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Entfernen des SIM-Locks strafbar?
Oktober 19, 2010, 20:28:10
Jedenfalls wird gegen Kunden ermittelt.

Bei Spiegel Netzwelt.
Re:Entfernen des SIM-Locks strafbar?
Antwort #1: Oktober 19, 2010, 22:06:21
Er meint, in Deutschland ja: http://www.ojr.de/index.html?/2007/3.htm
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)

Florian

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Re:Entfernen des SIM-Locks strafbar?
Antwort #2: Oktober 19, 2010, 22:10:27
Und ich dachte die Strafverfolungsbehörden und Gerichte würden andauernd über Überlastung klagen. Muss ich mich wohl verhört haben, sonst würde sich Erstere ja nicht neue Straftatbestände aus den Fingern saugen um arglose Bürger zu schikanieren und zu schröpfen.

Wäre es nicht sinnvoller endlich diesem Subventionswahn der Mobilanbieter Schranken zu setzen? Schleßlich macht dies alles nur den tatsächlichen Preis nahezu unkalkulierbar. Aber nein, die Politik ist ja ebenfalls überlastet und muss andere wichtige Dinge beschließen, verbieten, kürzen, reformieren.
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Re:Entfernen des SIM-Locks strafbar?
Antwort #3: Oktober 20, 2010, 10:27:30
Nun ja, zunächst einmal direkt ermittelt wurde gegen die Leute, weil die gewerblich den SIMLock entfernt haben.
Gegen die Kunden wird ermittelt wegen Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und gegen das Urheberrechtsgesetz.

Auch der von warlord zitierte Artikel stützt sich hauptsächlich auf das Urheberrechtgesetz.

In dem Artikel ist nicht explizit von iPhones die Rede, sondern allgemein von Handies mit SIMLock.
Ich kann jetzt für den privaten Anwender eines Unlocks beim iPhone(!) den Zusammenhang mit dem Urheberrecht nicht sehen.
Bei anderen Handies ist es oft so, dass zur Entfernung des SIMLocks und/oder Brandings eine andere Firmware aufgespielt wird. Dabei wird klar gegen das Urheberrecht verstossen, da diese fremde Firmware klar unter das Urheberrecht fällt.
Beim iPhone wird beim Jailbreak/Unlock aber nirgendwo die originale Firmware von Apple mitgeliefert oder Teile davon verwendet. Am Anfang (zu 1.x-Zeiten) war das noch anders und es gab einige Lösungen, die urheberrechtlich bedenklich waren. Evtl. bezog sich der alte Kommentar auch darauf.
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Re:Entfernen des SIM-Locks strafbar?
Antwort #4: Oktober 20, 2010, 10:56:35
Beim iPhone wird beim Jailbreak/Unlock aber nirgendwo die originale Firmware von Apple mitgeliefert oder Teile davon verwendet.

Aber die Firmware wird dabei verändert, oder? Das scheint gemäss deutschem Recht eine Handlung zu sein, welche die Einwilligung des Rechteinhabers benötigen würde (gemäss in keinem der beiden Artikel erwähnten § 69c UrhG). Und die ist natürlich nicht erhältlich.

Ich gehe aber davon aus, dass bei einem Abstützen auf das Urheberrecht der Kläger nur der Rechteinhaber und nicht der Staat sein kann. Göttingen allein wird eine solche Anklage schätzungsweise nicht vornehmen können. Da müsste Apple "mit ins Boot" bzw. als Kläger auftreten. Und das ist, angesichts der rechtlichen Lage in den USA, derzeit wohl eher unwahrscheinlich.

Auch die im Spiegel-Artikel erwähnte Geheimnishehlerei (den dort angegebenen Gesetzesartikel finde ich, nebenbei erwähnt, mit Blick auf das derzeitige Treiben vieler deutscher Bundesländer und deren Steuerämter doch irgendwie interessant) scheint grundsätzlich ein Antragsdelikt zu sein. Ausnahmen sind bei öffentlichem Interesse möglich. Ob ein solches hier gegeben ist?
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Re:Entfernen des SIM-Locks strafbar?
Antwort #5: Oktober 20, 2010, 11:05:15
Aber die Firmware wird dabei verändert, oder? Das scheint gemäss deutschem Recht eine Handlung zu sein, welche die Einwilligung des Rechteinhabers benötigen würde (gemäss in keinem der beiden Artikel erwähnten § 69c UrhG). Und die ist natürlich nicht erhältlich.

Dieser Punkt des Urheberrechtes ist aber AFAIK nicht so einfach auf Software zu übertragen. AFAIR gibt es verschiedenste Gründe, unter denen man Software für seine eigenen Zwecke modifizieren darf.

Zitat
Ich gehe aber davon aus, dass bei einem Abstützen auf das Urheberrecht der Kläger nur der Rechteinhaber und nicht der Staat sein kann.

Ja. Private Urheberrechtsverstöße sind keine Straftat.
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Re:Entfernen des SIM-Locks strafbar?
Antwort #6: Oktober 20, 2010, 11:15:56
Aber die Firmware wird dabei verändert, oder? Das scheint gemäss deutschem Recht eine Handlung zu sein, welche die Einwilligung des Rechteinhabers benötigen würde (gemäss in keinem der beiden Artikel erwähnten § 69c UrhG). Und die ist natürlich nicht erhältlich.

Dieser Punkt des Urheberrechtes ist aber AFAIK nicht so einfach auf Software zu übertragen. AFAIR gibt es verschiedenste Gründe, unter denen man Software für seine eigenen Zwecke modifizieren darf.

Der betreffende Artikel behandelt Software. Nur Software. Übertragen werden muss da wohl nichts.

Die Ausnahmen sind im nachfolgenden § 69d definiert. (Aber keine Ahnung, ob abschliessend.) Und damit lässt sich die Veränderung der Firmware wohl auch nicht so einfach rechtfertigen. Na ja, hängt wohl letztlich davon ab, wie man (oder der Richter) "bestimmungsgemässe Benutzung" definiert.
« Letzte Änderung: Oktober 20, 2010, 11:21:15 von warlord »
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