ) , DIE ZUR ZEIT DER EINFUHR AKTÜLLE EREIGNISSE DARSTELLEN UND ZU KOPIERZWECKEN EINGEFÜHRT WERDEN ( HÖCHSTENS ZWEI KOPIEN JE THEMA )
* EX B ) ANDERE :
* - ARCHIVARISCHES FILMMATERIAL ( MIT ODER OHNE TON ) , DAS ZUR VERWENDUNG MIT FILMEN AKTÜLLEN INHALTS BESTIMMT IST
* - UNTERHALTUNGSFILME , DIE SICH BESONDERS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE EIGNEN
* - NICHT GENANNTE FILME ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS * ALLE ORGANISATIONEN ( EINSCHLIESSLICH RUNDFUNK - UND FERNSEHANSTALTEN ) , EINRICHTUNGEN ODER VERBÄNDE , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND
49.11 * BILDER , BILDDRUCKE , PHOTOGRAPHIEN UND ANDERE DRUCKE , IN BELIEBIGEN VERFAHREN HERGESTELLT :
* EX B . ANDERE :
* - MIKROKARTEN , MIKROPLANFILME ( MIKROFICHES ) UND MAGNETBÄNDER ODER SONSTIGE DATENTRAEGER ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS , DIE VON RECHNERGESTEUERTEN INFORMATIONS - UND DOKUMENTATIONSDIENSTEN VERWENDET WERDEN
* - WANDBILDER , AUSSCHLIESSLICH ZU VORFÜHR - UND UNTERRICHTSZWECKEN * ALLE ORGANISATIONEN ( EINSCHLIESSLICH RUNDFUNK - UND FERNSEHANSTALTEN ) , EINRICHTUNGEN ODER VERBÄNDE , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND
EX 90.21 * INSTRUMENTE , MASCHINEN , APPARATE , GERÄTE UND MODELLE , ZU VORFÜHRZWECKEN ( Z . B . BEIM UNTERRICHT , IN AUSSTELLUNGEN ) , NICHT ZU ANDERER VERWENDUNG GEEIGNET :
* - MODELLE , SKIZZEN UND WANDBILDER , AUSSCHLIESSLICH ZU VORFÜHR - UND UNTERRICHTSZWECKEN
* - MODELLE UND BILDLICHE DARSTELLUNGEN VON ABSTRAKTEN BEGRIFFEN , WIE MOLEKULARSTRUKTUREN ODER MATHEMATISCHE FORMELN * ALLE ORGANISATIONEN ( EINSCHLIESSLICH RUNDFUNK - UND FERNSEHANSTALTEN ) , EINRICHTUNGEN ODER VERBÄNDE , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND
92.12 * TONTRAEGER UND ANDERE AUFZEICHNUNGSTRAEGER ( Z . B . PLATTEN , ZYLINDER , WACHSFORMEN , BÄNDER , FILME , DRÄHTE ) , FÜR GERÄTE DER TARIFNUMMER 92.11 ODER ÄHNLICHE AUFNAHMEVERFAHREN , ZUR AUFNAHME VORGERICHTET ODER MIT AUFZEICHNUNG ; MATRIZEN ODER GALVANOPLASTISCHE FORMEN ZUM HERSTELLEN VON SCHALLPLATTEN :
* EX B . MIT AUFZEICHNUNG :
* - ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTUREN CHARAKTERS * ALLE ORGANISATIONEN ( EINSCHLIESSLICH RUNDFUNK - UND FERNSEHANSTALTEN ) , EINRICHTUNGEN ODER VERBÄNDE , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND
VERSCHIEDENE * - HOLOGRAMME MIT LASER
* - MULTIMEDIA-SPIELE
* - MATERIAL FÜR PROGRAMMIERTEN UNTERRICHT , EINSCHLIESSLICH IN FORM VON UNTERRICHTSMAPPEN MIT ENTSPRECHENDEN BESCHREIBUNGEN * ALLE ORGANISATIONEN ( EINSCHLIESSLICH RUNDFUNK - UND FERNSEHANSTALTEN ) , EINRICHTUNGEN ODER VERBÄNDE , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND
B . SAMMLUNGSSTÜCKE UND KUNSTGEGENSTÄNDE ERZIEHERISCHEN , WISSENSCHAFTLICHEN ODER KULTURELLEN CHARAKTERS
NUMMER DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS * WARENBEZEICHNUNG * BEGÜNSTIGTE ANSTALT ODER EINRICHTUNG
VERSCHIEDENE * SAMMLUNGSSTÜCKE UND KUNSTGEGENSTÄNDE , DIE NICHT ZUM VERKAUF BESTIMMT SIND * MUSEEN , GALERIEN UND ANDERE EINRICHTUNGEN , DIE VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN ZUR ZOLLFREIEN EINFUHR DIESER GEGENSTÄNDE ERMÄCHTIGT WORDEN SIND

Auch Artikel 51 bringt uns bei unserer Computereinfuhr also kein Glück.

Ich denke, damit können wir dieses Steuerfrei-Gerücht endgültig in die Ahnenreihe der Gerüchte einordnen.

Edit: Link auf die EG-Verordnung eingefügt
« Letzte Änderung: November 26, 2005, 10:10:28 von warlord »
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)

Florian

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Re: Steuerfreie Computerimporte für Studenten?
Antwort #4: Dezember 01, 2005, 22:34:02
Vielen Dank an alle Beteiligten.
Ich habe es mal hierher verschoben, bitte nicht falsch verstehen. Es ist wirklich eine interessante Frage. Daher habe ich sie verschoben und umbenannt, damit man sie besser wieder findet.
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"If music be the food of love, play on!”
                         William Shakespeare