ausblenden > Talk

Ich sehe was Du nicht siehst / Behörden-Trojaner

<< < (8/309) > >>

warlord:

--- Zitat von: Florian am März 05, 2007, 23:59:41 ---Aber wenn das alles so geht, darf man doch wohl annehmen, daß die NSA trotzdem sammelt,
--- Ende Zitat ---

Es war ja schon einigermassen auffallend, dass der lange Zeit stark behinderte Export von sogenannt starken Verschlüsselungstechnologien aus den USA plötzlich (so um den Amtsantritt von Bush) kein Problem mehr war.

elafonisi:
Aus einem TV Beitrag aus "Welt der Wunder" vom vergangenen Sonntag ging hervor, dass die Schlapphüte per Direktleitung mit den Rechnern von allen Internetprovidern und Telekomunikationsanbietern verbunden sind. Diese sind zur Herausgabe aller Daten per Gesetz verpflichtet. Natürlich dürfen die Schlapphüte nur bei berechtigtem Interesse und nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schnüffeln. Das glaube ich natürlich sofort, denn ich bin blond.

Ein Themenschwerpunkt in der nächsten Woche wird sich mit den Chancen und Risiken der Informationstechnologie beschäftigen.

Patrick:

--- Zitat von: elafonisi am März 06, 2007, 09:08:03 ---Aus einem TV Beitrag aus "Welt der Wunder" vom vergangenen Sonntag ging hervor, dass die Schlapphüte per Direktleitung mit den Rechnern von allen Internetprovidern und Telekomunikationsanbietern verbunden sind.

--- Ende Zitat ---
Ich hab' den Beitrag nicht gesehen, aber das ist IMHO absoluter Quatsch. Zumindest wäre das mehr als illegal. Selbst die Amis wehren sich gegen die in der EU heiß diskutierte Vorratsdatenspeicherung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Weiterhin noch das hier:

http://www.kein1984.de/datnsamm/faq.html

mbs:
elafonisi meint das "Abhörrecht", nicht die Vorratsdatenspeicherung. Und das stimmt so, wie er es geschrieben hat:

Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, Paragraph 2, Absatz 1, Satz 3: "Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen."

Die berechtigten Stellen sind "die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages, und der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach § 1 Abs.2 des BND-Gesetzes"

Das ist so Gesetz seit 26.06.2001.

radneuerfinder:
Zur Legalität
hat Jochen weiter vorne so treffend bemerkt:

--- Zitat ---Da wird dann halt eine Gesetz gemacht. Mit Gesetzen lässt sich auch das regeln, was vorher illegal war.
--- Ende Zitat ---


Zu den technischen Möglichkeiten
heißt es in dem von mir oben verlinkten Beitrag:

"der Staat hat bereits eine vollständige Infrastruktur für Man-In-The-Middle-Angriffe auf jegliche elektronische Telekommunikation: die SINA-Boxen bzw. IMS (Interception Management Systems).

Diese Geräte muss ein jeder größerer Provider in seinem Netz installiert haben, dazu verpflichtet ihn die TKÜV. Denn über diese Geräte ist die Möglichkeit des Abhörens jeglicher Telekommunikation implementiert. SINA-Boxen ließen sich ohne großen Aufwand zu weiteren Zwecken umbauen."

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Antwort

Zur normalen Ansicht wechseln