Zweite Antwort:
Die Supporterin schreibt, dass sie sich nicht so gut im Steuerrecht auskennt und die Verkaufs- und Nutzungsbedingungen des AppStores gelten. Und dort würde stehen, dass nur natürliche Personen einkaufen dürfen.
Man würde aber auf Wunsch eine Rechnung mit ausgewiesener luxemburgischer MwSt. ausstellen.
Langsam kommen wir der Sache näher.

Jetzt muss ich wohl nur darauf hinweisen, dass die Einschränkung auf natürliche Personen AFAIK nur für den iTunes MusicStore und nicht für den AppStore gilt.
Edit:
In den Verkaufsbedingungen steht tatsächlich, dass man eine natürliche Person über 13 Jahre sein muss. Man darf aber für die gewerbliche Nutzung einkaufen.
Das finde ich echt lustig. Für mich klingt das nach:
- Bei einem kleinen Unternehmen kann man Software (z.B. in Zukunft Lion) im AppStore für den gewerblichen Bedarf kaufen, der Account muss aber auf einen Angestellten oder Chef der Firma laufen.
- Verlässt der Accountinhaber die Firma sind die Lizenzen weg, denn sie sind an den Account der natürlichen Person gebunden.
- Zieht der Accountinhaber ins Ausland, dann gibt es keine Updates mehr. Das ist auch für private Nutzer interessant. Zieht man ins Ausland, dann kann man den Store des vorherigen Landes nicht mehr nutzen und daher keine Apps mehr updaten. Abstruse Folge der Musik-Industrie.