Antwort #5: April 29, 2009, 14:14:55
Hmm, was dann eine Reihe weiterer Fragen aufwirft:
Muss ein Blogeintrag über den Publikationszeitpunkt hinaus "wahr gehalten werden". Unterscheidet sich hier ein Blog von einem Online-Portal einer Zeitung? Müssen die ihre online gestellten Artikel auch nachträglich ändern, wenn sich Tatsachen seit der Publikation geändert haben? Oder wenn sie schon zum Zeitpunkt der Publikation bestritten werden? Gibt es online also mehr als nur das Recht auf eine Gegendarstellung?
Wie sieht es in Foren aus? Da werden auch eine Reihe alter Beiträge Tatsachen enthalten, die nicht mehr aktuell und wahr sind.
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Complete liberty of contradicting and disproving our opinion, is the very condition which justifies us in assuming its truth for purposes of action; and on no other terms can a being with human faculties have any rational assurance of being right. (John Stuart Mill - On Liberty)