Sage ja: Irreführend.
Ja, indizierte Sachen werden, wenn überhaupt, unter dem Ladentisch verkauft. De facto führt eine Indizierung natürlich meistens dazu, dass der Titel aus dem Handel verschwindet - das ist aber den Geschäftsinteressen des Handels zuzuschreiben.
Bei Computerspielen und Horrorfilmen ist es natürlich so, dass für Deutschland gleich eine andere Version auf den Markt kommt, eben geschnitten.
Neben der Prüfstelle gibt es natürlich noch Verbreitungsverbote, die eigens gesetzlich geregelt sind, insbesondere Nazikram und natürlich die Darstellung von Kindesmissbrauch. Heikler wird die Einstufung natürlich teilweise bei Gewalt- und Kriegsverherrlichung, da gibt es eine breite Grenzzone. Die Kunstfreiheit ist ja auch ein sehr hoher Wert.
Darüber hinaus gibt es die Beschlagnahmung, die ein Strafrichter in Folge eines Prozesses aussprechen kann - diese Medien dürfen tatsächlich auch Erwachsenen nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Die BPjM hat auch eine Liste von Titeln, deren Verbreitung ihrer Meinung nach komplett verboten sein soll. Die ist aber nicht rechtskräftig. In der Regel werden aber Handel und Richter sich daran halten.
Sei zuletzt noch gesagt, dass die BPjM nicht etwa aus Beamten besteht, es wird versucht, die Zivilgesellschaft und besonders Betroffenen einzubeziehen. Es sitzen also Kirchen, Gewerkschaften, Verleger, Teleanbieter, Jungedhilfen… am Tisch. Ob der Mix stimmt, sei mal dahingestellt.
Sie wird auch nur auf Antrag tätig, den stellen i.d.R. Jugendämter.
Und natürlich kann gegen die Indizierung auch geklagt werden - hat Rammstein z.B. mal gemacht und verschwand vom Index. Die meisten werden aber das Werk „nachbessern“ und noch mal einreichen.