Möglicherweise passt das hier nicht ganz ins Forum, aber in einem gewissen anderen poste ich nicht mehr so gerne.
Ich habe vor einigen Tagen für einen Kunden eine Zeitungsanzeige gestaltet und diese zur Freigabe als PDF gepostet.
Nun musste ich entdecken, dass diese ohne mein Wissen veröffentlicht wurde. Mein Preis-Angebot lag bei 100 Euro. Laut meiner AGB müsste ich nun eine Strafgebür vom Angebot zzgl 30% verlangen.
Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob dies durch eine böse Ansicht geschah, oder nur durch Unwissenheit.
Allerdings scheue ich mich ein wenig, ist das doch das erste mal, dass ich jemand abstrafe (blödes Wort).
Zudem ist die Kundin eigentlich eine recht angenehme Person. Wie würdet ihr verfahren?
Nachtrag: ich habe eben mit ihr geredet und wir haben eine normale Zahlung vereinbart (nur den Betrag laut Angebot). Ich habe ihr erklärt, dass es problematisch sei, "Voransichten" zu veröffentlichen und das Argument der Qualität angeführt. Sie hat das eingesehen …
>Beitrag gepostet gehabt - und fünf Minuten später selbst die Lösung präsentiert; so solls sein
