Mal wieder eine kleine Anekdote aus dem Leben von warlord, zur allgemeinen Erheiterung.

Unsereiner ist etwas heikel bei der Bekanntgabe gewisser persönlicher Daten und nutzt ab und zu mal das Auskunftsrecht gemäss Datenschutzgesetzgebung. Weiter arbeitet man, wie hier vielleicht schon bekannt, auf einem Flughafen, der von der Schweiz und Frankreich gemäss einem Staatsvertrag gemeinsam betrieben wird, sich aber komplett auf französischem Staatsgebiet befindet. Und man arbeitet da für eine Schweizer Behörde.
Und wie das halt so ist (und immer mehr ist), kommt man auf Flughäfen an gewisse Orte nur mit speziellem Ausweis (Badge). Um so einen zu kriegen, Ihr ahnt es, geht es ans datenmässige Hosenherunterlassen. Sicherheitsüberprüfung und Durchleuchtung von Strafregistern und wer weiss was alles muss sein. Heutzutage auch bei uns. (Dass Schweizer Sicherheitsbehörden eher keine Terroristen beschäftigen ist anscheinend nicht mehr so sicher.) The same procedure for everyone. Die Bürokratie muss schliesslich beschäftig werden.
Nun, dachte sich neulich warlord, nachdem er sich darüber geärgert hatte, was er da mal wieder alles für Angaben in Richtung Paris abliefern musste, nur damit er seinen Job bei einer gemäss Staatsvertrag hier operierenden Behörde auch tatsächlich ausführen kann, nun, dachte er sich also, dann wollen wir diese Bürokratie doch noch ein bisschen weiter beschäftigen. Die Grande Nation wird doch sicher auch eine ähnliche Datenschutzgesetzgebung haben wie wir. Nach etwas Google-Recherche ist man schlauer und weiss: sie hat tatsächlich. Und erst noch schon einiges länger als wir. Dass es auch ein Auskunftsrecht gibt hat man auch rasch herausgefunden. (Bzw. das steht auch schon in der Rechtsmittelbelehrung auf dem Daten-Striptease-Formular. Inkl. wohin die Anfrage zu richten ist.) Und das Internet liefert sogar Standardschreiben, um jenes wahrzunehmen.
Also so ein Schreiben gemäss Internet-Vorlagen aufgesetzt. Wie in der Rechtsmittelbelehrung ebenfalls gelernt, eine Kopie eines Identitätsausweises beigelegt. Hmm, und dann steht noch eine weitere notwenige Beilage: ein Scheck über 4 Euro 57, ausgestellt auf den Budget-Buchhalter der angefragten Behörde. Och, die Franzosen mit ihren Schecks, denkt man. Wenn ich mir von meiner Bank jetzt wirklich einen Scheck machen lasse, dann zahle ich dafür mindestens das 20ig-fache des Scheckbetrages. Und der französische Buchhalter dann womöglich noch einmal fürs Einlösen eines ausländischen Schecks. Geht das nicht simpler, fragt man sich. Natürlich. Mit Bargeld. Münzen sind ja nicht so ideal per Post. Und die kleinste Euro-Note, die man gerade zur Hand hat, ist eine 20er. Na gut. 20 Euro auch eingepackt und ab geht die Post in Richtung Paris.

Heute nun ein Schreiben aus Paris. Man könne meinem Auskunftsbegehren leider (noch) nicht nachkommen. Ich hätte nicht präzisiert, aus welcher Datenbank ich genau eine Auskunft haben möchte.

Okey. Ich muss also schon genau wissen, wie die Datenbank heisst, in der ich gespeichert sein könnte. Eine allgemeine Anfrage, ob Daten über mich vorhanden sind, wie das hierzulande möglich ist, geht anscheinend nicht. Schöne Datenschutzgesetze das. (Wobei. Die Vorlagen im Internet präzisieren da auch nichts. Seltsam.)
Womöglich liegt die abblockende Haltung auch am zweiten Punkt des Schreibens. Der 20-Euro-Schein ist anscheinend nicht so gut aufgenommen worden. Ist womöglich als Bestechungsversuch aufgefasst worden.

Jedenfalls werde ich bestimmt darauf hingewiesen, dass einem solchen Gesuch nie und unter keinen Umständen Geld beizufügen sei. Das Scheinchen liegt der Antwort aus Paris wieder bei.

Fortsetzung folgt. Denn wie die betreffende Datenbank heisst, weiss ich natürlich schon. Und das wird jetzt auch präzisiert... Wie sie das mit den 4 Euro 57 abgewickelt haben wollen, bin ich mal gespannt...
